Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  3. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  4. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  5. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  6. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  10. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  11. Die Achillesferse des Teufels
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘

Deutschland: Rot-grünes Gesetzesvorhaben zur Abtreibung ist gescheitert

11. Februar 2025 in Prolife, 19 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gute Nachrichten für das Lebenrecht von Kindern im Mutterleib: Die Pläne, die sogenannte „Legalisierung“ der Abtreibung noch vor den Bundestagswahlen in Torschlusspanik durchzudrücken, sind gescheitert! Von Petra Lorleberg


Berlin (kath.net/pl) Ein Gesetzesvorhaben zur sogenannten „Legalisierung“ der Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am 10.2.2025 entschieden, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dies wurde möglich nicht zuletzt durch den Widerstand von CDU/CSU sowie der FDP. Diese sogenannte „Legalisierung“ hätte ein völlig straf- und bedenkenfreies Töten von Kindern bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ermöglicht. Zwar wäre die Beratungspflicht aufrecht erhalten worden, aber die drei Tage Bedenkzeit, die nach aktueller gesetzlicher Lage vorgeschrieben sind, um das Kind möglichst zu schützen, wären entfallen.


CDU-Rechtspolitiker Günter Krings bezeichnete den nun abgelehnten Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen als „unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat“, so die ARD.

SPD und Grüne, die diesen Gesetzentwurf gepusht hatten und dabei oft nur einseitig von den Selbstbestimmungsrechten der Frauen, nicht aber vom Lebensrecht der zur Tötung freigegebenen Kinder gesprochen hatten, zeigten sich gemäß Darstellung der ARD enttäuscht. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge erdreisten sich in einem Statement sogar zu der Behauptung, dies sei „ein fatales Signal für unsere Demokratie“.

Nach Einschätzung der Tagesschau werde es nun „vor der Bundestagswahl und sehr wahrscheinlich auch bis zur Einsetzung eines neuen Bundestags … keine Gesetzesänderung mehr geben“. Wie inzwischen weithin üblich ist im ARD-Bericht das Wort „Kind“ kein einziges Mal zu finden. Auch wird nicht erwähnt, dass es im Kern um die Abwägung von Rechtsgütern geht: dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren gegen das Lebensrecht ihres Kindes.

Die derzeitige gesetzliche Lage in Deutschland ermöglicht die straffreie Tötung von etwa 100.000 Kindern pro Jahr vor ihrer Geburt. Das ist zumindest die offizielle Zahl, vermutlich muss man zusätzlich noch eine Dunkelziffer vermuten. Mit dieser bleibend hohen Zahl kann der Sinn des §218 StGB - der bestmögliche Schutz von ungeborenen Kindern - als klar verfehlt eingestuft werden.

Eine Änderung der aktuellen Gesetzgebung würde allerdings zu einer weiteren erheblichen Verschlechterung des rechtlichen Schutzes für ungeborene Kinder führen, so dass selbst aktive Lebensschützer dazu raten, in den aktuellen politischen Mehrheiten die § 218 StGB-Regelung möglichst nicht anzutasten.

Um eine echte gesetzliche Verbesserung für das volle Lebensrecht ungeborener Kinder kann man derzeit in Deutschland nur beten sowie bei Lebensschutzorganisationen mitarbeiten.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  4. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Die Achillesferse des Teufels
  9. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  10. Republik der Dünnhäutigen
  11. Thomas von Aquin über Migration
  12. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  13. Mailands Erzbischof: Kollaps der Gesellschaft droht
  14. Legenden vom Heiligen Nikolaus
  15. Beweise mir das Gegenteil!

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz