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Hier blamiert ein Landgericht ein ganzes Land vor der Welt

1. August 2012 in Kommentar, 21 Lesermeinungen
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Wie gering muss die kulturelle Sensibilität dieses Gerichts und wie hoch seine religiöse Ignoranz ausgebildet sein, wenn es ein Urteil fällt, das in seinen Folgen wie ein neues Pogrom wirkt? Ein Gastkommentar von Prof. Wolfgang Ockenfels OP.


Köln (kath.net) Was hat das Kölner Landgericht mit der Olympiade zu tun? Beide Sphären, die rechtsstaaliche Ordnung wie der sportliche Wettbewerb dienen, trotz gegenteiliger Beteuerungen, nicht unbedingt der Völkerverständigung und dem Religionsfrieden.

Sie sollen aber bitte nicht die auf engem Raum leicht entflammbaren Konflikte zwischen Kulturen, Religionen und Nationalitäten auch noch anheizen. Beim Sport gibt es fest gefügte Regeln, die Geltung beanspruchen dürfen. Daran haben sich alle Spieler gefälligst zu halten, die schwachen wie die starken. Und über die Einhaltung der Regeln eines Spiels, das ernsten, manchmal fanatischen Charakter annimmt, wachen unparteiische Schiedsrichter.

Ohne Sanktionen geht es dabei nicht, denn Strafe muss sein, schon zur abschreckenden Warnung vor künftigen Regelverstößen. Die rechtspolitische Pointe liegt aber darin, dass die das Spiel beherrschenden Regeln nicht während seines Verlaufs einfach verändert oder beschnitten werden dürfen. Das wäre ein Vertrauensbruch, ein Attentat auf die Rechtssicherheit. Und liefe schließlich auf die Selbstermächtigung von Richtern hinaus, die sich als Gesetzgeber gebärden.

Eine kreative Anmaßung dieser Art von richterlicher Selbstjustiz, verbunden mit unabsehbaren Folgen, die ein solcher Rechtsvertrauensbruch nach sich ziehen kann, hat sich kürzlich ausgerechnet in Köln ereignet, wo es normalerweise ziemlich human, also lässig und langsam zugeht.

Dort hat sich - wir betreten etwas betreten die ehrwürdige Aura des Rechtsstaats - das hohe Landgericht einfallen lassen, die Beschneidung von ganz jungen Jungen als Körperverletzung zu bewerten: Eine Interpretationsentscheidung, die vor allem Juden und Muslime in diesem „unseren“ Lande betrifft, die dann auch in seltener Eintracht dagegen heftig protestiert haben. Verständlicher Weise.


Denn vor allem können es deutsche Juden, die überlebt haben, und die mit ihnen befreundeten Christen, die aus der Geschichte gelernt haben, kaum glauben, dass es sich bei diesem Kölner Ereignis nicht um einen rheinischen Karnevalsscherz, sondern um eine bitterernste Strafandrohung handelt.

Spaß beiseite: Kann ein törichter Richter glauben, eine viertausendjährige Tradition religiöser Beschneidung, die zur Identität des Judentums gehört wie die Kindertaufe zum Christentum, mit einem Federstrich eliminieren zu können? Das wäre eine geschichtstheologische und zugleich rechtspolitische Hybris, der nicht einmal der alt eingesessene „christliche“ Antijudaismus verfallen war. Und was den braunen Rassenantisemitismus betrifft, der wollte nicht die Beschneidung der Juden, sondern diese selbst abschaffen.

Ähnliche Absichten lassen sich dem Kölner Amtsgericht natürlich nicht unterstellen. Aber wie gering muss die kulturelle Sensibilität dieses Gerichts und wie hoch seine religiöse Ignoranz ausgebildet sein, wenn es ein Urteil fällt, das in seinen Folgen wie ein neues Pogrom wirkt?

Die Beschneidung mit Strafe zu bedrohen, stellt einen juristischen deutschen Sonderweg dar, den deutsche Juden fluchtartig zu verlassen geneigt sind.

Hier blamiert ein Landgericht ein ganzes Land vor der Welt. Aber in diesem Fall geht es nicht bloß um einen peinlichen Fauxpas, den man leicht aus der Welt schaffen könnte.

Zunächst sollte uns (als Christen oder Atheisten) die religiös, kulturell, national oder sonstwie begründete Beschneidung nichts angehen, solange damit keine schwere, medizinisch konstatierbare Schädigung der Betroffenen verbunden ist. Natürlich stellt jeder chirurgische Eingriff eine Körperverletzung dar, die legitimiert werden muss.

Im Unterschied zur straffreien, aber rechtswidrigen Abtreibung ungeborener, aber lebensfähiger Kinder, die auf dem Altar des emanzipatorischen Fortschritts geopfert werden und im Müll verschwinden, geht es bei einer medizinisch korrekten Beschneidung nicht um einen menschenfeindlichen Akt brutaler Gewalt. Sondern um einen für Juden essentiell-rituellen Akt der Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft.

Andere Kulturen mögen darin bloß eine hygienische Maßnahme erblicken. Irreversibel ist dieser Akt keineswegs. Eine Vorhaut lässt sich heute ebenso leicht nachträglich implantieren wie man ein Glaubensbekenntnis wechseln kann.

Mit ihrer Entscheidung haben die Kölner Landrichter das Grundgesetz auf den Kopf gestellt. Sie wollten die körperliche Unversehrtheit (Art. 2) dort retten, wo sie nicht gefährdet ist, und haben dabei gegen die Religionsfreiheit (Art. 4) und das Elternrecht (Art. 6) verstoßen.

Die Kölner Urteilsbegründung liefert dabei selber den entscheidenden Grund. Die Entfernung der Vorhaut ist nur ein Vorwand. Nicht die Beschneidung als solche, sondern die Tatsache, dass sie an Säuglingen vorgenommen wird, gilt als strafwürdiger Tatbestand.

Konstruiert wird ein Selbstbestimmungsrecht von Kindern, die bisher, seit Bestehen der Menschheit, nie gefragt worden sind, welche Eltern sie denn gerne hätten, in welcher Muttersprache, Kultur, Religion etc. sie am liebsten aufwachsen würden.

Diesem Skandal kindlicher Unmündigkeit will nun ein Landgericht endlich ein Ende bereiten. Im Namen eines allmächtigen Vater-Staats, der als Vormund die Eltern entmündigt und zugleich die Religion unter Kuratel stellt.

Eine Kindertaufe böte nach Kölner Rechtslogik den Christen das zweifelhafte Privileg, unerkannt zu bleiben, während die jüdische Beschneidung ein Corpus delicti liefert, das vor Gericht von hoher Beweiskraft ist.

Allerdings hat sich die familiäre Erziehung inzwischen immer mehr auf staatliche Anstalten und mediale Einflüsse verlagert, deren Legitimität kaum mehr kritisch „hinterfragt“ wird. Auch kirchliche Einrichtungen spielen dieses Spiel mit, je stärker sie finanziell vom Staat abhängig werden.

Wen wundert es da noch, wenn Polygamie, Inzest und „Homo-Ehe“ in den öffentlichen Raum vordringen und christliche Lebensformen verdrängen? Wenn diese nicht einmal innerkirchlich praktiziert werden, bröckelt auch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht weiter ab.

Nichts weniger als die Religionsfreiheit und das Elternrecht stehen auf dem Spiel. Aber nicht das Kölner Landgericht stellt die Spielregeln auf. Es steht nicht über dem Grundgesetz und sollte von Karlsruhe zurückgepfiffen werden.



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Lesermeinungen

 ich glaube... 2. August 2012 
 

@Gipsy

Danke für Ihren Kommentar (Wenn ja alles so religiös)
Nur für Ihren Kommentar davor (Und niemals) habe ich so meine Bauschmerzen. Sehen Sie sich doch bitte mal diesen Post an:
http://www.religionsforum-wogeheichhin.de/t2961f4-Die-Taufe-und-der-Glockenturm.html
das ist vielleicht etwas überspitzt, aber auch was Wahres dran?


2
 
 Erze Gabriel 2. August 2012 
 

Nicht meine Meinung

Richterliche Selbstjustiz? Rechtsvertrauensbruch?! Mitnichten! Hier wurde besonnen abgewogen - zwischen zwei Grundrechten. Ich komme zu demselben Schluß, nämlich das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit höher zu achten ist als das der Religionsfreiheit. Kinderseelen durch Verlust des Urvertrauens in die Eltern schädigen?! Nicht mit meiner Zustimmung oder Duldung.


10
 
 Waeltwait 2. August 2012 
 

@ frajo

Völlig richtig was sie schreiben.


3
 
 dominique 2. August 2012 
 

@frajo

Wir werden leider keine Mitstreiter aus den Reihen der beiden befreundeten Weltreligionen in Sachen Abtreibung finden (abgesehen davon, dass dieses Thema hier nicht zur Debatte steht). Nur allzu leicht vergessen wir, dass tatsächlich nur das Christentum (und selbst da nicht alle) die absolute Heiligung des Lebens aus Glaubensgründen propagiert. Zu allen Zeiten hat sich das Christentum am Wissen um den Beginn des menschlichen Lebens orientiert. Und wenn wir heute wissen, dass das menschliche Leben mit der Zellverschmelzung beginnt, dann setzt auch dort der Glauben an. Erzählen Sie das einem Rabbiner oder Imam oder sonst einem Guru. Das interessiert die alle nicht die Bohne.


4
 
 PPQR 2. August 2012 

Ich bin mir nicht sicher,

ob der geschätzte Theologe Prof. Ockenfels wirklich verstanden hat, welche Frage die Juristen am Landgericht Köln zu beantworten hatten.

Diesen Eindruck hat man auch bei einigen anderen Kommentatoren. So z.B. schreibt @Victor:
\"Man muß vor den undemokratisch ernannten Richtern/Juristen absolut auf der Hut sein ...\"
Solche gehaltlosen Äußerungen, ein deutsches Landgericht mit dem Volksgerichtshof gleich zu setzen, erfüllt durchaus den Tatbestand der Volksverhetzung. (s. §130 StGB, http://bundesrecht.juris.de/stgb/__130.html)

Eine empfehlenswerte und informative Zusammenfassung des Urteils und seiner Entstehung liefert der Bericht von Nina Scholz und Heiko Heinisch unter http://www.liberteblog.de/2012/07/23/das-kolner-beschneidungsurteil/

Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass es diese Diskussion nicht erst seit dem Urteil des LG Köln und nicht nur in Deutschland gibt.


4
 
 Gipsy 1. August 2012 

Wenn ja alles so religiös

begründet ist, dann frage ich mich ernsthaft...Warum verändert Mensch, was Gott so geschaffen hat , wie es ist.?
War es nicht gut ?


4
 
 Gipsy 1. August 2012 

Und niemals

darf eine Beschneidung(weil religiös begründet) mit der christlichen Taufe verglichen werden, denn da wird nur ein wenig angewärmtes Taufwasser über das Köpfchen des Täuflings geträufelt.
Da ist keine Verletzung und kein Schock zu befürchten und wenn der Täufling später in seinem Leben dem Christentum absagen will, dann macht er dies bei seiner Firmung bzw. Nichtfirmung im Alter von ca. 13-14 Jahren.
Ganz einfach.


5
 
 frajo 1. August 2012 

Pervers, die ganze Debatte!

Kinder werden selektiert und/oder gleich umgebracht. Da gibt es nichts an Selbstbestimmung. Nicht einmal für die Durchführenden, die werden dazu meist durch das Arbeitsrecht gegen ihren Willen gezwungen. Finanzieren müssen es alle!Aber an einem jahrtausende alten Ritus (man kann diesen überflüssig ansehen oder auch nicht, das ist völlig sekundär) will man mit Körperverletzung argumentieren. Zudem werden die Kinder durch die staatl. Bevormundung bei der Erziehung seelisch mehr als nur verletzt; man kann hier durchaus von Verstümmelung reden. Die kaputten Seelen, die \"Verhaltensauffälligen\" in den Schulen, die für den Arbeitsmarkt Unbrauchbaren unter der Jugend sind das Ergebnis; nur interessiert das (vorläufig) noch niemanden.


8
 
 Gipsy 1. August 2012 

Der Auslöser war doch

so wie ich gelesen habe, ein schwer verletzer Junge und derer gibt es viele unbekannte, die niemals wahrgenommen werden.
Es ging bei dem Urteil nicht um Religion, es ging um die Folgen, die bei kleinen Männern entstehen können wenn an derer Vorhaut herumgeschnippelt wird, denn nicht immer ist es ein ausgebildeter Chirurg , der dies vornimmt.

Nun ist es in Deutschland so, dass keine Kinder am Körper verletzt werden dürfen .
Was sollte der Richter denn da anders entscheiden?


8
 
 dalet 1. August 2012 

Hermeneutik - @Aventin

\"Und hier stellt sich nun die Frage, ob eine Einwilligung ausreicht, die allein religiös, nicht aber medizinisch motiviert ist.\" - Mir scheint, das ist *eine* wichtige Frage in der ganzen Debatte. \"Allein religiös\" ist zu wenig, \"allein medizinisch\" hingegen wäre ausreichend. Solches Denken ist wohl einfach nur plumper Materialismus.

Ich frage mich, wie du/das Gericht/wir die Beschneidung sehen würden, wenn sich seinerzeit Paulus nicht durchgesetzt hätte?


5
 
 Faustyna-Maria 1. August 2012 
 

@Aventin ... die viel schlimmere Genitalverstümmelung ...

Manchen Frauen werden auch die kleinen und die großen Schamlippen abgeschnitten, das ist dann keine Haut, das sind Fleischstücke! Sowohl bei der Entfernung der Klitoris, als auch beim Entfernen der Schamlippen, können die Frauen verbluten und durch die großen Wunden treten häufig Keime ein, was auch oft tödlich endet. Bei der pharaonischen Beschneidung, der radikalsten Form, werden die Frauen am Ende der Tortur zugenäht und es bleibt nur ein kleines Loch für Urin und Menstruationsblut offen, was zu lebenslanger Qual wird.

Bitte, bitte, bitte!!!! Hört auf, alle, die ihr euch nicht mit diesem Verbrechen an Frauen beschäftigt habt, hört auf, das mit dem Abschneiden eines Hautfetzens vom Penis zu vergelichen! Bitte. Das ist den Frauen gegenüber unfair! Die Beschneidung bei Männern ist keine Verstümmelung. DIE ist wirklich NUR Tradition und stammt auch nicht aus einer Religion!


8
 
 erneutversuch 1. August 2012 
 

Die Diskussion wird langweilig, wenn nichts in der Politik dafür getan wird. Vielleicht ist es

bloß ein Sturm im Wasserglas: die Juden und Muslime sollen machen, was sie wollen und sich auf gerechtfertigten bürgerlichen Ungehorsam berufen, wenn ein Richter dumm genug ist, Fällen von Beschneidung gerichtlich zu verfolgen. Die Christen sollen ihre Kinder zuhause erziehen, wenn an der Schule keine anständige Bildung angeboten wird. Die Gesellschaft, die sich multi-kulti und offen und tolerant preist, fällt auseinander, weil der säkularere Staat viele menschliche Bedürfnisse und Freiheiten nicht mehr dulden will. Die Menschen lassen sich aber nicht tyrannisieren, und das führt zu erhöhten Kontrolldruck von der Seite des Staats und zum vermehrten Widerstand von der Seite des Bürgers.


4
 
  1. August 2012 
 

Schamgefühl und sexuelle Selbstbestimmung

bei der ganzen Diskussion vermisse ich die Berücksichtigung des Umstands, daß bei einer Beschneidung ja am Genital Eingriffe getätigt werden. Das hat doch auch etwas mit Schamgefühl und sexuellem Selbstbestimmungsrecht zu tun. Es gibt längstvergessene Heiligenviten, die erzählen, daß der Heilige schon in der ersten Lebenswoche als vorbildlich-schamhaften Menschen gewesen sei. Wann beginnt eigentlich das Schamgefühl? - oder ist Scham nur Ergebnis einer kulturellen Prägung???


5
 
 Cosinus 1. August 2012 
 

Ein wenig ewiggestrig halt - wahrscheinlich unfreiwillig, aber trotzdem

völlig ahnungslos.


4
 
 Victor 1. August 2012 
 

Vorsicht Falle

Man muß vor den undemokratisch ernannten Richtern/Juristen absolut auf der Hut sein, denn: die Herren und Damen ticken in der Regel anders als der gesunde Menschenverstand. Oftmals muß sich jemand selbst entwürdigen, um einigermaßen zu seinem Recht zu kommen. Die Justiz ist das Biest, das den Rechtsstaat ad absurdum führt. Ob aber Kinder im Mutterleib selektiert werden wollen- ohne ihre Zustimmung? Das wird nicht Sache der Kölner Richter sein.
Es geht um Progrome an Juden und auch an Moslems. Jetzt in anderem Gewand.


10
 
 JohannBaptist 1. August 2012 
 

Danke

P.Ockenfels wieder ein echter Volltreffer.


9
 
 Aventin 1. August 2012 
 

Bei aller Wertschätzung für Herrn Ockenfels, leider ist die

Sache juristisch eben nicht so einfach und die Kölner Richter haben keineswegs ein fernliegendes Urteil gefällt. Jeder medizinische Eingriff ist nun mal tatbestandlich eine Körperverletzung und bedarf der Einwilligung des Patienten. Bei nicht einsichtsfähigen Kindern können nur die erziehungsberechtigten Eltern die Einwilligung erteilen. Und hier stellt sich nun die Frage, ob eine Einwilligung ausreicht, die allein religiös, nicht aber medizinisch motiviert ist. Schließlich geht es um einen medizinischen Eingriff, der zudem nicht unerheblich ist. Wie würde Herr Ockenfels es sehen, wenn nicht die Vorhautbeschneidung bei Jungen, sondern die viel schlimmere Genitalvertümmelung von Mädchen jahrtausende alte jüdische Tradition wäre? Vermutlich käme er zu einem anderen Urteil, aber mit welcher exakten Begründung eigentlich?


12
 
 Cölestin 1. August 2012 

Als Christ halte ich freilich nichts von Beschneidungen am Körper. Wir brauchen so etwas nicht. Dennoch muss man anderen Religionen ihre Riten zugestehen. Das erlaubt natürlich nicht alles. Das Entfernen der Vorhaut ist da ein Grenzfall (noch eine Bagatelle oder keine mehr?).
Ich finde, dass es für den Ablauf von Beschneidungen auf jeden Fall strenge Auflagen geben soll, damit diese straffrei sind. Und sie sollen dann auch straffrei sein.
Wenn man weiß, wie in manchen islamischen Ländern Beschneidungen zum Teil durchgeführt werden, kann und sollte man als Christ aber sagen: So nicht!


5
 
 WoNe 1. August 2012 
 

Teil 2

Der Grund für den europäischen und v.a. auch deutschen Haß seitens der \"Elite\" auf Papst Benedikt (s. Fr. Merkel & Mainstream-Medien) ist meiner Meinung nach darin zu suchen, daß der Hl. Vater echtes Christentum auf allgemein verständliche Weise vertritt und nicht das heute üblich gewordene möchte-gern-spirituelle Gesabbel von sich gibt. Davor fürchten sich viele. Und weil bei vielen keine Argumentationsfähigkeit oder -bereitschaft vorliegt, reagiert man mitunter debil mit kotbeklecksten Bildchen (s. Titanic) darauf und verkauft das Ganze als Satire. Wobei es eigentlich ja gar keine Satire ist, da bei Satire im eigentlichen Sinn eine geistreiche Gewitztheit vorhanden sein sollte.

Praktizierte Religion scheuen die Funktionseliten wie der Teufel das Weihwasser.


13
 
 WoNe 1. August 2012 
 

Vielen Dank!

Wieder einmal ein hervorragender Artikel aus der Feder von Pater Wolfgang Ockenfels! Toll, dass Kath.net den Artikel hier veröffentlicht!!! Vergelt´s Gott!
Besonders gut gefällt mir die thematische Einbettung dieses Kölner Schwachmaten-Urteils in den Gesamtkontext antireligiöser \"Maßnahmen\" und Grundhaltungen in Deutschland.

Religion ist in Deutschland nur interessant, solange man seine \"Weltoffenheit\" sichtbar für alle unter Beweis stellt. ZB bei der Einweihung irgendwelcher Großmoscheen, deren Finanzierung genau wie die religiöse Ausrichtung der dort predigenden Imame im Dunklen bleibt. Dorthin, und natürlich auch zu den unvermeidlichen Protestanten- und Katholikentagen verschlägt es die politische Hochprominenz, um Schönwetterreden ohne jede Substanz abzusondern.
Aber wehe, es geht um echtes Christentum oder im Falle der Beschneidung um echtes Judentum oder Islam. Da verfinstern sich ganz schnell die Mienen und der Super-Nanny-Staat Deutschland meint eingre


15
 
 dominique 1. August 2012 
 

Natürlich stellt jeder chirurgische Eingriff eine Körperverletzung dar, die legitimiert werden muss.

Dann ist ja gut. Der deutsche Rechtsstaat wird schon eine religiöse Spezialindikation in Form einer \"Lex Praeputium\" für die Brauchtumspfleger unserer beiden befreundeten Weltreligionen schaffen. Nur Geduld, die Sache ist schon parteienübergreifend in Arbeit.


11
 

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