![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Römisch-katholische Kirche bevormundet die Gläubigen politisch nicht10. Mai 2018 in Schweiz, 10 Lesermeinungen Zürcher Staatskirchenvertreterin Franziska Driessen verbreitete die These, dass Christen in der Schweiz die SVP nicht wählen können. Jetzt gibt es kräftigen Gegenwind, darunter auch vom Bischof von Chur. Zürich (kath.net) Mehrere prominente SVP-Politiker sind inzwischen bereits aus der Staatskirche ausgetreten, darunter auch der Ehemann von SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher. Dieser leistet seither eine Abgabe in den Solidaritätsfonds des Bistums Chur. "Ich bin unter anderem aus der Kantonalkirche ausgetreten, weil ihre Führung immer gegen den Bischof von Chur schiesst, um so eine Spaltung des Bistums zu provozieren." Roberto Martullo-Blocher kritisierte, dass Leute wie Driessen offensichtlich vergessen, dass die meisten Steuergelder ihrer Kantonalkirche nach wie vor von den SVP-Leuten kommen. Kritik an den Aussagen der neuen Präsidentin kommt auch vom Churer Bischof Vitus Huonder. Laut Medienberichten meint er: "Der Bischof von Chur bedauert, dass von Frau Driessen in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde, die katholische Kirche betrachte eine der Bundesratsparteien als unwählbar für einen Katholiken. Die Römisch-katholische Kirche bevormundet die Gläubigen politisch nicht und hält alle Parteien für wählbar, die im Rahmen der rechtsstaatlichen Vorgaben handeln." Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuStaatskirchensystem
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |