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| USA: Lebensschützer wurden bei friedlicher Kundgebung verhaftetvor 9 Stunden in Prolife, 1 Lesermeinung Lebensschützer sind immer wieder mit verfassungswidrigen Verordnungen und diskriminierendem Vorgehen der Behörden konfrontiert. Cuyahoga Falls (kath.net/LifeNews/jg) Knotts verwendete ein kleines, batteriebetriebenes Megaphon, damit seine Botschaften die Menschen erreichen, welche die Abtreibungsklinik betreten. Die von der Abtreibungsklinik angestellten Begleitpersonen für Patientinnen antworteten mit Trillerpfeifen und Kazoos (kleine Tröten). Knotts wollte mit den Begleitpersonen in Kontakt treten und sie über seine Erfahrung mit Abtreibungen in seiner Familie informieren. Dabei hielt er sich stets im öffentlichen Raum auf. Die Polizei war während der Kundgebung präsent, hielt sich aber zurück. Als die Polizisten nach eigenen Angaben eine Beschwerde über Knotts Ansprache erhalten hatten, verhafteten sie ihn und warfen ihm Ruhestörung vor. Auf den Lärm, den die Begleitpersonen der Abtreibungsklinik gemacht hatten, gingen sie ebenso wenig ein wie auf deren Drohungen, die sie gegen Knotts ausgesprochen hatten. Das ACLJ weist darauf hin, dass das Megaphon von Knotts kaum den Verkehrslärm übertönt habe. Die Polizisten hätten Knotts oder die anderen Lebensschützer auch nicht einvernommen, sondern ihn kurz festgenommen und ihm angedroht, ihn erneut zu verhaften, sollte er sich weitere Störungen zu Schulden kommen lassen. Gegen ihn läuft ein Verfahren wegen öffentlicher Ruhestörung. Das ACLJ hat die juristische Vertretung übernommen. Die Organisation wirft der Polizei vor, diskriminierend gegen den Lebensschützer vorgegangen zu sein. Dieser habe nur sein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Redefreiheit ausgeübt. Darüber hinaus sei die Verordnung von Cuyahoga Falls verfassungswidrig, weil sie die Verlautbarung bestimmter Ansichten in der Öffentlichkeit verbietet, für andere Ansichten, zum Beispiel kultureller oder religiöser Natur, aber Ausnahmen gestattet. Die Stadt habe nicht das Recht festzulegen, was öffentlich gesagt werden dürfe und was nicht, betont das ACLJ und verweist auf entsprechende Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes der USA.
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