Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  2. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  3. Voll in die Falle getappt
  4. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  5. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  6. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  7. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  8. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  9. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  10. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  11. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  12. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  13. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  14. Wann sind wir zu Gottes Chefs geworden?
  15. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!

Deutschland: Gesetzesentwurf zur Beschneidung liegt vor

27. September 2012 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Beschneidung minderjähriger Buben soll erlaubt sein, wenn Einwilligung der Eltern vorliegt und Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt - Zentralrat der Juden vorerst zufrieden


Berlin(kath.net/KAP) Die Beschneidung von minderjährigen Knaben soll in Deutschland straffrei bleiben. Das geht aus einem Eckpunktepapier für einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums hervor, das zur Beratung an Bundesländer und Verbände geschickt wurde, wie ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin bestätigte. Demnach haben Eltern "das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll". Dies gelte nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

Die Beschneidung gilt zwar weiter als Körperverletzung, jedoch nicht als rechtswidrig. Im Einzelfall müsse die "gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung" sichergestellt sein. Die neuen Regeln sollen den Paragrafen zur Personensorge im Kindschaftsrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches angehängt werden.


Das geplante Gesetz bezieht sich ausdrücklich nicht auf eine religiöse Motivation der Eltern. "Die Rechtspraxis sähe sich sonst vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen", heißt es in dem Papier. Eltern könnten im Übrigen die weltweit stark verbreitete, auch nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres Sohnes aus unterschiedlichen Gründen für kindeswohldienlich halten. Eine Regelung allein für eine religiös motivierte Beschneidung würde daher den unterschiedlichen Zielsetzungen nicht gerecht.

Laut Eckpunktepapier dürfen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes "auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen (...) durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind". Der Sprecher des Justizministeriums betonte, die Beschneider müssten den Eingriff "genausogut wie ein Arzt beherrschen". Hier sehen Beobachter möglichen Konfliktstoff. Der Beschneidung müsse außerdem eine umfassende Aufklärung vorausgehen und Eltern müssten den Kinderwillen miteinbeziehen.

Das Kölner Landgericht hatte in einem rechtskräftigen Urteil vom 7. Mai die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Notwendigkeit als strafbare Körperverletzung gewertet. Dies hatte in Deutschland wie international heftige Proteste von Juden und Muslimen ausgelöst, für die das Beschneiden von Buben kurz nach der Geburt - bei Muslimen auch noch später - ein wesentliches Glaubensgut darstellt.

Das Papier sei eine "vernünftige und gute Arbeitsgrundlage" sagte der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stefan Kramer, der "Berliner Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe). Der Gesetzentwurf beende allerdings nicht die Debatte um die Beschneidung. Es sei jedoch ein richtiges Signal für die Juden in Deutschland, dass diese für sie so wichtige Frage nicht im Strafrecht, sondern im Familienrecht geregelt werde.

Von muslimischer Seite kam bisher noch keine Bewertung des Papiers. Der Dialogbeauftragte des türkisch-islamischen Verbands DITIB sagte auf Anfrage, aus Sicht seines Verbands sei vor einer Stellungnahme erst eine intensive Beratung erforderlich. Dies werde er auch dem derzeitigen Sprecher des Koordinationsrates der Muslime, Ali Kizilkaya, nahelegen.

Das Berliner Justizministerium hat Verbände und Fachleute um eine Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 1. Oktober gebeten.

Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beschneidung

  1. Israelische Kultusgemeinden zeigen Beschneidungsgegner an
  2. Kramer: Beschneidung steht nicht zur Debatte
  3. US-Kinderärzte empfehlen die Beschneidung von männlichen Babys
  4. Hier blamiert ein Landgericht ein ganzes Land vor der Welt
  5. Rabbi an Atheisten: 'Sie vertreten eine totalitären Ansatz'
  6. Beschneidung: Verbot wäre 'geistige Vertreibung'
  7. Beschneidung: Schipka warnt vor Religionsfeindlichkeit
  8. Kinderchirurg zu Beschneidung: 'Rechtlich spricht nichts dagegen'







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  6. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  7. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  8. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  9. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  10. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  11. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  12. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  13. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  14. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  15. 'Ich bin der Liebe Gottes würdig, einfach weil ich existiere.'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz