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| ![]() Kinderchirurg zu Beschneidung: 'Rechtlich spricht nichts dagegen'27. Juli 2012 in Österreich, 9 Lesermeinungen Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie, Fasching, zu Ärzten: Eigentlich müsse das Justizresort sagen, "ihr dürft das, fürchtet euch nicht" - Beschneidungen besser in Spitälern als auf Küchentischen durchführen. Wien-Klagenfurt (kath.net/KAP) In der Debatte um die Zulässigkeit von Beschneidungen an österreichischen Spitälern hat sich nun auch der Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie, Günter Fasching, eingeschaltet: Rechtlich spreche "nichts dagegen", ermutigte Fasching in einem Interview mit dem "Kurier" (Donnerstag) die Ärzte, an der bestehenden Praxis der Beschneidung festzuhalten. Die Beschneidung von Jungen sei gesetzlich eindeutig vom Verbot des Eingriffs im Genitalbereich ausgenommen. Da vielen Ärzten die rechtliche Lage nicht klar sei, müsse das Justizressort eigentlich für Aufklärung sorgen und den Ärzten sagen: "Ihr dürft das, fürchtet euch nicht". Die Rechtslage bedeute darüber hinaus jedoch auch eine Empfehlung zur Fortsetzung der bisherigen Praxis, Beschneidungen an Spitälern durchzuführen, so der Vorstand der Abteilung für Kinder- und Jugendchirurgie am Klinikum Klagenfurt weiter: "Wenn die Rechtslage klar ist, dann spricht nichts dagegen - im Gegenteil. In einem Spital gibt es die besten Bedingungen für den Eingriff. Das Kind kann narkotisiert werden, die nötige Hygiene ist gegeben." Dies sei wichtig, da Beschneidung "kein kleiner Eingriff" sei und "nicht mit dem Stechen von Ohrlöchern oder einem Piercing" verglichen werden könne. Sollten die Spitäler daher die Beschneidungen aussetzen, so drohe ein Ausweichen "auf den Küchentisch". Fasching: "Das kann es nicht sein." Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBeschneidung
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