Loginoder neu registrieren? |
||||||
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| US-Abgeordneter will Gesetz abschaffen, das zur Verfolgung von Lebensschützern angewendet wurdevor 30 Stunden in Prolife, keine Lesermeinung Der FACE Act soll den Zugang zur ‚reproduktiven Gesundheitsversorgung‘ sicherstellen, wurde von der Regierung Biden aber vor allem zur Verfolgung friedlicher Lebensschützer angewendet. Washington D.C. (kath.net/jg) Der texanische Abgeordnete Roy hat die Initiative ergriffen, den FACE (Freedom of Access to Clinic Entrances) Act aufzuheben. Nach Ansicht der Republikaner ist dieses Gesetz von der Regierung Biden selektiv angewendet worden, um Lebensschützer, die vor Abtreibungskliniken demonstrieren, juristisch zu verfolgen. Laut Informationen, die Roy von Justizminister Merrick Garland erhalten hat, wurden in den letzten zwanzig Jahren 97 Prozent der Strafverfolgungen nach dem FACE Act gegen Lebensschützer durchgeführt. Da der Präsident ein Republikaner ist und die Partei die Mehrheit im Repräsentantenhaus und im Senat hat, sollte der Kongress den FACE Act aufheben, damit auch in Zukunft kein Präsident das Gesetz gegen Lebensschützer anwenden kann, fordert Roy. Der FACE Act stellt die „Androhung von Gewalt, Behinderung oder Sachbeschädigung mit dem Ziel der Beeinträchtigung der reproduktiven Gesundheitsversorgung“ unter Strafe. Das Gesetz wurde 1994 beschlossen und schützt den Wortlaut nach auch Lebensschutzzentren. Die Regierung Biden hat Angriffe auf Lebensschutzzentren allerdings fast nie nach dem FACE Act verfolgt. Nach Angaben des Abgeordneten Roy gab es seit Mai 2022 mindestens 90 derartige Angriffe. Die katholische Organisation CatholicVote und die Lebensschutzorganisation Students for Life America unterstützen das Anliegen von Chip Roy und seinen Mitstreitern.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
| |||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |