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| ![]() "'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"vor 2 Stunden in Kommentar, keine Lesermeinung "Niemand kann den Papst daran hindern, Hand an das Wesen der Kirche zu legen. Aber er schaufelt damit dem Glauben das Grab." Ein Gastkommentar von Martin Grichting Chur (kath.net) Der Beitrag «Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?» (Link) vom 18. Dezember 2025 hat erfreulicherweise eine rege Aktivität in der Kommentarspalte zur Folge ausgelöst. Mehrere Kommentare waren allerdings geeignet, Verwirrung zu stiften. Ein paar Klärungen erscheinen deshalb angebracht. Die «Präfektin» des Ordensdikasteriums, Sr. Simona Brambilla, sei gar kein Laie, wurde bemerkt. Angeführt wurde dazu Nr. 31 aus dem IV. Kapitel von «Lumen Gentium» (LG), wo es heisst: «Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes». Entscheidend ist das Wörtchen «hier». Denn es besagt im Kontext von LG IV., dass es dort um diejenigen Laien geht, die vom «Weltcharakter» geprägt sind, die also mitten in den alltäglichen Umständen der Welt leben und wirken. Es gibt jedoch auch Laien, die der Welt entsagt haben: die Ordensleute, durch die evangelischen Räte. Von diesen Gläubigen handelt das VI. Kapitel von LG. Dort heisst es in Nr. 43 vom Ordensstand: «Ein derartiger Stand ist, in Bezug auf die göttliche, hierarchische Verfassung der Kirche, kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Laien. Vielmehr werden in beiden Gruppen Christgläubige von Gott gerufen, im Leben der Kirche sich einer besonderen Gabe zu erfreuen und, jeder in seiner Weise, ihrer Heilssendung zu nützen». Es gibt also auch im Ordensbereich nur Kleriker oder Laien. Wer das Weihesakrament nicht empfangen hat, ist somit auch dort Laie, damit auch die «Präfektin» des Ordensdikasteriums. Die Tätigkeit eines Präfekten hätte nichts mit «potestas sacra» zu tun, es gebe nur eine «Vollmacht des Papstes» für solche Ämter, wurde behauptet. Von wegen! Im lateinischen Original ist in der Kurienkonstitution «Praedicate Evangelium» (II.5), von «vicaria potestas» die Rede. Niemand in der kanonistischen Wissenschaft bestreitet, dass es sich dabei immer um «potestas sacra» gehandelt hat. Sie ist näherhin «potestas ordinaria vicaria», also ordentliche Leitungsvollmacht, weil sie mit dem Amt des Präfekten verliehen wird. In der Frage der «Präfektin» geht es letztlich um das gleiche wie bei der Frage des Diakonats der Frau. Das Weihesakrament ist «eines», kann aber in die drei Stufen Episkopat, Presbyterat und Diakonat unterschieden werden. Wenn nun Frauen ein Element davon, den Diakonat, empfangen könnten, könnte man argumentieren, dass sie das ganze Sakrament empfangen sollten, es sei ja nur ein einziges. Auch die «potestas sacra» ist «eine», auch wenn sie ebenfalls unterschieden werden kann, zum Beispiel in Leitungs- und Weihegewalt, in potestas propria (eigenberechtigte) und vicaria (stellevertretende), etc. Auch hier geht es darum zu sagen: Wenn Laien, was das II. Vatikanische Konzil verworfen hat, stellvertretende Leitungsgewalt ausüben können, warum dann nicht auch ordentliche? Es gibt ja ebenfalls nur «eine» potestas. Zuerst geht es einmal in folgende Richtung: CIC, can. 274 § 1 lautet: «Allein Kleriker können Ämter erhalten, zu deren Ausübung Weihegewalt oder kirchliche Leitungsgewalt erforderlich ist». Dieser Kanon steht in Übereinstimmung mit dem II. Vatikanischen Konzil (LG 21 und Nota explicativa praevia, 2). Aber der Canon ist durch die «Praedicate Evangelium» (2022) und andere vergleichbare päpstliche Massnahmen teilweise «derogiert», also faktisch abgeschafft, zumindest durchlöchert worden. In der kürzlich erschienenen, progressistisch inspirierten Dissertation von Lukas Maria Brechtel (Möglichkeiten und Grenzen einer Beteiligung von Laien an der Leitungsgewalt der katholischen Kirche, Würzburg 2024, hier S. 364) wird nun nicht gefordert, dass dem can. 274 – und damit dem II. Vatikanum – wieder volle Nachachtung verschafft wird, im Gegenteil: Der Canon soll so nach dem Beispiel von «Praedicate Evangelium» geändert werden, dass er generell die Ausübung der (stellvertretenden) Leitungsgewalt durch Laien erlaubt. Denn bisher steht er z.B. der Ernennung eines Laien-Generalvikars in einem Bistum im Weg. Eine Grenze wird im Sinne der Salamitaktik vorläufig noch dort gesehen, wo Leitungsgewalt mit Seelsorge («cura pastoralis») verbunden ist. Denn in CIC, can. 150 heisst es: «Ein Amt, das der umfassenden Seelsorge dient, zu deren Wahrnehmung die Priesterweihe erforderlich ist, kann jemandem, der die Priesterweihe noch nicht empfangen hat, nicht gültig übertragen werden». Die Wirklichkeit ist jedoch bereits darüber hinaus gegangen. So werden in den weltweit dogmatisch wohl am meisten korrumpierten Diözesen der Welt, Basel und St. Gallen, Laien schon länger offiziell als «Gemeindeleiter» bezeichnet. Als Leiter der Pfarrei wirken sie auch. Sie beschäftigen dann «mitarbeitende Priester». Diese Laien werden – übrigens inzwischen auch im Bistum Chur – offiziell als «Seelsorger» bezeichnet. Sie üben also die «cura pastoralis», von der can. 150 spricht, bereits aus. Hier ist in der Wirklichkeit das sakramentale Wesen der Kirche schon im Kernbereich der Seelsorge auf den Kopf gestellt. Sollte man nicht rechtlich nachvollziehen, was schon gelebt wird? Auch in Bezug auf die «potestas sacra vicaria» frisst sich das postsakramentale, profanierende Denken nach oben: "Im Bistum Basel fungierten, so lange es die Dekanate noch gab, Laien als «Co-Dekanatsleiter». Und der Bischofsrat, dem gemäss Kirchenrecht die General- sowie Bischofsvikare angehören (CIC, can. 473 § 4), ist in der Schweiz seit längerem von zahlreichen Laien bevölkert. Im Bistum Lausanne-Genf-Freiburg wurden den Priestern in den Pfarreien für die Teilgebiete des Bistums Laien und Diakone als «Delegierte» des Bischofs vor die Nase gesetzt, die als Bindeglied zum Ordinariat dienen. In Deutsch-Freiburg handelt es sich um eine gut dreissig Jahre alte Dame. Zweifellos kann man die Priester mit solchen kirchenrechtlichen Mätzchen, die übrigens vom Apostolischen Stuhl genehmigt wurden, demütigen. Aber wer will in einer Kirche, die ihr sakramentales Wesen verraten hat, noch Priester werden? Papst Leo XIV. hat ein übles Erbe angetreten. Und er wird nicht nur durch die Unterminierung des sakramentalen Wesens, wie es sein Vorgänger an der Kurie betrieben hat, unter Druck gesetzt, sondern auch durch faktische Zerstörungen wie in der Schweiz sowie durch die Nivellierung von Laien und Klerikern, wie sie in Deutschland mit dem «Synodalen Weg» betrieben wird. Der Papst wird dabei gegenüber der «Deutschen Kirche» so lange unglaubwürdig bleiben, wie er in seiner Kurie das zulässt, was die Deutschen auf der Ebene der Diözesen und Pfarreien durchsetzen wollen. Worum es dort geht, ist klar: Das sakramentale Wesen der Kirche muss um der «Gleichberechtigung» willen «unschädlich» gemacht werden. Im Mittelalter führte die Verwicklung der Kirche in den Feudalismus zu «Laien-Bischöfen» und «Laien-Pfarrern». Diese skandalösen Zustände waren einer der Gründe, weshalb die Reformation ausbrach. Heute opfert man das Wesen der Kirche wiederum glaubensfernen gesellschaftlichen Interessen. Man lernt nichts aus der Geschichte und legt die Grundlage für ein neues Schisma. Wenn man die Hand an das sakramentale Wesen der Kirche legt, muss man sich der letzten Konsequenzen bewusst sein. Der Papst kann zweifellos «alles» in der Kirche. Can. 333 § 3 lautet: «Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde». Und can. 1404 betont dem entsprechend: «Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden». Er kann deshalb das II. Vatikanum in wesentlichen dogmatischen Fragen verwerfen. Denn er ist tatsächlich allmächtig, wenn er das sein will. Aber er muss sich dann die Frage stellen, wie er an der Vorstellung eines Allmächtigen festhalten will. Denn zwei davon kann es logischerweise nicht geben. Anders formuliert: Wenn der Papst sich ermächtigt fühlt, das sakramentale Wesen der Kirche preiszugeben, sendet er damit die Botschaft, dass die Lehre der Kirche in ihrem Wesen nicht unverfügbar ist. Sie erscheint dann genauso menschengemacht wie jede andere politische oder weltanschauliche Doktrin, die auch jederzeitiger Veränderung oder Abschaffung unterworfen sind. Es muss dem Papst klar sein, dass er, wenn er auf dem Weg seines Vorgängers weitergeht, den Gottesglauben in den Herzen der Menschen unterminiert oder gar zerstört. Darum geht es letztlich. Es ist ein gefährliches Spiel. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKirche
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