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Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen

9. Juli 2025 in Kommentar, 12 Lesermeinungen
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„Die Wogen schlagen hoch derzeit: Mit einer Unterstützung der Kandidatur von Brosius-Gersdorf wären CDU und CSU direkt mitverantwortlich für eine Aufhebung des Lebensschutzes und der unteilbaren Menschenwürde.“ Gastkommentar von Susanne Wenzel


Berlin (kath.net) „Links ist vorbei. Es gibt keine linke Mehrheit und keine linke Politik mehr in Deutschland. Es ist vorbei. Es geht nicht mehr.“ Diese Ansage von Friedrich Merz beim gemeinsamen Wahlkampfabschluss von CDU und CSU im Münchner Hofbräuhaus bekam reichlich Applaus. Man wolle wieder Politik für die Mehrheit der Bevölkerung machen, fuhr er fort und ergänzte „und nicht für irgendwelche grünen und linken Spinner auf dieser Welt“. Für diesen letzten Teil erntete er Kritik. Zu Recht, wie wir sehen, denn die SPD sind keine „Spinner“. Vielmehr sind sie kluge linke Strategen, die den größeren Koalitionspartner offenbar immer wieder unter Druck setzen können.

Was sich im Koalitionsvertrag bereits abzeichnete, scheint sich mit der Personalie Frauke Brosius-Gersdorf deutlich zu zeigen: Die SPD gibt die Richtung in dieser Koalition vor. Und sie tut alles, um den mit der Ampel begonnenen Umbau der Gesellschaft weiter voranzutreiben und sich die dauerhafte Beteiligung an der Macht zu sichern. Die Union kann den Prozess verlangsamen, aufhalten wird sie ihn nicht mit ihrer derzeitigen Strategie.

Geschickt nutzen Klingbeil und Genossen jedes Abweichen oder Zögern von CDU/CSU aus, stellen es unter „AfD-Vorbehalt“. Während sich die Union jeweils beeilt, die Bedeutung der „Mitte des Parlaments“ zu betonen, wie z. B. gestern der bayerische Landesgruppenchef Alexander Hoffmann, als er trotz breiter Proteste Unterstützung für die Wahl von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf signalisierte.

Die CDU, inzwischen weit entfernt von der konservativen Kurskorrektur, hat die SPD und ihre Kampfgenossen Grüne und LINKE klar unterschätzt. Statt sich dem Kulturkampf entgegenzustellen, den die vereinten Linken munter weiterführen, wirkt die Union blass und schwach. 

Dass sie aber durchaus anders kann, zeigte sich noch vor wenigen Monaten: Als zum Ende der Ampel-Regierung SPD und Grüne in einem gemeinsamen Antrag die Legalisierung der Abtreibung forderten, waren es letztlich CDU und CSU, die diesen Angriff auf das Lebensrecht von Kindern vor ihrer Geburt erfolgreich abwehrten. Nun steht die Union erneut vor einer Bewährungsprobe. 


Die Wogen schlagen hoch derzeit – und das völlig zu Recht. 

Es geht dabei um die beiden von der SPD vorgeschlagenen Kandidatinnen für die Neubesetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht, Ann-Kathrin Kaufhold und Prof. Frauke Brosius-Gersdorf. Das deutsche Höchstgericht droht durch diese Personalie zu einem politisierten Aktivistenzirkel zu werden. Kaufhold scheint insgesamt einem sozialistischen Weltbild anzuhängen, hält sie doch z. B. die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften für verfassungsrechtlich vertretbar. Insbesondere die Kandidatur von Brosius-Gersdorf ist problematisch. Sie war Mitglied der Regierungskommission zur Legalisierung der Abtreibung und sagte im Februar dieses Jahres vor dem Rechtsausschuss: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ 

Damit knüpft sie die Menschenwürde an eine willkürliche Bedingung. Zwar verbieten sich nach ihrer Ansicht weitergehende Überlegungen über die Zuteilung von Menschenwürde und Lebensrecht „kategorial“, wie sie sagt, aber sie wird sich der Tatsache stellen müssen, dass sie einen gefährlichen Präzedenzfall für die Relativierung des Lebensrechtes schafft. Dieselbe Logik nämlich, die Brosius-Gersdorf hier an den Tag legt, lässt sich ganz konkret auf andere Bereiche ausweiten. Überlegungen über einen bestimmten Grad des Bewusstseins als Bedingung für Lebensrecht und Würde, wie sie u. a. der australische Philosoph Peter Singer angestellt hat, sind wahrlich nicht neu. Und was ist mit Schwerstbehinderten, die z. B. keine Kommunikationsfähigkeit haben? Dabei müssen wir auch mitdenken, dass die meisten schweren Behinderungen erst nach der Geburt im Laufe des Lebens entstehen. Was ist mit Demenzkranken, die nicht mehr autonom erscheinen, oder schlicht mit Sterbenden? Die Würde des Menschen wäre dann nicht mehr unantastbar, wie es in Art. 1 GG aus guten Gründen heißt. 

Die Menschenwürde ist ein universelles Konzept, das die Schwächsten und Wehrlosen unserer Gesellschaften schützen soll: Embryonen, Föten, Neugeborene, Schwerstbehinderte, Demente etc. Die Würde des Menschen gilt immer und ohne jede Voraussetzung. Gerade nach den Ereignissen vor und im Zweiten Weltkrieg wurde bewusst der biologische Mensch, nicht der „vernünftige“, „leistungsfähige“ oder „autonome“ Mensch in den Fokus gerückt, so wie es auch in unserem Grundgesetz steht.

Wer den Beginn der Menschenwürde erst auf die Geburt legt, macht sie abhängig von einem äußeren Ereignis, von willkürlichen Kriterien, die jederzeit zugeschrieben oder verändert werden können. Der Mensch aber ist vor und nach der Geburt derselbe Mensch, dieselbe einzigartige, dieselbe Person. Und genauso gibt es auch keine Abstufung seiner Würde. Die Würde des Menschen beginnt mit seinem Menschsein – im Moment der Zeugung – und sie endet nicht mit dem Tod. Nur so bleibt sie wirklich unantastbar.

Der Wahlausschuss hat die Kandidatinnen gestern Abend nun bestätigt. Es wurde in den letzten Stunden berichtet, dass der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, in der gestrigen Fraktionssitzung für die Unterstützung der Wahlvorschläge geworben und mit einem Kompromiss argumentiert hat, nach dem Brosius-Gersdorf nicht wie vorgesehen Vizepräsidentin und damit potenzielle Nachfolgerin des jetzigen Gerichts-Präsidenten Stephan Harbarth sein soll, wenn dieser 2030 nach 12 Jahren das Bundesverfassungsgericht verlässt. Ich hielt dies für eine Beruhigungspille, in der Hoffnung, dass der interne und externe Protest gegen Brosius-Gersdorf abebben und sie am Freitag – wenn auch mit Magenschmerzen – von allen gewählt wird. Doch die SPD hat sich von diesem angeblichen Kompromiss gestern schon wieder distanziert. 

Die CDU verscherbelt mit ihrer derzeitigen Taktik gegen den Willen der Mitglieder und Wähler nicht nur das Tafelsilber, sondern auch noch das Prunkporzellan und das gute Bleikristall der einst so stolzen Adenauer-Partei. Und die CSU wirft noch die Schlüssel für den Weinkeller hinterher.

Die Bedeutung des Lebensschutzes aber ist innerhalb der Union unbestritten. 93,5 Prozent bekennen sich laut CDU-Mitgliederbefragung von 2023 klar zum Schutz des Lebens. Das Ergebnis zeigt: Der Lebensschutz gehört zur Herzkammer von CDU und CSU und findet deshalb auch in den Grundsatzprogrammen beider Parteien ein deutliches Bekenntnis.

Die CSU bezeichnet sich gar selbst als „Partei des Lebensschutzes“ und will „das Leben und seine Würde schützen“, wie es in ihrem Grundsatzprogramm heißt.

CDU und CSU tragen hier eine besondere Verantwortung. Mit einer Unterstützung der Kandidatur von Brosius-Gersdorf wären sie direkt mitverantwortlich für eine Aufhebung des Lebensschutzes und der unteilbaren Menschenwürde. Damit stünde nicht nur das Wertefundament der Union auf dem Spiel, auch das Vertrauen vieler Wähler wäre endgültig zerrüttet. Dies sollte sich die Union in Erinnerung rufen. Es ist grundfalsch, einmal mehr gegen den Willen von Parteimitgliedern und Wählern den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Der Zeitpunkt für eine klare Haltung ist jetzt.

Die Autorin Susanne Wenzel ist Diplom-Betriebswirtin und die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben.
Archivfoto: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (c) kath.net/Petra Lorleberg


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