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| ![]() U-Bahn-Station in Teheran mit Bildern von Maria und Jesusvor 6 Stunden in Chronik, keine Lesermeinung Religiöse Minderheiten dürfen im Iran laut Gesetz ihren Glauben ausüben. Es kommt jedoch zu schwerwiegenden Verletzungen der Religionsfreiheit. Teheran (kath.net / pk) Eine neue U-Bahn-Station zu Ehren der Muttergottes mit dem Namen „Maryam-e Moghaddas“ gibt es seit Mitte Oktober 2025 in Teheran, wie „Aleteia“ berichtet. Sie befindet sich in der Nähe der armenischen Kathedrale der Stadt. Die Station Maryam-e Moghaddas enthält mehrere Kunstwerke zu Ehren Jesu, Marias und des Heiligen Geistes. Dies werde öffentlich gezeigt, um Respekt für „andere Religionen, insbesondere das Christentum“ zu vermitteln, sagte die Künstlerin Tina Tarigh Mehr gegenüber AFP vor der Eröffnung der Station. In der Station werden Jesus und Maria mit geschlossenen Augen oder ohne Pupillen dargestellt, schrieb Kardinal Dominique Joseph Mathieu OFM, Conv., Erzbischof von Teheran-Isfahan, in einem Gastbeitrag für Fides, einer Publikation der Päpstlichen Missionswerke. „Diese Station erinnert an die göttliche Frau, die durch ihre Reinheit und die Erziehung eines großen Propheten die Welt erweckte. „Der Zweck dieser Namensgebung für diese Station ist es, die Heilige Maria zu ehren und die Koexistenz der göttlichen Religionen in Teheran zu demonstrieren“, schrieb der Bürgermeister von Teheran, Alireza Zakani, auf X. In der Islamischen Republik Iran ist der Islam die offizielle Staatsreligion. Zoroastrier, Juden und Christen sind in der iranischen Verfassung als „anerkannte religiöse Minderheiten“ aufgeführt und dürfen „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“ ihren Glauben ausüben. Die Wirklichkeit schaut anders aus: Ein aktueller Bericht von „Aid to the Church in Need“ identifiziert den Iran als ein Land mit schwerwiegenden Verletzungen der Religionsfreiheit. Weniger als ein Prozent der iranischen Bevölkerung bekennt sich zu einer anderen Religion als dem Islam. Menschen, die im Iran als Muslime geboren sind, ist es auch gesetzlich nicht gestattet, zum Christentum zu konvertieren. Der Versuch, Muslime zum Christentum zu bekehren, wird nach der iranischen Verfassung mit dem Tod bestraft. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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