Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine Gemeinschaft, die bemerkt, wenn SIE fehlen
  2. Benediktiner in Solignac: Erfolgreiche Wiederbelebung monastischen Lebens im französischen Limousin
  3. Kirchenrechtler Schüller befürchtet: Der gesamte Synodal-Prozess in Deutschland steht auf der Kippe
  4. Der deutsch-synodale Irrweg möchte Kritiker zum Schweigen bringen
  5. Kirche und Geld: Es geht ans Eingemachte
  6. Papst Leo XIV. möchte auf Christus hinweisen!
  7. Papst Leo an Politiker: Man kann nicht katholisch sein und gleichzeitig für Abtreibung sein
  8. Dokumentationsstelle: Islamistischer Einfluss in Österreich nimmt zu
  9. Zehn Jahre ewige Anbetung - ein pastorales Wunder – ein Schlüssel zur Reform!
  10. Theologen: Konzil von Nizäa nach 1.700 Jahren weiter aktuell
  11. Den tradierten Glauben demütig anbieten
  12. Weißes Haus: FBI untersucht auf „Inlandsterrorismus und Hasskriminalität gegen Katholiken“
  13. UN-Sonderberichterstatterin: Leihmutterschaft ist Gewalt gegen Frauen und Kinder
  14. Frühere finnische Innenministerin Räsänen muss wegen Bibel-Zitat erneut vor Gericht
  15. Leo XIV. empfing erstmals den DBK-Vorsitzenden Bischof Bätzing

„Das Beichtgeheimnis ist unantastbar – Beichte ist ein heiliger Raum“

11. Juni 2019 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Vorsitzender der Bischofskonferenz von Costa Rica wehrt sich gegen Überlegungen des Staates, katholische Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses zu zwingen, wenn sie in der Beichte Kenntnis von Missbrauch erhalten.


San José (kath.net/pl) „Das Beichtgeheimnis ist unantastbar.“ Die Beichte sei ein heiliger Raum. Darauf wies José Rafael Quirós, Erzbischof von San José und Präsident der Bischofskonferenz von Costa Rica, hin. Zuvor hatte Carlos Alvarado, Präsident des zentralamerikanischen Landes, die Legislative dazu aufgefordert, mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zu erörtern, um katholische Priester unter Androhung von Geldstrafen zu zwingen, den Behörden mitzuteilen, wenn sie in der Beichte Kenntnis von sexuellem Missbrauch und von Pädophilie hören. Betroffen wären sowohl die Beichten von Erwachsenen, die als Täter in Frage kommen, wie auch von Kindern, die davon berichten, Opfer von Missbrauch geworden zu sein. Das berichtete „Eco Católico“, das offizielle Wochenblatt der katholischen Kirche von Costa Rica.


Erzbischof Qierós wies darauf hin, dass die Beichte eines der sieben Sakramente ist, „in denen sowohl Jesus Christus persönlich wie auch die Kirche handelt. Diese Handlungen gehen direkt ins Herz der Person.“ Das Bekenntnis in der Beichte „ist ein Moment, in dem der Mensch weiß, dass er sein Gewissen für Gott öffnet“. Das Sakrament der Buße sei „heilig, es gehört Gott, es ist unantastbar“. Deshalb bittet Erzbischof Quirós darum, in diesem Zusammenhang den Stand der Religionsfreiheit in Costa Rica zu prüfen. Außerdem betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, dass sich ein Priester, der das Beichtgeheimnis bricht, die Exkommunikation zuzieht.

Der Rechtsanwalt José Miguel Villalobos erläuterte, dass dies Grundfragen des staatlichen Rechts beträfe. Auch Anwälte, Psychologen und Journalisten stünden unter einer beruflichen Schweigepflicht. Würde dies gestrichen, „kann dies dazu führen, dass Menschen auch beim Anwalt oder beim Psychologen nicht mehr offen sprächen“.

Der Priester Manuel Enrique Chavarría fragte, wann genau er sich eigentlich dazu überwinden sollte, das Beichtgeheimnis zu brechen: Dann, wenn ihm ein Opfer davon erzählt? „Falls das ein privates Gespräch ist, wie können wir den Vorwurf loswerden, dass wir jemanden ohne weitere Beweise verleumderisch denunzieren?“ Ein Priester könne anders wirken, sagte der Pfarrer und erinnerte an den Fall eines Mannes, der 2014 ein Mädchen vergewaltigt und dann sie und ihren Partner getötet hatte. Als der Täter diese Tat in der Beichte gestand, bat ihn der Priester, sich der Polizei zu stellen und begleitete ihn auf die Polizeistation.

„Eco Católico“ zitierte außerdem einen Abgeordneten, der eigentlich für diese Aufweichung des Beichtgeheimnisses ist, aber einräumte, dass ein Priester im Beichtstuhl eventuell die beichtende Person nicht kennt oder erkennt und deshalb auch keinen Namen weitergeben kann.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  2. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  3. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  4. So ist Beichte!
  5. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  6. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  7. Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution
  8. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz
  9. Hören „Alexa“ und „Siri“ IHRE Beichte mit?
  10. Das Beichtgeheimnis bleibt in Kalifornien gewahrt






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  3. Papst Leo an Politiker: Man kann nicht katholisch sein und gleichzeitig für Abtreibung sein
  4. Der deutsch-synodale Irrweg möchte Kritiker zum Schweigen bringen
  5. Kirchenrechtler Schüller befürchtet: Der gesamte Synodal-Prozess in Deutschland steht auf der Kippe
  6. Kirche und Geld: Es geht ans Eingemachte
  7. Eine Gemeinschaft, die bemerkt, wenn SIE fehlen
  8. Zehn Jahre ewige Anbetung - ein pastorales Wunder – ein Schlüssel zur Reform!
  9. Benediktiner in Solignac: Erfolgreiche Wiederbelebung monastischen Lebens im französischen Limousin
  10. Wer hat Angst vor großen Wundern?
  11. Papst Leo XIV. möchte auf Christus hinweisen!
  12. "Ohne ihr heldenhaftes Handeln hätte es deutlich schlimmer kommen können"
  13. Bischof Fernandes: Schwerpunkte sind Evangelisation und Berufungen
  14. "Als ich mich nach einer regelmäßigeren Teilnahme an der Eucharistie sehnte ..."
  15. Klima-Terroristen verüben Anschlag auf Basilika Sagrada Familia in Barcelona

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz