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Pro und Kontra: Den Blasphemieparagrafen abschaffen?21. Jänner 2015 in Kommentar, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Zwei christliche Juristen vertreten gegensätzliche Positionen
Wetzlar (kath.net/idea)In Deutschland ist eine Debatte entbrannt um die Frage, ob der Blasphemieparagraf abgeschafft werden sollte. Paragraf 166 Strafgesetzbuch ahndet Schriften, die religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse anderer in einer Weise beschimpfen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Hintergrund ist der Terroranschlag auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo, die durch ihre Mohammed-Karikaturen bekanntwurde. Die islamististischen Täter wollten nach eigenen Angaben mit der Ermordung von zehn Redaktionsmitgliedern den Propheten rächen. Sollte der Blasphemieparagraf zugunsten der Meinungsfreiheit abgeschafft werden? Zu dieser Frage nehmen zwei Juristen in einem Pro und Kontra für die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) Stellung. 
Rechtsanwalt: Gott hält jede Art menschlicher Beleidigung aus Der Rechtsanwalt Ingo Friedrich (Babenhausen bei Darmstadt) Mitglied der Initiative Christ und Jurist hält es nicht für notwendig, die bestehende Fassung des Paragrafen 166 StGB zu schützen. Die Vorschrift spiele in der Rechtspraxis keine Rolle. Friedrich zufolge können Christen gelassen bleiben, wenn eine Kirche als Kinderfickersekte beleidigt werde: Damit kommt Gott schon selber klar. Wenn man aber jemand umbringen müsse, nur weil die historische Person Mohammed gezeichnet wird, frage er sich, so der Jurist: Kann es sein, dass da etwas wild verteidigt wird, was keinen Wahrheitsanspruch verdient? Außerdem gebe es andere Tatbestände wie Beleidigung oder Volksverhetzung, mit denen solche Äußerungen verteidigt werden könnten. Außerdem könne der öffentliche Friede durch Maßnahmen der Verwaltungsbehörden zum Beispiel Bilderverbote bei Demonstrationen geschützt werden. Friedrich: Ich glaube an einen Gott, der jede Art von menschlicher Beleidigung aushält, ja sich sogar bis zum Tode hat beschimpfen lassen. Die Kirchen selbst täten besser daran, aus vollem Herzen Christus zu suchen, als durch fragwürdige Strafvorschriften ein Kulturchristentum wahren zu wollen. Kontra: Die Strafbestimmungen beibehalten Der Position Friedrichs widerspricht der frühere Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Prof. Axel von Campenhausen (Hannover). Nach seinen Worten hat die augenblickliche Unruhe mit dem, was undeutlich unter Gotteslästerung verstanden werde, nichts zu tun. Die brutalen Morde von Paris zielten mit der Pressefreiheit auf ein zentrales Stück der demokratischen Ordnung. Von einer Störung der religiösen Gefühle wegen der Karikaturen könne keine Rede sein. Er erkläre sich zwar solidarisch mit dem Protest gegen die Morde von Paris: Aber ich erkläre mich nicht identisch mit dem Namen der Zeitschrift. Ich finde die systematische Verhöhnung der Religion scheußlich. Er würde weder eine Zeitschrift kaufen, die die Religionen verhöhne, noch durch Wiederabdruck weiterverbreiten und dadurch für sie werben. Aber nicht das bilde die Gefahr. Man brauche davon keine Kenntnis zu nehmen. Die Bedrohung gehe aus von Muslimen, die den Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols nicht achteten und selbst ohne staatlichen Auftrag strafend eingriffen: Dagegen müssen wir uns rüsten, aber nicht durch Änderung oder Abschaffung der Strafbestimmungen über die Gotteslästerung.
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Lesermeinungen | 21. Jänner 2015 | | | Rechtsanwalt: Gott hält jede Art menschlicher Beleidigung aus Wieso weiß dieser Jurist, was Gott alles aushält. Hat der Jurist mit Gott darüber diskutiert, ist er gar der Anwalt Gottes, Unfassbar! |  1
| | | 21. Jänner 2015 | | | Meinungsfreiheit contra Glauben Jetzt wird gejammert wegen ein paar Toten, aber in Wirklichkeit gehts darum, dass die Würde der Meinungsfreiheit geschändet wurde. Ist die Meinung dann also doch eine Art Glauben? Sind das Märtyrer der neuen Religion "Meinungsfreiheit um jeden Preis", die mit nie dagewesenem Aufwand und Mitteln der westlichen Welt verteidigt wird? Gab es bei diesen Morden, nein, nennen wir es Tötungen, denn Mord ist ein so scheußliches Wort, das auch verwendet wird bei Abtreibungen, Selbsttötung, Entsorgung von überschüssigen befruchteten Eizellen... Unterbrechung von Nahrungszufuhr von Komapatienten auf Wunsch von heiratswilligen Noch-Ehegatten, gab es bei diesen Morden überhaupt ein Motiv, sowie es für die Publikation der Karikaturen einen Grund gab. Nein, die Morde sind grundlos geschehen, während die Zeichnungen eine Geste der notw. Aufklärung sind. Ein Hoch der Aufklärung - Daumen nach unten für rel. Gefühle. Wir sind sehr nahe daran, uns ein Gefühlsleben das eines Roboters anzueignen... |  1
| | | Thaddäus Öllenstroth 21. Jänner 2015 | | |
Ich halte von einem Blasphemieparagraphen überhaupt nichts, weil er die Verteidigung des Glaubens an den Staat delegiert. Der Staat soll sich aus diesen Dingen heraushalten, denn er versteht davon nichts.
Natürlich ist es bestürzend, was teilweise unter dem Label „Kunst“ veröffentlicht wird. Auf der anderen Seite frage ich mich schon auch, ob es eigentlich Christen gibt, die z.B. in Frankfurt vor der Titanic-Redaktion für die Bekehrung der Redakteure beten? Gibt es eine Rosenkranz-Mahnwache für Charlie Hebdo? Einen Straßenlobpreis zur Bekehrung der Atheisten?
Nein, der Staat soll sich da raushalten. Soll sich etwa die Polizei darum kümmern, daß wir in unserem Glauben nicht von den bösen Gotteslästerern gestört werden? Das ist doch unter unserer Würde. Besser, wir bringen ihnen Christus.
Und wenn die Muslime in Paris mit „Allahu akbar“ den Propheten rächen wollten, dann ist ihr Allah nicht groß, sondern ziemlich mickrig, wenn er solche Dumpfbacken zu seiner Verteidigung nötig hat. |  3
| | | 21. Jänner 2015 | | | Das ist aber eine schlaffe Auseinandersetzung die Argumente beider Seiten lassen zu wünschen übrig. Hier sollte man auf den aktuellen Nichtgebrauch in Bezug auf Beleidigungen von Christen sogar durch öffentliche Medien und einen möglichen Missbrauch durch einen islamfreundlichen Staat (Bevorzugung!). Ich schiele dabei auf die Gefängnisstrafen für Christen und andere Nichtmoslems, die wegen ANGEBLICHER Blasphemie verurteilt werden, dabei äußern sie nur eine sachliche Meinung oder haben überhaupt nichts getan, sollen aber unter einem Vorwand zum Schweigen gebracht werden. |  3
| | | Waldi 21. Jänner 2015 | | | Ich hatte zwar nie ein... Abonnement vom "Spiegel" und vom "Stern", hatte sie aber vor Jahrzehnten fast regelmäßig am Kiosk gekauft. Als mir aber die Glaubens- und Kirchenfeindlichkeiten diese Blätter zu bunt wurden, habe ich sie konsequent bis auf den heutigen Tag gemieden! |  5
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