Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  2. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  3. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  4. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  5. Erschütterndes Beispiel für die Kultur des Todes: Seniorin wurde gegen ihren Willen euthanasiert
  6. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  7. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  8. Katholische Beerdigung für italienischen Gitarristen wurde abgesagt, weil er Freimaurer war
  9. Influencerin bezeichnet Trans-Politiker als Mann: zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt
  10. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  11. Frust beim Klima-Kleber-Jesuiten
  12. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  13. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  14. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  15. Deutschland: Katholische Kirche verzeichnet mehr Erwachsenentaufen trotz Mitgliederrückgang

Deutschland: Rot-grünes Gesetzesvorhaben zur Abtreibung ist gescheitert

11. Februar 2025 in Prolife, 19 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gute Nachrichten für das Lebenrecht von Kindern im Mutterleib: Die Pläne, die sogenannte „Legalisierung“ der Abtreibung noch vor den Bundestagswahlen in Torschlusspanik durchzudrücken, sind gescheitert! Von Petra Lorleberg


Berlin (kath.net/pl) Ein Gesetzesvorhaben zur sogenannten „Legalisierung“ der Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am 10.2.2025 entschieden, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dies wurde möglich nicht zuletzt durch den Widerstand von CDU/CSU sowie der FDP. Diese sogenannte „Legalisierung“ hätte ein völlig straf- und bedenkenfreies Töten von Kindern bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ermöglicht. Zwar wäre die Beratungspflicht aufrecht erhalten worden, aber die drei Tage Bedenkzeit, die nach aktueller gesetzlicher Lage vorgeschrieben sind, um das Kind möglichst zu schützen, wären entfallen.


CDU-Rechtspolitiker Günter Krings bezeichnete den nun abgelehnten Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen als „unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat“, so die ARD.

SPD und Grüne, die diesen Gesetzentwurf gepusht hatten und dabei oft nur einseitig von den Selbstbestimmungsrechten der Frauen, nicht aber vom Lebensrecht der zur Tötung freigegebenen Kinder gesprochen hatten, zeigten sich gemäß Darstellung der ARD enttäuscht. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge erdreisten sich in einem Statement sogar zu der Behauptung, dies sei „ein fatales Signal für unsere Demokratie“.

Nach Einschätzung der Tagesschau werde es nun „vor der Bundestagswahl und sehr wahrscheinlich auch bis zur Einsetzung eines neuen Bundestags … keine Gesetzesänderung mehr geben“. Wie inzwischen weithin üblich ist im ARD-Bericht das Wort „Kind“ kein einziges Mal zu finden. Auch wird nicht erwähnt, dass es im Kern um die Abwägung von Rechtsgütern geht: dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren gegen das Lebensrecht ihres Kindes.

Die derzeitige gesetzliche Lage in Deutschland ermöglicht die straffreie Tötung von etwa 100.000 Kindern pro Jahr vor ihrer Geburt. Das ist zumindest die offizielle Zahl, vermutlich muss man zusätzlich noch eine Dunkelziffer vermuten. Mit dieser bleibend hohen Zahl kann der Sinn des §218 StGB - der bestmögliche Schutz von ungeborenen Kindern - als klar verfehlt eingestuft werden.

Eine Änderung der aktuellen Gesetzgebung würde allerdings zu einer weiteren erheblichen Verschlechterung des rechtlichen Schutzes für ungeborene Kinder führen, so dass selbst aktive Lebensschützer dazu raten, in den aktuellen politischen Mehrheiten die § 218 StGB-Regelung möglichst nicht anzutasten.

Um eine echte gesetzliche Verbesserung für das volle Lebensrecht ungeborener Kinder kann man derzeit in Deutschland nur beten sowie bei Lebensschutzorganisationen mitarbeiten.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  5. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  6. Erschütterndes Beispiel für die Kultur des Todes: Seniorin wurde gegen ihren Willen euthanasiert
  7. "Die meisten kommen wegen der Sozialleistungen"
  8. Frust beim Klima-Kleber-Jesuiten
  9. Grösse
  10. Angeklagt, weil er einen schismatischen Bischof nicht rehabilitierte: Armeniens Patriarch Karekin II
  11. Scharfe innerorthodoxe Kritik an Kyrills Atomwaffen-Predigt
  12. „Ich spüre die Berufung zu pilgern“ – Andrzej Kurek pilgert seit 65 Jahren nach Tschenstochau
  13. Salzburg: Opernstar bereitete Franziskus-Rolle im Kapuzinerkloster vor
  14. Ceuta: Integrationsministerin Bauer fordert mehr Außengrenzschutz und effektive Rückführungen
  15. ALfA startet „von-Galen-Projekt“ zum 85. Jahrestag der Predigt von St. Lamberti

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz