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'Papa haereticus'?

12. April 2016 in Kommentar, 54 Lesermeinungen
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„Zurzeit wird besonders von sogenannten ‚Traditionalisten‘ der Papst sehr kritisiert. Kann es einen falschen Papst geben?“ Katholiken fragen - Ein Priester antwortet - kath.net-Serie in Kooperation mit der Priesterbruderschaft St. Petrus


Linz (kath.net) Die katholische Internetzeitung kath.net hat in Zusammenarbeit mit der Priesterbruderschaft St. Petrus eine neue kath.net-Serie "Katholiken fragen - Ein Priester antwortet" gestartet. Sie können sich beteiligen und uns kurze Fragen zum Thema "Glaube und Kirche" schicken. In regelmäßigen Abständen soll zumindest ein Teil dieser Fragen beantwortet werden:

Zusammenfassung mehrerer ähnlicher Fragen: Zurzeit wird besonders von sogenannten „Traditionalisten“ der Papst sehr kritisiert. Manchmal sind sogar Begriffe wir „Antichrist“ oder „falscher Prophet“ zu hören.
Kann es einen falschen Papst geben? Kann der Papst die Christen in die Irre führen? Was ist dann zu tun? Kann ein falscher Papst auch abgesetzt werden?

Antwort von Pater Walthard Zimmer:

Die Frage nach dem „papa haereticus“, also die Frage, ob ein Papst auch häretisch, das heißt irrgläubig, werden kann, wurde vor dem 1. Vatikanischen Konzil immer wieder gestellt. Mit der Verkündigung des Dogmas von der Unfehlbarkeit des Papstes wurde diese Frage zumindest für einen ganz genau begrenzten Fall entschieden: ein Papst kann nie eine Irrlehre als Dogma verkünden und alle Christen verpflichten, diese Irrlehre anzunehmen (Regeln für ein Dogma: Endgültige Entscheidung einer Glaubens- oder Sittenfrage durch den Papst, der ausdrücklich als Hirte und Lehrer aller Gläubigen spricht, Verpflichtung für alle Gläubigen, diese Entscheidung auch anzunehmen, entsprechende Verkündigung dieser Entscheidung, die zum Ausdruck bringt, ein Dogma auch tatsächlich verkünden zu wollen. – Das ist in den letzten 150 Jahren übrigens nur zwei Mal vorgekommen: 1854 mit dem Dogma der unbefleckten Empfängnis und 1950 mit dem Dogma von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel).

In allen anderen Fällen kann und darf nicht von Unfehlbarkeit gesprochen werden.

Die Frage, ob ein Papst auch persönlich eine Häresie vertreten kann, hat Leo Kardinal Scheffczyk in dem Buch: Entschiedener Glaube – befreiende Wahrheit: Ein Gespräch über das Katholische und die Kirche mit Peter Christoph Düren. (Stella Maris Verlag, 2003, Seite 192) beantwortet:

„Der theoretische Fall des „papa haereticus“ (Papst, der eine Irrlehre verkündet) ist von der mittelalterlichen Kanonistik gelegentlich behandelt worden. Obgleich der Fall nie vorgekommen ist (auch nicht bei der in der Alten Kirche spielenden Liberius- und Honorius-Frage) und wohl auch nicht vorkommen wird, gilt allgemein der Grundsatz:


Sollte ein Papst einer persönlichen Häresie verfallen und diese öffentlich vertreten, so verliert er sein Amt. Er kann daraufhin von der Kirche gerichtet werden. Aber ein eigentliches Notstandsrecht für diesen Fall kennt die Kirche nicht.“

Im Lexikon für Theologie und Kirche (LTHK) ist dazu unter dem Stichwort „Papst“ (LTHK von 1960: Bd 8, Sp.45) zu lesen:

„Die Amtsvollmacht des rechtmäßig gewählten Papstes wird durch persönliche Sündhaftigkeit nicht aufgehoben (wohl aber durch öffentliche Häresie und Schisma von seiner Seite, da er nur als Glied der Kirche ihr Haupt sein kann).“

Der Grund für den Verlust des Amtes ist in den letzten Worten angedeutet: Häresie schließt automatisch aus der Kirche aus. Jemand, der aus der Kirche ausgeschlossen ist, kann nicht gleichzeitig ihr Haupt sein.

Bis heute wurde allerdings nie geklärt, wie der Verlust des Amtes festgestellt, ausgesprochen oder durchgesetzt werden könnte. Dazu gibt es verschiedene Meinungen von Theologen, eine klare Lehre gibt es dafür nicht.

Eine ganz andere Frage ist es, ob ein Papst der Kirche schaden oder die Gläubigen in die Irre führen kann? In dieser Form ist die Frage allerdings so allgemeine formuliert, dass sie danach verlangt, genauer unterschieden zu werden.

Die Kirchengeschichte bietet viele Beispiele dafür, dass ein Papst der Kirche materiell oder politisch durch unkluge und sogar falsche Entscheidungen schaden kann. Ebenso lassen sich Beispiele finden für sündhafte und wenig vorbildliche Verhaltensweisen, die Ärgernis erregten und so auch Menschen an der Kirche „irre“ werden ließen.

Gleichsam in der Mitte zwischen Häresie und irgendwie geartetem Schaden steht, wenn ein Papst in Glaubensfragen zweideutige und unklare „sowohl-als auch“ Aussagen macht, die argwöhnisch machen, ob hier die eindeutige Lehre der Kirche wirklich noch klar vertreten werden will. Warum schwammig herumreden, wenn es auch klar gesagt werden könnte?

Die mediale Rezeption solcher Äußerungen kann Verwirrung und Irreführung dann noch erheblich steigern.

Derzeit erleben wir genau das mit dem Nachsynodalem Schreiben Amoris Laetitia. Obwohl sich darin klare Aussagen finden wie, „dass jeder Bruch des Ehebandes Gottes Willen zuwiderläuft…* [291] oder: „Andere Formen der Vereinigung widersprechen diesem Ideal von Grund auf…“ [292] sind es doch die vielen allgemein gehaltenen, pastoralen Hinweise, Menschen in irregulären Situationen seien mit Feingefühl anzunehmen, jedem Einzelnen sei zu helfen, seinen eigenen Weg zu finden[297] und niemand dürfe sich ausgeschlossen fühlen, die Unbehagen auslösen. Darf man jetzt nicht mehr sagen, dass solche Menschen in schwerer Sünde leben und nicht zur Kommunion gehen dürfen? Dass Medien und Sondergläubige diese Aussagen so interpretieren, als ob sich jetzt jeder den Kommunionempfang mit seinem Pfarrer selber ausmachen könne und es keine festen „Regeln“ dazu mehr gebe, versteht sich fast von selbst. Völlig aus der Luft gegriffen sind solche Interpretationen aber auch nicht. Hier führt eine pastorale, predigtartige Sprache des Papstes zu Verunsicherung unter den Gläubigen; - und das ist Schaden für die Kirchen.

Was ist in so einer Situation zu tun?

Das Erste und Wichtigste ist, sich gründlich zu informieren. Nicht alles, was der Papst angeblich gesagt hat, hat er auch wirklich gesagt, vieles ist oft einseitig oder interpretierend zitiert und wichtige Aussagen werden oft unterschlagen. Wenn in der ORF Nachrichtensendung ZIB2 (08.04.2016) einfach behauptet wird, die Kirche hätte auf die Realität, dass jede zweite Ehe geschieden werde „bis jetzt keine oder nur zögerlich Antwort“ gehabt, dann ist das schlicht und einfach Unsinn. Wenn der ORF meint, durch Amoris Laetitia könne wenigsten von einer „theoretischen Öffnung der katholischen Kirche“ gesprochen werden, dann wird hier Interpretation mit Information vermischt. Was dann die Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich, Gerda Schaffelhofer, dazu meint, hat für die katholischen Lehre und eine authentische Interpretation des päpstlichen Schreibens überhaupt keine Relevanz mehr.

Wer meint, er sei informiert, weil er gelesen habe, was am Infoscreen in der Linzer Straßenbahn über die rund 200 Seiten des Papstschreibens in zwei Sätzen gesagt wird, darf sich über gewisse „Unschärfen“ in seinem Wissensstand nicht wundern.

Zweitens darf man nicht verbittern. Viele leiden an der Verwirrung in der Kirche, leiden, wenn sie einfach als Traditionalisten, ewig Gestrige und dergleichen abgestempelt werden.

Dabei vermischen sich viele Elemente. Alles, was irgendwer irgendwo sagt, wird mit der Lehre der Kirche gleichgesetzt. Da theologisch auf Einwände oft nicht geantwortet werden kann, nimmt man „höherwertige“ Argument zu Hilfe und zitiert angebliche Offenbarungen – von so einer, die sich „Die Warnung“ nennt, stammt auch die Bezeichnung „Falscher Prophet“ für den Papst – und fällt in Ärger und Verbitterung, dass dadurch niemand überzeugt werden kann. Der Ärger macht sich dann in scharfen Worten Luft.

Mit der Bezeichnung des Papstes als „falscher Prophet“ ist allerdings eine Grenze überschritten, die zu überschreiten einem Katholiken nicht erlaubt ist.

Aber auch diesen Menschen ist in Barmherzigkeit zu begegnen.

Drittens soll und darf man die katholische Lehre mit echten Argumenten verteidigen und klarstellen. Wer immer den katholischen Glauben verfälscht – selbst wenn es theoretisch der Papst wäre –, dem dürfte man wie Paulus dem Petrus ins Angesicht wiederstehen.

Daher ist auch einem Kardinal öffentlich zu widersprechen, der im Zusammenhang mit der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion meint, man müsse unterscheiden, ob jemand „mutwillig eine Ehe zerstört hat oder einfach übrig geblieben ist; vielleicht mit Kindern und sich sehr schwer tut mit dieser Situation.“

Nein, Herr Kardinal, gerade für die Frage der Zulassung zur Kommunion ist diese Unterscheidung nicht von Bedeutung, weil der eigentliche Grund für die Trennung von Christus nicht die persönliche Schuld oder Unschuld für das Scheitern der ersten Ehe ist, sondern die freiwillig eingegangene und gelebte zweite Ehe.

Bei allem menschlichen Verständnis für schwierige Lebenssituationen müssen wir besonders an jene mutigen Menschen denken, die in schwierigen Ehesituationen oft unter schweren Opfern die Gebote Gottes halten, in dem sie aus ihrer Ehe erst gar nicht ausbrechen oder alleine bleiben, um durch dieses Opfer den eigentlichen Sinn ihrer Ehe doch noch zu retten: dass beide das ewige Leben erlangen.

Haben Sie eine Frage an einen Priester der Priesterbruderschaft St. Petrus? Schreiben Sie noch heute an [email protected]


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