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Alter Aufsatz von Benedikt XVI. sorgt für neue Diskussionen

17. November 2014 in Aktuelles, 61 Lesermeinungen
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Ein Aufsatz aus dem Jahre 1972 über wiederverheirateten Geschiedenen wurde jetzt in veränderter Form neu veröffentlicht


Freiburg/Bonn (kath.net/KNA) In der Debatte über einen neu veröffentlichten und überarbeiteten Aufsatz von Benedikt XVI. plädiert der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff für eine «Entdramatisierung». Obwohl sich der emeritierte Papst in der neuen Version anders als in der Urfassung nicht mehr für die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten ausspricht, widerlege der
Papstaufsatz dennoch den oft vorgebrachten Einwand, dass eine individuelle Zulassung zum Kommunionempfang unvereinbar mit der Glaubensüberzeugung von der Unauflöslichkeit der Ehe sei, meint Schockenhoff in einem Gastbeitrag für die «Herder-Korrespondenz» (Dezember).


Seit langem wird in der katholischen Kirche um einen neuen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen diskutiert. Bislang sind sie laut katholischer Lehre von den Sakramenten ausgeschlossen. In der Praxis
gibt es jedoch oft individuelle Lösungen. Erwartet wird, dass sich Papst Franziskus im kommenden Jahr nach der weltweiten Bischofssynode zu diesem Thema äußern wird.

Häufig wird in der aktuellen Diskussion auf einen 1972 veröffentlichten theologischen Aufsatz von Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI., verwiesen. Darin betont er einerseits das unbedingte Festhalten an der Unauflöslichkeit der Ehe, spricht sich aber zugleich für in engen Grenzen mögliche individuelle Lösungen aus, so dass in Einzelfällen auch Wiederverheiratete vom
jeweiligen Ortspfarrer wieder zu den Sakramenten zugelassen werden können.

Dieser Aufsatz ist nun in den Gesammelten Werken Joseph Ratzingers neu veröffentlicht worden, allerdings in einer stark überarbeiteten Form. Benedikt XVI. spricht nun nicht mehr von einem möglichen Sakramentenempfang für Wiederverheiratete, sondern empfiehlt stattdessen, häufiger Ehenichtigkeitsverfahren zu führen, und so den Weg für eine zweite Ehe und damit den Zugang zu Kommunion und Beichte
freizumachen.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 myschkin 24. November 2014 
 

@Suarez

Sie argumentieren hier innerkirchlich und theologisch. Ich weise hier auf einen völlig anderen Aspekt hin. Noch einmal: Das Papsttum befindet sich in einer ungewohnten Situation mit einem amtierenden und einem emeritierten Papst. Und das Papsttum ist eine Institution, die auch außerhalb der katholischen Welt beobachtet wird - leider nicht immer in wohlwollender Absicht. Umso wichtiger ist es, dass in dieser neuen Situation alles vermieden wird, was dazu beitragen kann, Zündstoff für die Kritiker des Papsttums zu liefern, die aus dem Vatikan eine Art sprachverworrenes Babel konstruieren wollen. Bislang hat Papst Benedikt durch sein Schweigen zu konkreten Fragen alles richtig gemacht. M. E. ist ihm mit dieser Korrektur kein inhaltlicher, wohl aber ein die Institution des Papsttums betreffender Fehler unterlaufen. Die dem Katholizismus missgünstig gesonnene Welt wartet nur darauf zu fragen: Welcher Papst regiert eigentlich, wenn beide Verlautbarungen veröffentlichen?


2
 
  24. November 2014 
 

Liebe Antigone, die Problematik stellt sich etwas anders dar

In einem Ehenichtigkeitsverfahren soll geklärt werden, ob eine Ehe kirchenrechtlich gültig geschlossen wurde. Ist sie das nicht, handelte es sich eben nicht um eine Ehe im sakramentalen Sinn. Das ist sicher schmerzlich für denjenigen zu ertragen, der den Bund ehrlich schließen wollte.

Aber ganz so herzlos, wie sie es darstellen, ist das Verfahren nicht, denn es hilft ja dem Betroffenen - und ich meine hier diejenigen, die eine schwere Unehrlichkeit eines anderen Menschen erleiden mussten - dies aufzuarbeiten.

Sie scheinen mir eher einen Automatismus zu befürworten, der dann tatsächlich den Bund der Ehe ins Banale reduziert. Immer, wo viel auf dem Spiel steht, - und das tut es beim Eheschluss -, gibt es, wenn man betrogen wurde, tiefe Verletzungen.

Ich sehe dieses Verfahren auch nicht als schöne Lösung an, sondern als einen sehr steinigen Weg, der in wenigen Fällen Menschen gerecht wird, die von einem anderen Menschen getäuscht wurden.


1
 
  24. November 2014 
 

Scheinehe

Lieber Suarez, was für ein schreckliches Wort! Wie abgebrüht muss man sein, um eine Ehe, die man vor dem A l t a r eingegangen ist, nach bestem Wissen und Gewissen, nehme ich an, eben mal locker als "Scheinehe" einordnen zu lassen?


2
 
  24. November 2014 
 

@myschkin - Ihre Aussage ist unklar, ja widersprüchlich

Wenn es keinen Dissens in der Lehre zwischen Papst Franziskus und Papst Benedikt XVI. emeritus gibt, dann ist doch die Herausgabe des 4 Bd. der Gesammelten Schriften völlig unproblematisch.

Was eine der Katholischen Kirche und insbesondere ihrer Lehre gegenüber ohnehin feindselige Presse in den Vorgang hineindeutet, ist doch völlig uninteressant. Zudem ist anzunehmen, dass Papst Benedikt emeritus mit Zustimmung des Papstes Franziskus handelt.

Nochmal, es geht hier ausschließlich um die Darlegung des theologischen Denkens des Joseph Ratzinger in seiner Gesamtheit. Es ist zudem nicht unüblich, dass Texte nochmals überarbeitet werden, um Missdeutungen zu vermeiden.

Es mag sein, dass einige progressiv gestimmte Geister den frühen Aufsatz aus dem Jahr 1972 gerne interpretativ sich zur Stärkung der eigenen Position hinbiegen möchten. Einem solchen Missbrauch vorzubeugen, ist völlig legitim, denn Papst Benedikt emeritus muss sich keine Verfälschung seiner Theologie gefallen lassen.


1
 
  24. November 2014 
 

@myschkin - Die Lehre als Gegenstand einer zeitgeistigen Debatte?

Sie setzen stillschweigend voraus, dass die Haltung zur Lehre von Papst Franziskus und Papst Benedikt XVI. emeritus sich grundlegend unterscheidet. Ist dem so und woher nehmen Sie Ihren Befund?

Die Lehre der Kirche gründet nicht auf Debatten, die einen Widerspruch der Verkündigung hervorbringen, sondern auf Kontinuität. Papst Benedikt bezieht hier also keine mit dieser Kontinuität im Widerspruch stehende Position. Die Gesammelten Schriften stellen auch keine aktuellen Streitschriften dar, sondern sind die Zusammenfassung des gesamten theologischen Denkens von Joseph Ratzinger. Im nun abgeschlossenen Band 4 ist die frühe Schrift "Einführung in das Christentum" der thematische Schwerpunkt. Die Herausgabe des Bandes in diesem Jahr ist schon seit langem beabsichtigt.

Das theologische Werk eines der ganz großen Kirchenlehrer sollte nicht in die Niederungen taktischer Interpretation herabgezogen werden. Sicher freue nicht nur ich mich auf den weiteren Band der GS.


1
 
  24. November 2014 
 

Liebe Antigone, ein Ehenichtigkeitsverfahren ist kein Scheidungsverfahren

Das Leiden resultiert doch nicht aus dem Ehenichtigkeitsverfahren sondern aus der Scheinehe. Natürlich ist es schmerzlich festzustellen, dass man im Schein gelebt hat. Doch wer ein Ehenichtigkeitsverfahren anstrebt, der hat diese Einsicht längst für sich gewonnen und sucht nach einem Weg, wieder mit Gott und sich ins Reine zu kommen. Ein solches Verfahren kann dem schuldlos Hintergangenen auch wieder die Würde zurückgeben und schon das Verfahren an sich macht den Beteiligten deutlich, dass eine Eheannulierung kein bloß formaler Akt ist. Um den Glauben muss immer wieder gerungen werden.

Wer ein Ehenichtigkeitsverfahren wie ein Scheidungsverfahren ansieht, wird schnell feststellen, dass dem nicht so ist, auch das reinigt im Glauben, es macht eben deutlich, dass der Bund, sofern er gültig geschlossen wurde, nicht lösbar ist.

Wer sich diesem Verfahren grundsätzlich nicht aussetzen will, der sucht den einfachen, den bequemen Weg, was dem Ernst des Ehebundes widerspricht.


0
 
 myschkin 23. November 2014 
 

Mich beunruhigt die Verfahrensweise

Ich möchte auf die inhaltlichen Fragen dieser Debatte gar nicht eingehen; durchaus möglich, dass Papst Benedikt in der Korrektur des Aufsatzes richtig liegt. Das Vorgehen weckt aber Sorgen. Der verehrte Papst Benedikt amtiert nicht mehr. Er ist aus freien Stücken zurückgetreten, er hat zugesichert, zurückgezogen als Mönch zu leben und für die Kirche zu beten. Nun aber hat er in Bezug auf eine Frage, die momentan dem amtierenden Papst Franziskus zur Klärung vorliegt, durch eine Aufsatz-Korrektur Aufmerksamkeit erregt. Ich finde, diese Korrektur hätte erst posthum öffentlich gemacht werden sollen. So, wie es geschehen ist, kann der Anschein entstehen, dass der Papst emeritus sich in einer aktuellen Debatte einmischen und Einfluss nehmen wolle. Dadurch mögen Außenstehende den Eindruck gewinnen, im Vatikan gäbe es derzeit eine Doppelherrschaft, gar einen Dissens zwischen dem amtierenden und dem emeritierten Papst. Dass ein solcher Eindruck entsteht, muss unbedingt vermieden werden.


3
 
  22. November 2014 
 

Reinigend?

Ehenichtigkeitsverfahren reinigend - ich sehe es genau andersherum. Ein Ehenichtigkeitsverfahren tut zumindest dem, der die Ehe nach gutem Wissen und Gewissen eingegangen ist, unendlich weh. Nicht mehr heilend weh. Wir gehen wohl immer davon aus, dass Ehen "einvernehmlich" geschieden werden? Das ist wohl in den meisten Fällen eher nicht so. Ehenichtigkeitsverfahren können nur in Ausnahmefällen eine ehrliche Lösung sein, und das ist schon seit langer Zeit in der Praxis anders.


4
 
  22. November 2014 
 

@Paddel - Ich stimme Ihnen in allem zu

Es darf keinen Automatismus geben, sondern nur durch ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren lässt sich klären, ob tatsächlich Gründe für eine Nichtigkeit vorliegen. Zudem ist ein solches Verfahren auch für diejenigen, die es durchlaufen, reinigend, egal wie es ausgeht.


2
 
 speedy 21. November 2014 
 

auch Papst benedikt 16 emeritiert , hat das natürliche recht seine Meinung zu ändern, wenn ich sehe das ich salz in den Kuchen getan habe anstatt Zucker, weil ich nicht genau hingeguckt habe, dann backe ich nochmal einen neuen Kuchen und halte mich genau ans Rezept- und den anderen tue ich in den Biomüll- ich bin sicher er bereut es zutiefst diesen Aufsatz geschrieben und veröffentlicht zu haben,und ich bin froh das er ihn überarbeitet hat- also neu gebacken, im Grunde ist unsere zeit so, das sie immer etwas finden will, um nie die 10 gebote zu beachten, die uns Gott geschenkt hat - Gott segne Papst benedikt 16 emeritiert und schenke ihm ein langes leben


1
 
 Cyprianus 19. November 2014 

Voraussetzungen


0
 
 Rolando 19. November 2014 
 

Paddel

Ganz Ihrer Meinung


4
 
 Paddel 19. November 2014 

Geht es um den Kommunionempfang? NEIN

Es geht um die Legitimation einer Zweitehe von Seiten der Kath. Kirche und der Kommunionempfang ist dafür nur Mittel zum Zweck.

Es muss vorher eine offizelle Klärung stattfinden, um nicht einen Schneeballeffekt zu erzeugen. Das müssen auch die begreifen, die meinen sie bräuchten keine Annulierung, weil sie das vor Gott schon längst selbst ausgemacht haben.

Eine Ehe ist aber nicht nur persönliches "Ding" zwischen Gott und Mensch, sondern hat öffentlichen Charakter und darum braucht es auch einen öffentlichen Ehenichtigkeitesentscheid und eine öffentliche "erneute" Hochzeit. Damit die Dinge geklärt sind!! Warum sonst braucht es Trauzeugen? Warum sonst muss eine Hochzeit öffentlich sein? So muss auch diese ungültige Hochzeit öffentlich für ungültig erklärt werden. Alles andere ist nichts halbs und nichts ganzes.


8
 
 Cyprianus 19. November 2014 

Erläuterung

Meine Aussage: „Die Meinung von E. Schockenhoff, der Aufsatz widerlege dennoch den Einwand, dass eine individuelle Zulassung zum Kommunionempfang unvereinbar mit der Unauflöslichkeit der Ehe sei … „ bezog sich auch auf die unkorrigierte Fassung. Die Schlussfolgerung von Benedikt XVI. em. stand damals allerdings nicht im Einklang mit den Vorraussetzungen, d.h. mit der Überlieferung im Ganzen oder mit einem Offenbarungsbegriff, „bei dem zum geschichtlichen Ereignis, „apparitio“, die Erleuchtung, „inspiratio“, zum Lesen und Verstehen der Schrift hinzutritt“ (vgl. J. Ratzinger, Habilitation: Das Offenbarungsverständnis und die Geschichtstheologie Bonaventuras).
E. Schockenhoff trennt aber hinterlistig zwischen Argumentation und Schlussfolgerung, als ob mit der Schlussfolgerung (metaphysisches Wissen als Ergebnis=Gnosis) die Argumentation hinfällig sei – ein einseitiger Erkenntnisbegriff. In Wahrheit ist sowohl der Gedankengang als auch sein Ende (das Urteil) eine gesamte Argumentation.


2
 
 FNO 18. November 2014 

Schockenhoff, der Drahtzieher?

Etliche Theologen wollen erleben, dass die Kirche eine ihrer Lehren umstürzt, damit man sagen kann: Das Dogma verändert sich! Nichts da. So hat Ratzinger das auch 1072 nicht gemeint. Semper idem.


6
 
 Johannes Baptista 18. November 2014 
 

Überarbeiteter Aufsatz v. Papst Benedikt

Zu Suarez (vor 12 Std.)Die Fälle, die Sie hier benennen, waren noch nie ein Problem. Dazu hätte man keines erneuten Annullierungshinweises bedurft. Die Beschleunigung des Verfahrens ist vor allem dann wichtig, wenn man bereits einen neuen Partner hat.


1
 
  18. November 2014 
 

Suarez danke für die Korrektur.

Entscheidend ist doch, dass Papst Benedikt wie zuvor JP II Kasper mit seinem Vorschlag eine Abfuhr erteilt hat, ihn abgebremst hat.

Er hat die katholische Ehemoral, die strenge Linie von JP II bestätigt und bekräftigt, das Thema damit abschließend behandelt.


4
 
 Rolando 18. November 2014 
 

JPIIB16

So war es bei mir, ohne zu wissen um was es geht geheiratet, geschieden, neue Beziehung, dann Bekehrung, Bewusstwerden der sündhaften Verbindung, Beichte, geistige Kommunion, Annulierung, Enthaltsamkeit bis zur Hochzeit, dann Trauung bei einem Priester, der gründlich vorbereitete,( er sagte mir er hat mehreren Paaren die Trauung verweigert, und es ist ihm noch kein Paar bekannt das von ihm getraut wurde und sich getrennt hat), ein schwieriger, dornenreicher aber HEILSAMER Weg, mit Jesus und Maria ein gehbarer Weg zur Freude.


12
 
 Bentheim 18. November 2014 
 

Suarez, Mein Posting hat gar nichts anderes in den Raum gestellt als ein Zitat und das thematische

Missverhältnis von Artikeltext und Postings. Das ist keine zu belegende These, sondern das, was hier jeder lesen kann. Auch Sie schreiben sogleich nicht über das Hauptthema des Artikeltextes, sondern ausschließlich über das Nebenthema „Ehenichtigkeitsverfahren“. Dazu habe ich, dem Artikel entsprechend, kein einziges Wort gesagt, nichts von 1972, nichts von Fällen!
Die Zulassung wvh.Geschiedener zum Kommunionempfang wird im Artikel behandelt, und nach Ihrem Hinweis habe es keine Änderung der Meinung bei B.XVI. gegeben? Also meinen Sie doch nicht das obige Thema der Änderung der Zulassung zum Kommunionempfang, die es nachweislich gegeben hat, sondern „Ehenichtigkeitsverfahren“. Wenn Sie nun noch auf Bd.12 verweisen, dem ausschließlich dem sacerdos vorbe-haltenen Band, dann meinen Sie ebenfalls wieder Ehenichtigkeitsverfahren.

Fazit: Ich habe über Zulassung wvh.Gesch. geschrieben, Sie haben das mit Ihren Gedanken zu Ehenichtigkeitsverfahren kritisiert. Wir reden aneinander vorbei!


4
 
  18. November 2014 
 

Ehenichtigkeitsverfahren

dürfte es eigentlich fast gar nicht geben, wenn Trauungen ohne gründliche Vorbereitung nicht vorgenommen würden. Unsere Priester sehen doch auch, wenn lediglich "folkloristische" Gründe für den Wunsch nach einer kirlichen Trauuung vorliegen! So ist es mit der Taufe, mit der Erstkommunion, Firmung vielleicht schon weniger, und am Ende mit der Beerdigung. Kirche als Dienstleistungsinstitut.


7
 
  18. November 2014 
 

Ich muss mich bezüglich des Bandes korrigieren

Der Aufsatz müsste im Bd 8/1 oder 8/2 "Kirche - Zeichen unter den Völkern" enthalten sein, nicht in dem von mir unten genannten Band. Leider ist mir der Titel des Aufsatzes nicht mehr erinnerlich und so lässt sich auf die Schnelle der Aufsatz nicht finden.

So weit mir noch erinnerlich, thematisiert Papst Benedikt darin die Voraussetzungen für einen gültigen Schluss der Ehe in heutiger Zeit. Er sieht den Tatbestand, dass ein Großteil der heutigen Ehen unter inneren Vorbehalten geschlossen wird, die dem christlichen Eheverständnis diametral entgegenstehen. Es drücke sich dabei auch eine gewisse Unreife des Bewusstseins aus. Insofern bestehe das Grundproblem darin, dass das Schließen der christlichen Ehe mittlerweile auf einen folkloristischen Akt reduziert sei, der den tieferen Ernst des Bundes gar nicht erreiche.

Verkürzt könnte man sagen, dass Joseph Ratzinger schon sehr früh anzweifelte, dass auch innerhalb der Kirche noch ein richtiges Eheverständnis vorwaltet.


5
 
  18. November 2014 
 

@Bentheim - Ihre Aussage bleibt ebenfalls ohne Belege

Sie stellen einfach apodiktisch in den Raum, dass Papst Benedikt in seinem frühen Aufsatz von 1972 eben nicht jene Fälle im Auge hatte, deren Nichtigkeit in einem Ehenichtigkeitsverfahren festgestellt werden kann.

Wo ist der konkrete Beleg für Ihre These?

Der obige Artikel gibt diesbezüglich gar nichts her, wird hier doch der Aufsatz lediglich interpretiert.

Wenn ich mich nicht täusche, findet sich der Aufsatz in dem Band 12 der Gesammelten Schriften "Künder des Wortes und Diener eurer Freude" (1. Aufl. 2010!!).

Um eine Neuigkeit handelt es sich also nicht.

Die Intention, hier eine Meinungsänderung konstatieren zu wollen, geht doch eindeutig dahin, die Thematik erst unter das Primat der Meinung zu stellen. Genau das ist aber nicht möglich und dies wurde auch immer(!) so von Papst Benedikt vertreten. Ihm nun Relativismus unterschieben zu wollen, ohne den Text genau zu kennen, ist unredlich.


1
 
 nicodemus 18. November 2014 
 

Oje, oje ,oje ...

dieser Schockenhoff!
Armer Student, der ihn als Doktorvater hat!


5
 
 JP2B16 18. November 2014 
 

Herzenshaltung Teil 2

Wenn es Eltern und in höheren Klassen Religionslehrer versäumt haben, den jungen Menschen das katholische Eheverständnis zu vermitteln, sollte eine Pastoral künftig zunächst schleunigst die wirklichen Absichten der Brautleute erkennen und entsprechende Empfehlungen auch aussprechen dürfen. Ohne eine auf dem unverkürzten Evangelium gründende pastorale Begleitung, sollte es keine Trauungen mehr geben. Die Einladung am kirchlichen Leben mehr teilzunehmen, Katechesen zu besuchen und später dann auch ein Ehevorbereitungsseminar wären ein erster Schritt. Ehenichtigkeitsverfahren blieben dann absolute Ausnahmen.


4
 
 JP2B16 18. November 2014 
 

Entscheidend ist doch die Herzenshaltung Teil 1

Wie auch immer Benedikts früherer Aufsatz jetzt sophistisch ausgelegt werden wird, kann man einer ganzen Priesterschaft der letzten Jahrzehnte doch den Vorwurf nicht ersparen, in Sache Ehesakrament "ahnungslose" Taufscheinkatholiken (zumeist doch wegen des feierlichen Rahmens) getraut zu haben. Überspitzt: was können "ahnungslose" Brautleute für mutlose Priester?! Wenn diese später zivil wiederverheiratet sind, für Kinder Verantwortung tragen, inzwischen bekehrt und wirklich gläubige, praktizierende Katholiken geworden sind (z.B. nach einem Besuch in Medjugorje), das Bußsakrament regelmäßig empfangen, sollte die Pastoral die erste formell geschlossene Ehe in einem unkomplizierten Verfahren schnellstens für nichtig erklären dürfen und damit den Weg für das Schließen einer gültigen Ehe frei machen. Hier und nur hier, d.h. in ganz ähnlich gelagerten Fällen, sollten Betroffene durchaus von der Kirche eine Wiedergutmachung erwarten dürfen. Genau das dürfte auch Franziskus vorschweben.


2
 
 Bentheim 18. November 2014 
 

„Benedikt XVI. spricht nun nicht mehr von einem möglichen Sakramentenempfang für Wiederverheiratete,

sondern empfiehlt stattdessen, häufiger Ehenichtigkeitsverfahren zu führen, und so den Weg für eine zweite Ehe und damit den Zugang zu Kommunion und Beichte freizumachen.“
Ein einziges Mal taucht im ganzen Artikel das Wort „Ehenichtigkeitsverfahren“ auf und das nur als Alternative des eigentlichen Themas dieses Artikels: „Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zum Kommunionempfang“.
Dennoch thematisieren und problematisieren hier Foristen ohne Belege ellenlang das „Ehenichtigkeitsverfahren“, kommen aber nicht zum eigentlichen Thema. P.Benedikt XVI. stand und steht jederzeit das Recht zu, seine Meinung begründet zu ändern. Wer das mit Belegen näher erläutern kann und will, soll es tun. Bedarf an Erläuterungen zum Nebenthema „Umgang des em.Papstes mit dem Ehenichtigkeitsverfahren, dessen Erläuterungen durch Foristen erst recht der Belege bedürften, weist der Artikel gar nicht auf.


4
 
 carl eugen 18. November 2014 

Grossartig! Danke, lieber Papa emerito!

Benedikt XVI. lässt sich nicht als Steigbügelhalter für Kasper, Forte und Co. missbrauchen. Er weiss, dass sein Aufsatz für eine Änderung der Lehre herangezogen werden würde, und er hat den Zeitpunkt der Wiederveröffentlichung genutzt, um einige Dinge klarzustellen. Wer jetzt aber einen Gegenpapst ausrufen möchte, ist auch schief gewickelt. Durch die Empfehlung eines zügigeren Ehenichtigkeitsverfahren stellt er sich an die Seite von Papst Franziskus. Er lässt sich nicht gegen Franziskus ausspielen. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Änderungen mit Papst Franziskus abgesprochen wurden. Benedikt würde sich nie gegen seinen Nachfolger stellen. Benedikt ist treu bis in den Tod!
Danke, danke lieber Papa Benedetto!


4
 
 wandersmann 18. November 2014 
 

Die Praxis

"Sofern man will bekommt man eine Hostie, egal wo, man ist ja flexibel."

Ja sicher. Aber noch geschieht das auf eigene Verantwortung. Die Leute wollen aber die Hostie bekommen, aber die Verantwortung wollen sie auf die Kirche oder sonstwen abschieben. Dafür wollen sie selber nicht geradestehen müssen. Sie wollen die "Vorteile" (welche sind das überhaupt für die Personen?) des Unrechts haben, aber die Strafe auf andere abschieben. Das funktioniert aber nicht. Nach unserem Tod werden die Herzen erforscht und alle Beweggründe werden offengelegt. Wer schlau ist, der versucht solche Tricks, nämlich die Verantwortung auf andere zu schieben erst gar nicht. Seine eigene Schuld wird dadurch ja nur größer, weil er versucht andere daran zu beteiligen.


4
 
 wandersmann 18. November 2014 
 

Buße als Liebesbeweis

"Bei Kardinal Kasper liegt der Sachverhalt anders. Hier wird die Gültigkeit des Eheschlusses gar nicht in Zweifel gezogen, sondern in bestimmten Fällen soll nach einer Zeit der Buße(?) - wie immer die auch gedacht sein mag - eine Zulassung zur Kommunion möglich sein."

Ich kann mir schon gut vorstellen, wie solch eine "Buße" instrumentalisiert wird.

Beispiel: Ein Ehemann lässt sich scheiden und nimmt sich eine Jüngere. Der neuen Frau wird er dann sagen können, dass er eine Zeit der Buße auf sich nehmen muss, dass er das für die neue Frau aber gerne tun würde, weil seine Liebe zu ihr so groß sei.


2
 
 wandersmann 18. November 2014 
 

Missbrauch liegt anderswo

"Gleichwohl ist es richtig, dass ein Ehenichtigkeitsverfahren (ist kein Scheidungsverfahren!) die Gefahr des Missbrauch birgt, die ernst genommen und der vorgebeugt werden muss."

Das verstehe ich nicht. Ich vermute, dass fast alle heutzutage geschlossenen Ehen aus katholischer Sicht ungültig sind. Wer katholisch heiratet muss mit Folgendem einverstanden sein: "Wenn mein Partner schuldhaft und gegen meinen Willen die Ehe zerstört und wieder heiratet, dann bin ich gezwungen ohne Sex zu leben und zwar so lange wie mein Partner lebt."
Ich denke, dass kaum ein Ehepaar dem zustimmen würde, weil die meisten zukünftigen Ehepaare gar nicht katholisch sind.
Kann man denn gültig heiraten, wenn man obigem nicht zustimmt? Der Missbrauch liegt nicht in inflationären Ehenichtigkeitsverfahren, sondern bei den pseudomäßigen Eheschließungen und damit letztendlich bei den Ehepaaren und Priestern, denn die müssen (sich) informieren. Tut man ja auch, wenn man standesamtlich heiratet.


2
 
 Paddel 18. November 2014 

Das müssen doch die Theologen entscheiden und nicht wir,

also lassen wir die jetzt in Ruhe streiten und warten ab, was passiert.

Kardinal Ratzinger ging natürlich von Zweitehen aus, deren Erstehe nicht gültig geschlossen war.
1.Es gab und gibt viele solcher Ehen, wo viele Paare einfach aus versch. Gründen (Geld, Psyche, ...) nicht im Stande sind ein Ehenichtigkeitsverfahren anzustreben. Solche Fälle gibt es nicht wenige. Da muss ein Weg gefunden werden, wie man damit umgeht.
2. Was ist mit all denen die vorehelich zusammenleben?
3. Wie ist überhaupt die übliche Kommunionpraxis im Allgemeinen zu bewerten?
4. Warum werden Paare überhaupt getraut, die wenig bis kaum Ahnung haben von der kath. Kirche, die nicht wissen, was das Ehesakrament ist und die Sexuallehre der Kirche gar nicht verstehen (oder nicht einmal richtig kennen). Warum werden die getraut, bzw. kaum vorbereitet?
5. Wie ist es mit der Ehebegleitung? Da gibt es kaum Bemühungen in den Pfarreien.
6. Wer Interesse an der Kommunion hat, hat auch Interesse an einer gültigen (!) Ehe.


5
 
 Theodor69 18. November 2014 
 

Annullierung

Es ist gut, dass es Annullierungen gibt – ABER es darf keine „katholische Ehescheidung“ durch die Hintertür sein. Fast jede Annullierung einer Ehe ist zugleich auch eine eingestandene Blamage für die Kirche. Wie kann es kommen, dass nach einer (im Idealfall) ordentlichen und intensiven Ehevorbereitung, wo auch genau erläutert wird, was eine gültige Ehe voraussetzt, jemand dann kommt und sagt „wir waren eigentlich gar nie verheiratet, da sind wir jetzt nach x Jahren „Ehe“ draufgekommen“. Da läuft etwas dann grob falsch. Und es darf nicht als Chance gesehen werden, dass man sich ja auch annullieren lassen kann, sondern als ein Auftrag an die Kirche v.a. im Bereich Ehevorbereitung


4
 
 Theodor69 18. November 2014 
 

@Zarah N

Es ist das gute Recht jedes Menschen seine Meinung zu ändern und es ist auch ein Zeichen von Größe dies zu tun. Dennoch finde ich interessant, dass der spätere Papst dies einmal geschrieben hat. Auch wenn er offenbar seine Meinung geändert hat – glaube ich nicht, dass man diese Aussage als kompletten Unsinn bezeichnen kann. Es gab offenbar Überlegungen dieses großartigen Ausnahmetheologen, die ihn zu dieser Schlussfolgerung führten.


5
 
 Cyprianus 18. November 2014 

Warnung vor dem Moraltheologen Eberhard Schockenhoff

Es scheint mir notwendig, darauf hinzuweisen, dass hier ein katholischer Theologe versucht, mit hoher geistiger Kunstfertigkeit (Technik) die Gläubigen gezielt in die Irre zu führen.
Frühzeitig und öffentlichkeitswirksam drängt er dem Gegner seine eigene falsche Hermeneutik auf, um danach durch den Widerspruch als der Gute erscheinen zu können (Die Überschrift „Gegen das Killer-Argument“ ist geradezu ein Musterbeispiel vollendeter Heimtücke). Demselben Prinzip folgt die unzulässige Verallgemeinerung in Verbindung mit einer einseitig historischen Interpretation (Was heißt „der Überlieferungsbefund“?).
Wie eine Schlange windet sich Schockenhoff aus der wahren Gedankenfolge heraus, indem er beliebig einseitig weltlich oder einseitig geistig argumentiert.
Welcher leichtgläubige Christ wird sich davon nicht verwirren lassen? Gott sei Dank, dass wir den Zugang zur wahren Erkenntnis haben, die „vom Himmel herabkommt“. Amen


9
 
 Christa 18. November 2014 

Wunderbar, unser Papa emeritus.

Wieso soll ein Papst seine Meinung nicht ändern, zumal er die Niederschrift vor 40 Jahren als Theologieprofessor verfasst hat. Sich dazu öffentlich zu bekennen, dazu gehört Mut und vor allem Weisheit.Wenn sich auch einige Zeitungen darüber empören, dass er wohl sein Schweigen gebrochen hätte. Ohne Zustimmung von Papst Franziskus hätte er sicherlich weiter geschwiegen. Auch von Papst Franziskus eine weise Entscheidung. Man kann nur für Erzbischof Burger beten, dass er die Kraft erhält seine Häretiker-Theologen im Bistum zu bekehren. Gottes Segen für ihn und sein Bistum sowie für die gesamte heilige katholische Kirche!


1
 
  18. November 2014 
 

Quadratur des Kreises 2

Jesus hat aber erschreckend klar Stellung bezogen. Und was machen wir in der Praxis daraus? Sicher, es gehen heute viele ohne zuvor zu Beichten, oder wenigstens ein Schuldbekenntnis gesprochen zu haben zur Kommunion. In vielen Pfarreien wird auf ein Schuldbekenntnis in der "Messe" verzichtet, weil es bequemer ist und ohne erkennen und bekennen die Schuld vergeben. Sofern man will bekommt man eine Hostie, egal wo, man ist ja flexibel. Es können auch Wiederverheiratete irgendwo wo man sie nicht kennt zur Kommunion. Ist das aber letztlich nicht Betrug am Herrgott und somit an sich selbst. Also warum nicht seine Sünden bekennen, zu ihnen stehen und im Opfer für unseren Herrn auf die Kommunion verzichten? Das erfordert Demut und Ehrfurcht vor dem Herrn. Wer hat die noch? Also sollen lieber andere für mich das Quadrat zum Kreis formen. Wie gesagt ichbin gespannt wie das gelingt und welche Überraschung der Heilige Geist evtl. parat hat.


3
 
  18. November 2014 
 

Die Quadratur des Kreises

Eine schwere Aufgabe die unsere Hirten da angegangen sind. Ich bin gespannt wie das ausgeht.
Nicht umsonst fordert der Teufel die Zulassung von wiederverheirateten zur Kommunion, weil genau das schlicht weg nicht geht. Denn nur sündenfrei kann die Kommunion empfangen werden. Wer aber in einem fort Ehebruch begeht ohne den Willen zur Umkehr, dem kann seine Sünde nicht vergeben werden, bzw. erst dann wenn er sein Verhalten ändert und bereut. So verstehe ich zumindet Jesus im Matthäusevangelium. Wenn also Jesus diese Sünde nicht vergeben kann, wer auf Erden ist größer als er und kann es? Es ist sicher nicht bequem eine unüberwindbare Tatsache einem auf andere Zeichen hoffenden klar zu machen. Das kann zu Unmut führen bis hin zur Kreuzigung. War Jesus unbarmherzig? War er nur nicht so "intelligent" wie Kardinal Kasper und hat die Möglichkeit der Barmherzigkeit in diesem Punkt nicht erkannt?Oder erkannte er wie verantwortungslos der Mensch mit der geforderten Freiheit umgehen würde?


3
 
 ctadna 18. November 2014 
 

Völlig unangemessene Aufregung (@Suarez)

Lieber Suarez,
Ihnen ist absolut zuzustimmen. Es handelt sich lediglich um eine Präzisierung. Im alten Aufsatz ist von "Zweit-Ehen" die Rede, die eine "sittliche Realität" darstellten. Also handelt es sich im Grunde nicht um "Zweit-Ehen", sonst könnten sie nicht sittlich sein. Die "Erst-Ehe" muss in diesen Fällen demnach nichtig sein.

Wenn man nicht genau liest, kann man auf die Argumentation von Schockenhoff (im Interview bei katholisch.de) schon sehr leicht reinfallen. Allerdings entlarvt ihn folgendes Argument als Irrlehrer: Er betont zwar die Unauflöslichkeit der Ehe, meint aber man solle die Versöhnung der Kirche auch in der Wiederzulassung zu den Sakramenten sichtbar machen.

Natürlich sind die Sakramente - im Übrigen auch die Beichte - das Zeichen der Versöhnung. Wo aber der Einzelne nicht zur Versöhnung (in seiner gültigen Ehe) bereit ist, kann es keine Versöhnung geben. Da hat die Kirche keine Chance.


4
 
  18. November 2014 
 

Liebe Zarah N, bitte nicht zu voreiligen Schlüssen kommen

Papst Benedikt hatte in den frühen 70er Jahren durchaus einen plausiblen Ansatz, der aber methodisch noch nicht ausgereift war.

Es ging darum, das Problem zu beleuchten, unter welchen konkreten Voraussetzungen der Ehebund gültig vor Gott geschlossen wurde und wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, wie dann zu verfahren ist.

Bei Kardinal Kasper liegt der Sachverhalt anders. Hier wird die Gültigkeit des Eheschlusses gar nicht in Zweifel gezogen, sondern in bestimmten Fällen soll nach einer Zeit der Buße(?) - wie immer die auch gedacht sein mag - eine Zulassung zur Kommunion möglich sein.

Papst Benedikt spricht bei tragischen Ehebünden von der Möglichkeit der geistigen Kommunion, die man nicht beiseite schieben dürfe.

Papst Benedikt hat also schon früh sich dem ganzen Problemhorizont gestellt, ohne sofort eine fertige "Lösung" zu haben. Er hat aber wohl nie in die Richtung gedacht, die Kardinal Kasper von Anfang an eingeschlagen hat.


9
 
  18. November 2014 
 

@Johannes Baptista, @Hans-Maria - Es gibt schon Gründe der Ungültigkeit der Ehe

Nehmen Sie einmal das Beispiel des klassischen Heiratsschwindlers, der den Ehebund in eindeutig betrügerischer Absicht eingegangen ist, um sich am Vermögen des "Ehegatten" zu bereichern.

Hier wäre es in der Tat völlig unangebracht von einem gültig vollzogenen Ehebund zu sprechen.

Ebenso kann eine Ehe aus äußerem brutalen Zwang geschlossen worden sein, um bestimmte Rechtsvorteile zu erlangen. Noch andere, schwerwiegend Gründe lassen sich benennen, die die Gültigkeit des Eheschlusses ausschließen.

Eine gültige Ehe setzt voraus, dass beide den Bund Schließende die Ehe vor Gott auch ernsthaft schließen wollten. Ist das offenkundig nicht der Fall, dann kann von einem gültigen Bund wohl nicht gesprochen werden.

Gleichwohl ist es richtig, dass ein Ehenichtigkeitsverfahren (ist kein Scheidungsverfahren!) die Gefahr des Missbrauch birgt, die ernst genommen und der vorgebeugt werden muss.


8
 
  18. November 2014 
 

@Theodor Benedikt hat sich weiterentwickelt, Kasper nicht!!

Im Gegensatz zur Kasper hat sich Papst Benedikt weiterentwickelt und ist nicht in den 70er hängen geblieben.
Den Aufsatz, hatte Benedikt als junger Kardinal war verfasst und hat es dann aber verworfen. Für Sie ist der Aufsatz natürlich ein gefundenes Fressen obwohl Benedikt später sich sowohl gegen ein leichtfertiges einfaches Annulierungsverfahren ausgesprochen hat als auch die Zulassung der WvG zur Kommunion abgelehnt hat.

Dieser Aufsatz wurde von Benedikt quasi widerrufen.

Sie scheinen es ja kaum erwarten zu können bis das Ehesakrament aufgeweicht wird, Hintertürchen und Schlupflöcher sich auftuen und wenn dafür kalter Kaffee von Vorgestern aufgewärmt werden muss. Traurig.


5
 
 Hans-Maria 18. November 2014 
 

Barmherzigkeit

Schon wieder wird fälschlicherweise die Barmherzigkeit hier ins Feld geführt. Wer sich über die Unauflöslichkeit der Ehe hinwegsetzt, was will der denn mit der Kommunion ? Das ist doch in sich widersinnig.


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 Faustyna-Maria 18. November 2014 
 

Zitat:"Darin betont er einerseits das unbedingte Festhalten an der Unauflöslichkeit der Ehe, spricht sich aber zugleich für in engen Grenzen mögliche individuelle Lösungen aus, so dass in Einzelfällen auch Wiederverheiratete vom
jeweiligen Ortspfarrer wieder zu den Sakramenten zugelassen werden können."

Ja, wenn die neue Verbindung nicht mehr vollzogen wird und eine Versöhnung in der Beichte stattgefunden, oder?

Wichtig ist, zu kommunizieren, dass ein Ehenichtigkeitsverfahren lediglich feststellt, dass eine Ehe nicht gültig geschlossen wurde und somit nicht existiert hat. Ansonsten könnte man es leicht als eine Art Scheidung durch die Hintertür verstehen.


2
 
 Hans-Maria 18. November 2014 
 

Praxis

Kommen wir doch zur Praxis. Der Kommunionhelfer teilt die Hostie aus und weist niemanden zurück. wer da glaubt, die Kommunion wirksam empfangen zu können, wird teilnehmen. Über das Fehlen wirksamer Voraussetzungen macht sich der Betreffende keine Gedanken, er fühlt sich im "Recht". Kein Bischof kann die Voraussetzungen verändern. Die Kirche ist kein Verein mit irgendwelchen Bestimmungen, die Vorstände oder Mitgliederversammlungen nach Gusto gestalten können (sofern Gesetze des Staates nicht entgegen stehen)


5
 
 Hans-Maria 18. November 2014 
 

Enttäuscht

Da bin ich von Benedikt XVI doch enttäuscht. Das Annullierungsverfahren darf nicht inflationär gehandhabt werden. Es bringt auch besondere Probleme mit sich, da zum Teil die andere Ehehälfte in ungünstigem Licht dargestellt werden könnte und auch müßte.


9
 
 Johannes Baptista 17. November 2014 
 

wiederverheiratete Geschiedene


2
 
  17. November 2014 
 

Wiederverheiratete Geschiedene

Ich halte es für besser, die ständig verbissener geführte Diskussion zu beenden, denn alle gegensätzlichen Standpunkte sind nunmehr zur Genüge ausgetauscht. Ein Weiterstreiten führt nur zu Verletzungen bei den Betroffenen und bei denen, die eine strenge Linie vertreten. Wer für sich eine vertretbare, weil barmherzige Lösung gefunden hat, soll sie praktizieren und nicht an die große Glocke hängen. Das bringt momentan nichts.


3
 
 Elisabeth53 17. November 2014 
 

Ehenichtigkeitsverfahren ist sehr wichtig und hier

hatte Joseph Ratzinger sehr prophetisch möglicherweise auch sehr viel Recht gehabt
Die sehr hohe Anzahl der zivilrechtlichen Scheidungen kann auch aus der Nichtigkeit von einer Vielzahl kirchlich geschlossenen Ehen resultieren.


3
 
  17. November 2014 
 

Abwägung der Situation und Interessen

Der damalige Artikel von Benedikt dem XVI schien mir die Sache bei allen Mankos eher zu treffen. Weitergabe des Glaubens und Teilnahme der Ernsthaften am kirchlichen Leben war sichergestellt.
Heute ist diese Gruppe Menschen nach aller öffentlicher Vorführung nicht mehr erreichbar und dauerhaft für die r.k. Kirche immer samt Nachkommen verloren. Auch, weil man ihrem Fall nicht individuell gerecht wird. Im angeblich kath. Köln und Rheinland oder auch in Wien tendiert die Scheidungsquote gegen 50
%. In Indien beträgt sie 2 % und auch in China ist sie weit niedriger. Von den hohen Zahlen, die hier überhaupt nicht mehr heiraten, ganz zu schweigen.
Klar ist, es muß eine einladende Lösung herbei, die alles abwägt und dem Auftrag Gottes gerecht wird.


2
 
  17. November 2014 
 

Annulierung unrealistisch

Die wenigsten sind angetreten, um nicht für immer verheiratet zu sein. Das Sakrament war für sie dieses Ziel bzw. sie verstanden es so. Annullieren werden ihre gescheiterte Ehe kaum welche, weil sie das als eine große Lügerei gegenüber ihrem früheren Partner empfinden. Noch schlimmer, als das, was alles zum Scheitern führte. Und noch ein letzter Rest Gemeinsamkeit.


5
 
 Cyprianus 17. November 2014 

starkes Bekenntnis zur richtigen Zeit

Benedikt XVI. em. bestätigt mit der Neuveröffentlichung der nachträglichen Korrektur seiner zu kühnen Schlussfolgerungen als Theologie-Professor dieselbe Wahrheit, die er als Papst und als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre verkündet hat: Wiederverheiratete Christen können in keiner Weise zur Kommunion zugelassen werden.

Die Meinung von E. Schockenhoff, der Aufsatz widerlege dennoch den Einwand, dass eine individuelle Zulassung zum Kommunionempfang unvereinbar mit der Unauflöslichkeit der Ehe sei, erweist sich im Gegenteil als kompletter Irrtum.
Dass einzelne Kirchenväter für seltene Grenzfälle pastorale Lösungen suchten und dass die Kirche Zugeständnisse in einzelnen Ländern nicht immer rigoros rückgängig gemacht hat (1), bedeutet noch nicht die Erlaubnis, diese Nachlässigkeiten mit der christlichen Tradition als Ganzes gleichzusetzen.


1
http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19980101_ratzinger-comm-divorced_ge.html


6
 
 Theodor69 17. November 2014 
 

Kann man diesen Aufsatz im Original irgendwo lesen?

Finde es schon interessant, wenn Papst Benedikt in einem Aufsatz die Meinung vertreten hat, dass für Wiederverheiratete in Ausnahmesituation der Sakramentenempfang möglich sei. Wenn genau das gleiche Kardinal Kasper sagt, dann gibt es hier im Forum den üblichen Aufschrei. Und wieviele Scheidungen es gibt (vgl Helena_WW) ist vollkommen irrelevant. Die Theologie kann nicht die Regeln danach bestimmen, wie oft eine Sünde vorkommt. Würde aber gern den Aufsatz im Original lesen.


3
 
 graminaus 17. November 2014 
 

bitte

den link zu der seite.


0
 
 Regensburger Kindl 17. November 2014 

Ruhe

Sie können einfach keine Ruhe geben!!! Immer feste drauf auf unseren Benedikt em. Und wo kommts her??? Natürlich aus seiner Heimat!!! Wieder mal, der Prophet zählt im eigenen Land nichts!!! Schrecklich aber, hier bestätigt es sich leider wieder!!!! Schämen sollten sie sich!!!!


4
 
 Helena_WW 17. November 2014 
 

Wieso soll das zu Diskussionen führen, es ist doch bekannt

daß der Theologieprofessor Joseph Ratzinger seiner Zeit,1972 diese Überlegungen durchgegangen ist. Letztendlich bei weiteren Betrachtungen zu den Ergebnissen gelangt ist, die er als Präfekt der Glaubenskonkregation und als Papst Benedikt dargelegt hat. Ein damaliges Thematisieren und im laufe der Jahre weiter entwickelndes kritisches Hinterfragen, wie ist das mit unserem Glauben vereinbar, was hat Jesus Christus diesbezüglich gesagt und aufgetragen, ist doch ok. Man muss auch bedenken, daß 1972 Scheidungsfälle absolute Ausnahmen waren, wohl schon belastend gravierende Situationen von Eheunfähigkeit eines oder beider Partner vorlagen. Diese hätten Ehenichtigkeitsverfahren entsprochen Seitdem, 42 Jahre, hat sich allerdings eine gesellschaftliche Entwicklung ergeben, in der Scheidung, Partnerwechsel,Beliebigkeit statt Treue als "Hip" propagiert wurden. Mit vielen Verletzten Seelen, Scheidungswaisen,Zerstörung,Mißtrauen statt Trauen als Folge. Dem ist christliche Ehe entgegenzustellen.


24
 
 Bentheim 17. November 2014 
 

Wer in einer Frage zu einer besseren Einsicht als

seine bisherigen gelangt, dem kannn das Recht nicht verwehrt werden, seine bisherige Meinung zu ändern und durch Begründung diese Änderung überzeugend darzutun.


7
 
 Bonifaz2010 17. November 2014 
 

Kardinal Ratzinger hat 1993 den Vorstoß von Bischof Kasper zur Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion abgeschmettert. Damit ist doch eigentlich alles zu seiner Einstellung zum Gesamtproblem gesagt.


6
 
  17. November 2014 
 

Verfälschung

In gesammelten Werken eines Autors darf man einmal Geschriebenes nicht verändern.


2
 
 sopran6 17. November 2014 
 

Schockenhoff ist die führende Feder hinter der Freiburger Handreichung

Diözese Freiburg. Das sagt alles.
Das apostolische Schreiben, das Benedikt als Papst zu diesem Thema heraus gegeben hat zählt. Da er den Aufsatz nochmal überarbeitet und den Unsinn entfernt hat, umso besser.


6
 
  17. November 2014 
 

Die überarbeitete Fassung ist präziser

Es ging Papst Benedikt schon in dem frühen Aufsatz aus dem Jahr 1972 um die Problematik von nicht gültig vollzogenen Ehen. Die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema hat ihn dann zu Präzisierungen veranlasst und auf den Weg der Ehenichtigkeitsverfahren verwiesen. Damit besteht überhaupt kein Widerspruch zu dem frühen Aufsatz, der die schwierige Materie ja nur in engen Grenzen umreißen konnte. Es ist vielmehr ein Beleg dafür, dass sich Papst Benedikt schon sehr früh mit dem Thema beschäftigte und eine Auseinandersetzung eben nicht, wie häufig unterstellt, beiseite geschoben hätte. Im Gegenteil, er hat diesem Thema immer ein große Dringlichkeit zugestanden und im Laufe der Zeit eine klare Position formuliert. Ein Gedankenanstoß ist eben noch keine ausgereifte Position. Insofern ist der überarbeitete Aufsatz maßgeblich.


7
 
 AlbinoL 17. November 2014 

Ja hab grad auf der DBK Seite gelesen wie Schockenhoff beleidigt schnaubt

und versucht den emeritierten Papst zu diskreditieren.


23
 

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