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Wie gehorsam muss ich meinem Bischof sein?

7. Jänner 2016 in Spirituelles, 31 Lesermeinungen
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"Wie weit muss man seinem Bischof gehorsam sein, wenn dieser selbst die Anordnungen Roms nicht erfüllt?" - Katholiken fragen - Ein Priester antwortet - Eine neue kath.net-Serie in Kooperation mit der Priesterbruderschaft St. Petrus


Linz (kath.net)
Die katholische Internetzeitung kath.net startet in Zusammenarbeit mit der Priesterbruderschaft St. Petrus eine neue kath.net-Serie "Katholiken fragen - Ein Priester antwortet". Sie können sich beteiligen und uns kurze Fragen zum Thema "Glaube und Kirche" schicken. In regelmäßigen Abständen soll zumindest ein Teil dieser Fragen beantwortet werden:

Wie weit muss man seinem Bischof gehorsam sein, wenn dieser selbst die Anordnungen Roms nicht erfüllt?

Diesmal eine Antwort von Pater Walthard Zimmer:

Als Gehorsam bezeichnet man jene Tugend, die den Willen geneigt macht, das Gebot eines Oberen zu erfüllen.

Der Gehorsam in der Kirche dem Lehramt oder Bischof gegenüber ist keine Belohnung der Amtsträger für ihr frommes Verhalten, sondern Ausdruck des Glaubens, dass Christus durch diese konkrete, sichtbare Kirche und diese konkrete Hierarchie wirkt.

Letztlich leitet und regiert Christus die Kirche, er verleiht Ämter und deren Autorität, und hält seinen Amtsträgern die Treue, selbst wenn diese sündigen. Der Gehorsam wird der Autorität des Amtes geleistet, nicht der persönlichen Heiligkeit des Amtsinhabers. Die Autorität aber kommt von Christus. Er hat es nicht nötig, jeden, der sündigt, sofort zu „feuern“. Er kann auch durch einen sündigen Amtsträger seine Kirche leiten und regieren.

Der Hohepriester Kaiphas hat mit seiner Aussage, es sei besser, „wenn ein Mensch für das Volk stirbt und nicht das ganze Volk zugrunde geht“, „nicht aus sich“ gesprochen, „sondern als Hoherpriester weissagte er, dass Jesus für das Volk sterben sollte.“ (Joh 11, 50-51).

Die Unterordnung unter Gott ist daher der eigentliche Grund für den Gehorsam dem Bischof gegenüber. Daher mahnt zum Beispiel Ignatius von Antiochien mit kräftigen Worten den Gehorsam gegenüber dem Bischof ein: „Gehorchet alle dem Bischof, wie Jesus Christus seinem Vater“. „Wer den Bischof ehrt, steht bei Gott in Ehren, wer ohne das Wissen des Bischofs etwas tut, dient dem Teufel." (Ad Smyrnaeos VIII und IX).

Damit unterscheidet sich die Tugend des Gehorsams, die der Kardinaltugend der Gerechtigkeit zuzuordnen ist, von der Einsicht, der Bewunderung oder gar der Angst.
Wer nur gehorcht, wenn er den Sinn eines Gebotes einsieht und ihm zustimmt, folgt damit seiner eigenen Vernunft, übt aber keinen Gehorsam im Sinne der Tugend.


Wer den Willen eines Vorgesetzten erfüllt, weil er ihn wegen seiner Heiligkeit oder seinen Fähigkeiten bewundert, ist Gefolgsmann bestimmter Ideale, leistet aber ebenfalls keinen tugendhaften Gehorsam, wer nur tut, was man von ihm verlangt, weil er sich fürchtet oder seine Ruhe haben will, unterwirft sich aus Angst oder Schwäche, um Auseinandersetzungen zu entgehen.

Der Gehorsam wird eine Tugend, wenn er aus dem Glauben geleistet wird, im sichtbaren Oberen eigentlich Christus zu dienen.

Man kann und darf nicht Unrecht gegen Unrecht aufrechnen. Nur weil ein Bischof sündigt, ist niemand berechtig, die gleiche Sünde auch zu begehen. Nur weil ein Bischof Rom gegenüber ungehorsam ist, darf niemand deswegen dem Bischof ungehorsam sein.

Der kirchliche Gehorsam ist aber kein blinder, sondern kennt immer Grenzen. Dort wo etwas gegen Glaube oder Sitte verlangt wird, darf man keinen Gehorsam leisten, auch wenn diese Forderung von einem Bischof käme. Da Bischöfe eher selten Befehle erteilen, die klar und eindeutig gegen Glaube und Sitte sind, ist viel interessanter die Frage, wie man sich denn zu verhalten habe, wenn ein Bischof Neuerungen einführt, die man als für den Glauben schädlich erkennt (z. B. Kirchenumbauten, die künstlerischer Unsinn sind und/oder ein neues Liturgieverständnis ausdrücken; pastorale Lösungen, die den Glauben untergraben; Untätigkeit gegenüber glaubenszerstörenden Handlungen kirchlicher Mitarbeiter, Nichtumsetzung, kirchlicher Vorschriften usw.).

Selbst bei einem klaren, bischöflichen Befehl ist es legitim, in einem Einwand auf Schwierigkeiten hinzuweisen, die durch die Erfüllung des Befehls gesehen werden. Um so mehr bei den genannten Beispielen, bei denen es sich in der Regel nicht wirklich um bischöfliche Befehle handelt.

In solchen Fällen ist mehr die Tugend des Starkmutes gefragt, als die Tugend des Gehorsams. In den genannten Beispielen wäre verlangt, viel mit dem Bischof oder anderen kirchlichen Autoritäten zu reden, falsche Ideen und Argumente aufzuzeigen (was verlangt, dass man sich selbst ernsthaft mit diesen Ideen auseinandersetzt und nicht nur allgemein sagt, das sei gegen den Glauben, auf dem Niveau der Argumente der anderen wolle man nicht reden oder sich auf zweifelhafte Autoritäten stützt wie angebliche Marienerscheinungen) in Kauf nimmt, dafür als mittelalterlich diskriminiert zu werden und – wenn alles vergebens bleibt – für sich die Konsequenzen zieht, die dem eigenen Stand zukommen.

Das heißt konkret, dass ein gläubiger Katholik keine heilige Messe in der Pfarre besuchen wird, die zweifelhaft katholisch ist, sondern die Mühe auf sich nimmt, in eine ordentlich zelebrierte Messe zu fahren. Das soll er aber dann auch dem Pfarrer in entsprechender Weise kommunizieren. Ein gläubiger Katholik wird sich nicht um der pfarrlichen Gemeinschaft willen mit einem sonntäglichen Wortgottesdienst, der nie das Messopfer ersetzen kann, zufrieden geben, sondern wird – sofern er nicht aus anderen Gründen von der Sonntagspflicht dispensiert ist - ebenfalls eine heilige Messe besuchen und überlegen, wen er noch mitnehmen könnte. Er wird auch dann noch Verantwortung im Pfarrgemeinderat übernehmen, wenn er sich immer anhören muss, er sei rückständig.

Ein Priester wird unermüdlich und unerschrocken auf das hinweisen, was wirklich katholisch ist, die entsprechenden Dokumente in der Predigt und anderen Veröffentlichungen immer wieder in Erinnerung rufen, Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten einmahnen und auf den Einwand, andere würden das nicht so streng sehen, dazu stehen, dass vieles in der Kirche nicht so ist, wie es sein soll.

Er soll seine Mitbrüder und die Gläubigen immer wieder an die entsprechenden kirchlichen Dokumente erinnern. Als Beispiel sei hier genannt das „Direktorium für Dienst und Leben der Priester“ in dem es heißt: „Die Verpflichtung, dem Magisterium in Glaubens- und Sittenlehre anzuhangen, ist an alle Funktionen, die der Priester in der Kirche auszuüben hat, zuinnerst gebunden. Dissens in dieser Hinsicht ist als schwerwiegend anzusehen, weil er unter den Gläubigen Skandal und Verwirrung hervorruft.“ (Nr. 62)
Wenn er wegen seines Einsatzes für den Glauben dann versetzt wird, ist dieser Versetzung im Gehorsam zu folgen, im Vertrauen darauf, dass Gott ihn dadurch zu einem noch fruchtbareren Wirken führen kann.

Wahrscheinlich ist in der Kirche deswegen so vieles aus dem Lot geraten, weil viele dort, wo es gar nicht um Gehorsam geht, aufgegeben haben, für das Wahre und Gute einzustehen. Dort, wo im Gehorsam Neuerungen verlangt werden, die nicht ausdrücklich gegen Glaube und Sitte sind, von denen aber vorausgesehen werden kann, dass sie dem Glauben eher schaden als dienen, ist jenes Gut, das in Gefahr ist, durch entsprechende Mittel zu schützen.

Ein Priester zum Beispiel, von dem der Bischof im Gehorsam verlangt, die Handkommunion zu geben, muss durch entsprechende Maßnahmen sicherstellen, dass kein Umstand eintritt, in dem er die Handkommunion im Gehorsam der Kirche gegenüber überhaupt nicht geben darf. (vgl. Instruktion „Sacramentum Redemptionis“ Nr. 92: „Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.“)
Darüber hinaus muss er durch viele Predigten das Bewusstsein der Gegenwart Gottes in der Kommunion wach halten und durch Wort und Beispiel die Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten zum Ausdruck bringen.

Sicherlich wird es auch immer Grenzfälle geben, die in der Beantwortung einer allgemeinen Frage nicht berücksichtig werden können. Für solche Fälle gilt: Wer lauteren Herzens vor Gott das Richtige tun will, wird nie ganz falsch liegen.

Vielleicht hilft ja manchen auch der Ausspruch, den Kardinal Newman einmal gesagt haben soll: „Ich schulde meinem Bischof Gehorsam nicht Bewunderung.“

Haben Sie eine Frage an einen Priester der Priesterbruderschaft St. Petrus? Schreiben Sie noch heute an [email protected]


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Lesermeinungen

  9. Jänner 2016 
 

Remonstrationsrecht - desuetudo

Bischöfe haben gegenüber dem Papst ein ausdrückliches Remonstrationsrecht - das ist keine Gehorsamsverweigerung. Mir ist allerdings kein Fall bekannt aus dem letzten Jahrhundert. Selbst Bischof Kamphaus hat ja letztlich die Sache so ausgehandelt, dass sein Weihbischof den Aussteig für ihn durchgezogen hat. Er hat nicht - was eine (gesetzliche) Anordnung Rom in der Wirkung aufschiebt - remonstriert.
Solches Remonstrationsrecht haben Laien gegenüber Geistlichen NICHT. Wohl aber gibt es die so genannte desuetudo: Eine gesetzesgegenteilige Gewohnheit (consuetudo) wird selbst zum Gesetz, weil die große Masse der Gesetznehmer die Annahme eines Gesetzes verweigert (ein Bsp.: das von ca. 1900 im Bistum Regensburg immer wieder eingeschärfte Radfahrverbot für Kleriker - diese haben sich nicht daran gehalten). Das Kirchenrecht kannte und kennt (nur im Bereich des rein menschlichen Rechts) diese Form der Herausbildung einer contra- und praeterlegalen Gewohnheit.


1
 
 Rut2007 8. Jänner 2016 

Form der Äußerung ist auch entscheidend

Es gibt - gerade im Ordensbereich, aber wohl auch beim Diözesanbischof und Diözesanklerus - verschiedene Formen der Äußerung:

Bei "ich könnte mir vorstellen" handelt es sich um einen Vorschlag, den ein Untergebener erwägen soll, aber ablehnen kann.

Wenn der Vorgesetzte äußert :"ich wünsche, dass Sie das oder das tun...", dann ist das zwar sein Wille, den er auch begründen wird, dem man auch nachkommen sollte, aber man kann Bedenken äußern, und ist immer noch frei (vom rechtlichen) Gesichtspunkt, das nicht zu tun.
In der Regel wird die Äußerung so lauten, zumindest wenn der Vorschlag abgelehnt wurde. Meist kommt es dann gar nicht zur 3. Stufe:

Wenn der Obere sagt: "ich ordne an / ich verfüge", dann ist das ein Befehl, dem ich rechtlich Gehorsam schulde. Das habe ich zu machen, ob ich will oder nicht - außer wenn es gegen das Evangelium oder das kirchliche Lehramt verstößt. Wenn ich denke, dass schaff ich nicht, muss ich es probieren, wenn er darauf besteht.


3
 
  8. Jänner 2016 
 

Na, @Theodor69, ich hatte schon eher den Gehorsam gemeint, den Kard. Lehmann geleistet hat

obgleich es ihn hart angekommen ist. Andererseits haben Sie recht, dieser hypothetische Fall hätte sicher einen Gewissenskonflikt heraufbeschwören können. Nur hätte Kard. Lehmann den wohl nicht heraufbeschworen.
Anders gesagt: Wenn je ein Bischof ernstlich von jemand verlangt hätte, trotz Gewissensbedenken einen "Schein dieser Art" auszustellen, dann würden wir uns beide noch an eine extrem harte Diskussion erinnern.

Real war es aber so, dass viele BeraterInnen den Schein auch dann noch ausstellen wollten, als Kard. Lehmann und seine Mitbrüder (Bf. Kamphaus ausgenommen) das im Gehorsam gegenüber Rom nicht länger gestattet haben. Daher ja die ungehorsame Gründung von Donum Vitae, nicht wahr?


5
 
 Theodor69 8. Jänner 2016 
 

@Adson_von_Melk

Das ist in der Tat ein gutes Beispiel. Der Bischof verlangt die Ausstellung des Beratungsscheins (um damit nachher abtreiben zu können) und dies ist aber (aus sehr gutem Grund) gegen mein Gewissen. In Wahrheit hat aber auch dieser Fall nur ganz wenige Leute wirklich betroffen, die in einem echten Gewissenskonflikt waren. - Und der Papst ist aktiv geworden.


4
 
  8. Jänner 2016 
 

Ein Beispiel für real existierenden Gehorsam

war der Ausstieg der dt. Bischöfe aus der Schwangerenberatung im Sinn des dt. Gesetzes. Sie waren in diesem Punkt mehrheitlich anderer Meinung als Rom, haben sich aber gebeugt.

Ich finde den Artikel von P. Zimmer sehr gut, wie dort schon angedeutet geht es aber meistens nicht um den Gehorsam, sondern um möglichen Widerspruch und Kritik. Und da ist es wohl wirklich der zitierte CIC can. 212 §3.

Der Gläubige hat das Recht und bisweilen die Pflicht, seine Meinung den Hirten mitzuteilen - wohl per Brief, Name und Unterschrift nicht vergessen - und den übrigen Gläubigen kundzutun, zB. im kath.net Forum :-)

Jedoch, und jetzt kommt's:

"unter Beachtung der Würde der Person"
Was Theologen, Bischöfe und neuerdings der Papst gerade auch von der 120%igen Seite regelmäßig abbekommen, geht auf keine Kuhhaut mehr!

"entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit"
Zu Themen wie Bibelkunde, Liturgie, Kirchengeschichte ... kann man leider zu oft INHALTLICHEN Unsinn lesen.


5
 
 Theodor69 8. Jänner 2016 
 

@Antonius Bacci

Danke für Ihr Beispiel. Wie Sie am Ende selber sagen ist das alles sehr theoretisch. Meiner Ansicht nach ist das eine Phantomdiskussion. Bevor wir auf die Bischöfe hinhauen, sollten wir lieber den "Balken in unserem eigenen Auge" sehen.


2
 
 Theodor69 8. Jänner 2016 
 

Chris2

1. Bei der Flüchtlingsfrage geht es auch nicht um Gehorsam, sondern um gleiche Meinung sein oder nicht. Das ist ein großer Unterschied.
2. Wenn ich Ihr Posting lese, denke ich, dass Sie eine andere Meinung haben, wie viele Bischöfe (z.B. Kardinal Schönborn), die AUF EINER LINIE mit dem Papst sind. Hier geht es also nicht um Differenz Bischof - Papst, sondern Gläubiger - Papst.


3
 
 Chris2 8. Jänner 2016 
 

Man muss seinem Bischof jedenfalls nicht gehorsam sein

wenn er sich zu nicht-Glaubensfragen äußert, etwa zur Flüchtlings- und Migrantenkrise. Buchstäblich "bei aller Liebe" zu jedem Nächsten darf und soll man sich zu diesem Thema seine eigene Meinung bilden. Wohin es führt, wenn man sich allein auf den guten Willen und Sachverstand der Politik verlässt, hat man (und v.a. Frau) gerade in Köln erlebt...


7
 
 Richelius 8. Jänner 2016 
 

@ Ehrmann

""ex opere operato" - aus dem Tun heraus besteht die Gültigkeit der Sakramente, auch wenn der Spender (Priester) unwürdig, in schwerer Sünde lebend oder sogar Apostat sein sollte" Jein. Die Sakramente gelten, wenn der "Amtsträger" sie im Sinne der Kirche spendet. -> Wenn eine atheistische Krankenschwester dem sterbenden Neugeborenen auf Wunsch der Mutter die Taufe spendet, ist diese gültig (kirchenrechtliche Fußnoten erspare ich mir jetzt). Ein vom Glauben abgefallener Amtsträger kann also gewisse Sakramente unter gewissen Bedingungen gültig spenden, aber ich würde hier nicht generalisieren.
Die Leitungsvollmacht (von der im Artikel eigentlich die Rede ist) erlischt aber bei jenen Verstößen, die die (große) Exkommunikation nach sich ziehen. Bei geweihten Amtsträgern würde ich aber in so einem Falle auf den Spruch einer höheren Instanz warten, selbst wenn die Tatstrafe automatisch eingetreten ist.


0
 
 pfaffenheini 7. Jänner 2016 

Interessant ist in diesem Zusammenhang u.a. Can. 212-§ 3.

Can. 212 — § 1. Was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen.

§ 2. Den Gläubigen ist es unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.

§ 3. Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.

Can. 213—Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.

www.gehorsam.net/


4
 
 Antonius Bacci 7. Jänner 2016 
 

@Theodor69

Ein Beispiel für den möglichen Gewissenskonflikt: Wenn - wie hier jemand beschrieb - ein Bischof den Embolismus ausdrücklich nicht wünscht, ein Priester diesen aber dennoch verwendet, weil dieser im Missale so vorgesehen ist, er also dem Willen des Papstes, des obersten liturgischen Gesetzgebers, folgen will. Dann wäre schon ein Gewissenskonflikt dar. Rechtlich verfügt nämlich auch ein Bischof (ebensowenig wie ein Priester) nicht über die Liturgie, er hat kirchenrechtlich nicht die Vollmacht, etwas hinzuzufügen oder wegzunehmen. Der Bischof würde sich hierdurch in ein Unrecht setzen, während das Verhalten des Priesters kirchenrechtlich einwandfrei wäre, da er den Rubriken folgt. Ob dies tatsächlich vorkommt, weiß ich nicht, weil ich mir schwer vorstellen kann, dass ein Bischof den Embolismus untersagen will. Aber theoretisch wäre das solch ein Fall.


5
 
 Theodor69 7. Jänner 2016 
 

Auf den Ungehorsam gegenüber dem Bischof folgt der Ungehorsam gegenüber dem Papst

Die, die gestern gemeint haben man müsse ungehorsam gegenüber dem Bischof sein um treu gegenüber dem Papst zu bleiben sind heute oft untreu gegenüber dem Papst, weil sie meinen damit der Kirche treu zu bleiben. Damit wird die Treue absurd, denn das heißt: "Ich bin nur treu, wenn ich es für richtig halte". Im Übrigen bin ich überzeugt, dass mir Gott am jüngsten Tag genug "unangenehme Fragen" stellen wird, aber ich glaube nicht, dass er es mir ankreidet zu wenig ungehorsam gegenüber meinem Hirten gewesen zu sein.


3
 
 Rut2007 7. Jänner 2016 

Solange

etwas von einer rechtmäßig (kirchen)rechtlich eingesetzten Autorität verlangt wird, was nicht klar dem Evangelium und dem kirchlichen Lehramt widerspricht, bin ich zum Gehorsam verpflichtet und kann somit innerlich frei und in Frieden den Gehorsam leisten.
Wenn eine Anordnung in der Form eines Befehls dem zuwiderläuft, bin ich nicht verpflichtet, dem Gehorsam zu leisten, sondern vielmehr im Gehorsam gegenüber Jesus und der Kirche verpflichtet, mich deren Anordnungen zu fügen.

So habe ich das sinngemäß in einem Buch von P. Hans Buob SAC gelesen ("Berufen zur Hingabe"). Und damit ist, denke ich, ein tauglicher Maßstab gegeben. Zumindest für mich persönlich.


6
 
 Fabiano 7. Jänner 2016 
 

Gott ändert sich nicht

Wenn sie ein anderes Evangelium verkünden sollten wir misstrauisch sein.
Die "Neuevangelisierung" wird gerne als Vorwand genommen etwas Neues einzuführen, wie z. B. Homosegnungen, Priesterehe, die Gleichstellung aller Religionen. Also nichts anderes als die Vorrangstellung von Menschengeboten. Darum müssen wir Gott mehr gehorchen als den Menschen.

"Heilige sie durch die Wahrheit. Dein Wort ist die Wahrheit!" Joh. 17,17


4
 
 Ehrmann 7. Jänner 2016 

@wandersmann:bzgl Todsünde - ex opere operato wirkt ein Sakrament

"ex opere operato" - aus dem Tun heraus besteht die Gültigkeit der Sakramente, auch wenn der Spender (Priester) unwürdig, in schwerer Sünde lebend oder sogar Apostat sein sollte. Wenn aber ein Bischof Arianer wäre und so lehrete, bleibt es zwar Bischof - seine Lehre mit arianischem Inalt ist aber nicht zu akzeptieren - siehe das Leben des hl.Athanasius, der wegen dieser Diskrepanz mehrfach von seinem Bischofsitz vertrieben wurde - das Bistum funktionierte weiter, es wurde aber durch das Betreiben des Volkes immer wieder zurückgeholt.Papst Liberius wieder, der ihn unterstützte, wurde selbst in die Verbannung geschickt, die er nicht aushielt, und unterschrieb das arianische Bekenntnis, um zurückkehren zu können, das er dann widerrief: der persönliche Glaube auch des Papstes ist nicht ausschlaggebend, nur das feielich verkündete Dogma ist bindend. Was die kirchliche Ordnung betrifft, müssen wir sie befolgen, solange sie nicht dem eigenen Gewissen nach ernster Prüfung widerspricht


2
 
  7. Jänner 2016 
 

@Theodor69

Sie schrieben: "Der herbeigeredete Gewissenskonflikt der mich ganz persönlich betrifft zwischen dem Gehorsam zum Bischof und dem Gehorsam zum Papst existiert meiner Meinung nach nicht. Beispiele sind herzlich willkommen!"

Das sehe ich wie Sie! Danke für Ihre Wortmeldung!


2
 
 Stefan Fleischer 7. Jänner 2016 

Grundsätzlich

ist für mich der Gehorsam die Regel. Der Ungehorsam kann zwar unter Umständen unausweichlich werden. Eine Tugend aber ist er nie, denn Ungehorsam gebiert Unordnung und Unordnung zerstört jede Gemeinschaft. Die Notwendigkeit des Ungehorsams muss also zweifelsfrei feststehen und jede Besserwisserei und Rechthaberei ausgeschlossen sein. "Im Zweifel für den Gehorsam" würde ich sagen.


5
 
 Theodor69 7. Jänner 2016 
 

@antonius25

Eine sachliche Kitik ohne große Selbstdarstellung an den Bischof gerichtet, wo man z.B schreibt, dass es einen traurig macht, wie in dieser Kirche gewisse Teile der Messe gefeiert werden halte ich für sehr gut. Hier ist man nicht "ungehorsam", sondern man unterstützt seinen Hirten mit Informationen. Doch genau das geschieht viel zu wenig! Man wendet sich überhaupt nicht an den Bischof sondern schimpft nur über diesen. Dennoch: Der herbeigeredete Gewissenskonflikt der mich ganz persönlich betrifft zwischen dem Gehorsam zum Bischof und dem Gehorsam zum Papst existiert meiner Meinung nach nicht. Beispiele sind herzlich willkommen!


5
 
 dalet 7. Jänner 2016 

Gehorsam...

... gehört doch zu den Versprechen bei der Priesterweihe? Der Priester verspricht dem Bischof und seinen Nachfolgern "Ehrfurcht und Gehorsam" in die Hand.
Damit dürfte die Frage doch geklärt sein: sein Versprechen galt dem Bischof, nicht dem Papst.


1
 
 antonius25 7. Jänner 2016 
 

@Theodor69: Wenn der Papst nicht einschreitet,

dann heißt das nicht, dass wir uns zurückhalten sollen. Im Gegenteil: Wenn die Gläubigen ihren Einsatz verweigern, kann der Papst seinen Aufgaben nicht nachkommen. Wenn niemand darauf hinweist, dass in einer bestimmten Gemeinde etwas falsch läuft, wie soll es dann dem Papst zu Ohren kommen, oder dem Bischof? Zudem, wenn Ihr Priester aus Unaufmerksamkeit einen Fehler begeht (immer wieder zum Beispiel), und Sie merken es, dann sollten Sie es ihm sagen als sein Nächster und nicht auf den Bischof oder Papst warten. Ich denke nicht, dass "groß aufspielen" dafür das passende Wort ist. Vielleicht kann auch der Katechismusunterricht verbessert werden, wenn wir von unseren Erfahrungen in anderen Gemeinden erzählen und auf Schwachpunkte hinweisen. Entscheiden kann ja dann immer noch der Priester oder in anderen Fällen der Bischof.


12
 
  7. Jänner 2016 
 

@wandersmann

"Es es denn egal für die Gläubigen, ob eine Amtsträger in Todsünde lebt oder nicht?" - Es ist nicht Aufgabe der Gläubigen, zu unterscheiden, ob ein Oberer in Todsünde lebt. Jesus selbst sagt (Mt 23,3): "Tut und befolgt also alles, was sie euch sagen, aber richtet euch nicht nach dem, was sie tun; denn sie reden nur, tun selbst aber nicht, was sie sagen."


8
 
 Theobald 7. Jänner 2016 
 

@Theodor69

die Frage habe ich mir auch gestellt.
Erstmal haben Sie natürlich recht. Persönlich-konkret habe ich mit meinem Bischof selten/nie etwas zu tun.
Gleichwohl geht es auch um eine Herzenshaltung. "Mein" Bischof bleibt mein Bischof, dem ich als Pfarrkind gegeben bin. Meine Art von Glaubens-Gehorsam entscheidet sich daher eher darin: schließe ich auch einen "schlechten" Bischof (absolut subjektiv empfunden!) in meine Fürbitten ein, oder sage ich mich insgeheim von ihm los, weil mir ein anderer gerade besser zusagt?

Insofern wird es bei mir selten um das Handeln gehen, sondern um das Denken, um das Zulassen schlechter Gedanken, das Lästern... Ich denke, da hat der Artikel auch für mich Relevanz.


6
 
 Theodor69 7. Jänner 2016 
 

Wie weit betrifft uns das wirklich?

Welche Entscheidung eines Bischofs betrifft mich persönlich so sehr, dass ich mir diese Frage stellen muss? Verbietet ein Bischof die Mund- oder Handkommunion? Verplichtet er zur Verhütung?... Ich meine ganz grundsätzlich: Wenn der Papst nicht einschreitet als Chef des Bischofs müssen wir uns nicht groß aufspielen.


6
 
 wandersmann 7. Jänner 2016 
 

Eine neue kath.net-Serie in Kooperation mit der Priesterbruderschaft St. Petrus

Eine gute Idee!


13
 
 wandersmann 7. Jänner 2016 
 

Heilige Kommunion

„Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden."

Aber die Gefahr besteht doch immer und kann vom Priester auch nicht gebannt werden.
Viele Gläubige glauben nicht an die Realpräsenz und viele Priester angeblich auch nicht. Also darf ein Priester die hl. Kommunion zumindest in einer typischen hl. Messe in Deutschland (es kommen ja auch Urlauber dorthin, die der Priester nicht persönlich kennt) nie in die Hand geben, d.h. er muss seinem Bischof immer den Gehorsam in diesem Punkt verweigern.

Habe ich das richtig verstanden??


8
 
 wandersmann 7. Jänner 2016 
 

Was ist, wenn der Bischof gerade das verbietet??

"Ein Priester wird unermüdlich und unerschrocken auf das hinweisen, was wirklich katholisch ist, die entsprechenden Dokumente in der Predigt und anderen Veröffentlichungen immer wieder in Erinnerung rufen,..."

Was ist denn, wenn der Bischof gerade das verbietet. Mein Beichtvater hat mir gesagt, dass einen Priester kenne, dem der Bischof verboten hat, zur Sexualität zu predigen.


12
 
 Stefan Fleischer 7. Jänner 2016 

Was mir gerade noch in den Sinn kommt:

Rechtfertigen nicht die Modernisten ihren Ungehorsam damit, dass sie "für eine glaubwürdige Kirche" eintreten, dass sie die Kirche für die Menschen von heute wieder attraktiv machen wollen, und mit noch vielen anderen "guten" Argumenten?
Zu bedenken wäre deshalb auch:
"Hinter vielem Ungehorsam
steckt einfach mangelndes Gottvertrauen."


7
 
 wandersmann 7. Jänner 2016 
 

Wie ist es mit der Todsünde?

"Er kann auch durch einen sündigen Amtsträger seine Kirche leiten und regieren."

Das ist ja klar und trivial.

Aber wie ist es, wenn der Amtsträger eine ungereute Todsünde begangen hat?
Dann ist er ja ein totes Glied am mystischen Leib, hat also keinen spirituellen Kontakt zu Christuns.

Es es denn egal für die Gläubigen, ob eine Amtsträger in Todsünde lebt oder nicht????

Ist er dann nicht ein blinder Blindenführer?


5
 
 wandersmann 7. Jänner 2016 
 

Das Entscheidende

"Der Gehorsam wird eine Tugend, wenn er aus dem Glauben geleistet wird, im sichtbaren Oberen eigentlich Christus zu dienen."

Und das gilt nicht nur für den Gehorsam.


3
 
 Stefan Fleischer 7. Jänner 2016 

Ungehorsam

Mich hat einmal ein Spruch sehr beeindruckt:
Der Teufel ist das Kind des Ungehorsams.
Deshalb ist unser Ungehorsam meist
ein Kind des Teufels.


11
 
 chris68 7. Jänner 2016 

Folgen für Priester

Aus eigenem Erleben mit verschiedenen Priestern, die Starkmut gezeigt haben (zB durch Beten des Embolismus obwohl durch Bischof ausdrücklich nicht mehr erwünscht) muss ich sagen, dass die regelmäßige Folge die Wegnahme der Pfarrei und im günstigsten Fall noch der weitere Dienst als Kooperator einer anderen Pfarrei ist, ansonsten wirds Beurlaubung auf unbestimmte Zeit.


14
 

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