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Deutschland: Rot-grünes Gesetzesvorhaben zur Abtreibung ist gescheitert

vor 6 Stunden in Prolife, 10 Lesermeinungen
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Gute Nachrichten für das Lebenrecht von Kindern im Mutterleib: Die Pläne, die sogenannte „Legalisierung“ der Abtreibung noch vor den Bundestagswahlen in Torschlusspanik durchzudrücken, sind gescheitert! Von Petra Lorleberg


Berlin (kath.net/pl) Ein Gesetzesvorhaben zur sogenannten „Legalisierung“ der Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am 10.2.2025 entschieden, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dies wurde möglich nicht zuletzt durch den Widerstand von CDU/CSU sowie der FDP. Diese sogenannte „Legalisierung“ hätte ein völlig straf- und bedenkenfreies Töten von Kindern bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ermöglicht. Zwar wäre die Beratungspflicht aufrecht erhalten worden, aber die drei Tage Bedenkzeit, die nach aktueller gesetzlicher Lage vorgeschrieben sind, um das Kind möglichst zu schützen, wären entfallen.


CDU-Rechtspolitiker Günter Krings bezeichnete den nun abgelehnten Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen als „unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat“, so die ARD.

SPD und Grüne, die diesen Gesetzentwurf gepusht hatten und dabei oft nur einseitig von den Selbstbestimmungsrechten der Frauen, nicht aber vom Lebensrecht der zur Tötung freigegebenen Kinder gesprochen hatten, zeigten sich gemäß Darstellung der ARD enttäuscht. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge erdreisten sich in einem Statement sogar zu der Behauptung, dies sei „ein fatales Signal für unsere Demokratie“.

Nach Einschätzung der Tagesschau werde es nun „vor der Bundestagswahl und sehr wahrscheinlich auch bis zur Einsetzung eines neuen Bundestags … keine Gesetzesänderung mehr geben“. Wie inzwischen weithin üblich ist im ARD-Bericht das Wort „Kind“ kein einziges Mal zu finden. Auch wird nicht erwähnt, dass es im Kern um die Abwägung von Rechtsgütern geht: dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren gegen das Lebensrecht ihres Kindes.

Die derzeitige gesetzliche Lage in Deutschland ermöglicht die straffreie Tötung von etwa 100.000 Kindern pro Jahr vor ihrer Geburt. Das ist zumindest die offizielle Zahl, vermutlich muss man zusätzlich noch eine Dunkelziffer vermuten. Mit dieser bleibend hohen Zahl kann der Sinn des §218 StGB - der bestmögliche Schutz von ungeborenen Kindern - als klar verfehlt eingestuft werden.

Eine Änderung der aktuellen Gesetzgebung würde allerdings zu einer weiteren erheblichen Verschlechterung des rechtlichen Schutzes für ungeborene Kinder führen, so dass selbst aktive Lebensschützer dazu raten, in den aktuellen politischen Mehrheiten die § 218 StGB-Regelung möglichst nicht anzutasten.

Um eine echte gesetzliche Verbesserung für das volle Lebensrecht ungeborener Kinder kann man derzeit in Deutschland nur beten sowie bei Lebensschutzorganisationen mitarbeiten.

 


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Lesermeinungen

 Dolomiti vor 56 Minuten 
 

Endlich ein positiver Beitrag zum Lebensschutz vom Hamburger EB (siehe link)

Leider gibt es noch keinen endgültige Entwarnung, da die Initiatoren der Änderung des § 218 noch eine Sondersitzung des (noch funktionsfähigen!) Bundestages beantragen wollen (dafür reichen 25% der Abgeordneten des aktuellen BT). Somit weiter für den Lebensschutz von der Zeugung bis zum natürlichen Tod Beten und sich dafür einsetzen.

erzbistum-hamburg.de/Bei-der-Entscheidung-fuer-das-Leben-sind-alle-gefragt-3194


2
 
 SalvatoreMio vor 2 Stunden 
 

Leider noch keine Entwarnung..

passt wohl sehr gut zu der Sitzung, dennoch: sollten wir uns jetzt nicht erst einmal freuen? Ich konnte die Sitzung nicht bis zum Schluss ansehen, hatte aber den Eindruck, dass Herr Aufiero der Einzige war, der allen Ernstes für die ungeborenen Kinder einstand - oder etwa nicht? Ihm möchte ich herzlich danken!


1
 
 ottokar vor 2 Stunden 
 

„..fatales Signal für unsere Demokratie…“

Noch nie wurde das Wort „Demokratie“ so häufig missbraucht, wie heute. Und es ist ganz eindeutig, dass mir das demokratisch ist, was rote oder grüne Meinungen zum Ausdruck bringt.Alles andere sind für diese wohl bald abgestraften Parteien Erzkonservative oder Nazis . Es ist Zeit den Demokratiebegriff wieder ins rechte (damit meine ich ins richtige) Licht zu rücken.


1
 
 Johannes14,6 vor 3 Stunden 
 

Leider noch keine Entwarnung..

Wie mehrfach kommentiert, halte ich für wahrscheinlich, daß die Initiatoren in ihrem Furor noch nicht aufgeben, sondern NACH den Wahlen eine Sondersitzung des (noch funktionsfähigen!) Bundestages beantragen (dafür reichen 25% der Abgeordneten) und mit ihrer NOCH vorhandenen Mehrheit FÜR die Abschaffung von §218 stimmen. Der neue BT muß sich bis zum 25.3. konstituieren.

Herr von Gersdorff machte auf diese Möglichkeit aufmerksam, die auch noch andere Vorhaben betreffen könnten:

www.youtube.com/watch?v=2u5M_2uIAU4


2
 
 Herbstlicht vor 4 Stunden 
 

Ich möchte nicht die Freude über das Scheitern mindern, doch bitte nicht zu früh freuen!
Wer weiß denn schon, ob die jetzigen Partei-Lebensbefürworter ihr Wort halten.

Ich bin Mitglied einer Lebensschutzvereinigung und bejahe absolut deren Inhalte.
Doch habe ich andererseits ein gewisses Misstrauen gegenüber Parteien und ihren Versprechen.
Macht ist halt doch sehr verführerisch!


2
 
 Areopagita vor 4 Stunden 
 

Werbung für CDU und FDP

"Dies wurde möglich nicht zuletzt durch den Widerstand von CDU/CSU sowie der FDP."
Gab es denn keine andere Partei, die dagegen Widerstand geleistet hat?
Eine Stellungnahme, vor allem auf dieser katholischen Seite, sollte objektiver sein.
Die AFD (man mag über sie denken was man will), ist zur Zeit die Partei, die am meisten für den Lebensschutz eintritt, und wird hier totgeschwiegen....


4
 
 gebsy vor 4 Stunden 

Dieser Umstand zeigt auf,

wie genügsam die Gesellschft geworden ist, um ihren Fortbestand zu sichern ...


3
 
 kleingläubiger vor 5 Stunden 
 

Halleluja, preiset den Herrn!


6
 
 Tante Ottilie vor 5 Stunden 
 

Der Leiter der christlichen Lebensrechtsorganisation "pro femina" kam gestern im Rechtsausschuss als

Es ist Kristijan Aufiero und ihn hatte die AfD als Experten benannt und eingeladen.

Ich bin ja sonst überhaupt nicht für diese Partei, aber hier zollen ich den dafür Verantwortlichen meinen ungeteilten Respekt - ohne Wenn und Aber!


8
 
 Versusdeum vor 6 Stunden 
 

Was radikale Linke als "fatales Signal für unsere Demokratie"

bezeichnen, ist in aller Regel ein Zeichen dafür, dass unsere Demokratie trotz aller demokratiefeindlichen "Brandmauern" und von oben verordneter Hass und Hetze gegen Andersdenkende doch noch funktioniert. Dank auch an die FDP, die schon im Vorfeld klargemacht hatte, dass sie dieses Mal nicht mehr mitspielt. Leider hatte sie es davor ja 3 Jahre lang bei allen Anträgen und Gesetzen gegen unser Land getan, weshalb ihr Ausscheiden wenig bedauerlich wäre (von einzelnen Ausnahmen wie Teuteberg oder Kubicki einmal abgesehen).


4
 

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