Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Papa Francesco – ein Papst, der die Menschen liebte
  3. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  4. Initiative "Neuer Anfang" protestiert gegen Handreichung von DBK/ZDK "für die Praxis der Segnung"
  5. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  6. Der Anker und der Mann mit dem hörenden Herzen
  7. Kardinal Erdö ist bereits in Rom - "Franziskus war Papst der Völker"
  8. US-Präsident Donald Trump reist zum Papst-Begräbnis
  9. "Es gibt nichts Schöneres, als Ihn zu kennen und anderen die Freundschaft mit Ihm zu schenken"
  10. Papst Franziskus nach Überführung im Petersdom aufgebahrt
  11. US-Regierung lässt negative Folgen von ‚Geschlechtsänderungen‘ erforschen
  12. Bischof Hanke: „Als Christen und als Staatsbürger für das Lebensrecht der Schwächsten demonstrieren“
  13. Kardinal Müller: „Es gibt legitim über 20 verschiedene Riten derselben katholischen Messe“
  14. Papst Franziskus wird am Samstag beigesetzt
  15. Bischof Voderholzer zum Tod von Papst Franziskus: Ein Zeuge für die „Freude am Evangelium“

Vatikan bekräftigt Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses

1. Juli 2019 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Festhalten am Beichtgeheimnis stellt aber keine Rechtfertigung von oder Toleranz gegenüber Missbrauch dar, betont Kurienkardinal Piacenza, der den für Gewissensfragen im Zusammenhang mit Sakramenten zuständigen Gerichtshof des Vatikan leitet


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals hat der Vatikan die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses bekräftigt. Der vatikanische Gerichtshof der Pönitentiarie verwahrt sich in einer am Montag vom Vatikan veröffentlichten Stellungnahme gegen Erwartungen, die katholische Kirche müsse ihre Rechtsordnung an jene einzelner Staaten anpassen. Zugleich betonte der Leiter des Gerichts, Kardinal Mauro Piacenza, das Festhalten am Beichtgeheimnis stelle keine Rechtfertigung von oder Toleranz gegenüber Missbrauch dar.

Das Beichtgeheimnis sei nicht mit dem Berufsgeheimnis etwa von Medizinern oder Anwälten vergleichbar, so Piacenca in einer zusätzlichen Erläuterung. Solche Regelungen weltlicher Gerichte könnten nicht auf die Kirche übertragen werden.


In der Note des Gerichtshofs heißt es, jede politische oder gesetzliche Initiative gegen die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses wäre eine Verletzung der Religionsfreiheit sowie der Gewissensfreiheit von Beichtendem wie Beichtvater. Jemand, der sich in der Beichte öffne, müsse stets sicher sein können, dass die Inhalte vertraulich bleiben. Über das Beichtgeheimnis könne "keine menschliche Macht" Jurisdiktionsgewalt beanspruchen.

Sollten im Namen einer Beichte Straftaten zur Sprache kommen, dürfe ein Sich-Stellen vor der zivilen Gerichtbarkeit gemäß dem Aussageverweigerungsrecht nicht als Bedingung für eine Lossprechung gemacht werden, heißt es. Die Note betont zugleich, dass für eine Vergebung aufrichtige Reue und Besserung Voraussetzung seien. Sofern sich bei einer Beichte Opfer äußern, sollten diese über ihre Rechte informiert werden sowie über die rechtlichen Mittel, Taten gegenüber kirchlichen und oder zivilen Gerichten anzuzeigen.

Die Pönitentiarie ist einer der obersten Gerichtshöfe des Vatikan; er ist unter anderem für Gewissensfragen im Zusammenhang mit Sakramenten zuständig. Es habe einen Wandel der Kommunikation gegeben, in dem "zu oft Informationen jeder Art bekannt gemacht werden, die auch privateste und vertraulichste Bereiche betreffen", so das Schreiben. Auch die Kirche selbst sei davon nicht ausgenommen. In Zeiten der Massenkommunikation gelte es besonders, "darüber zu wachen, dass das Beichtgeheimnis niemals von irgendwem verletzt wird".


Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Adamo 1. Juli 2019 
 

Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses.

Das Beichtgeheimnis besteht schon seit Urzeiten. Seine Unverletzlichkeit hat Kardinal Piacenza unmißverständlich klargestellt.

Hierzu erwähne ich den Priester Johannes Nepomuk, der für die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses in den Tod ging.

König Wenzel ließ ihn wegen seiner Nichtpreisgabe der gebeichteten Sünden seiner Frau foltern und am 20.März 1393 gefesselt von der Prager Karlsbrücke in die Moldau stürzen in der er ertrunken ist.


9
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  2. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  3. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  4. So ist Beichte!
  5. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  6. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  7. Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution
  8. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz
  9. Hören „Alexa“ und „Siri“ IHRE Beichte mit?
  10. Das Beichtgeheimnis bleibt in Kalifornien gewahrt







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  3. Vatikan veröffentlicht Testament von Papst Franziskus
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  6. „In Blut getränkt“
  7. Urbi et Orbi Ostern 2025 - Das Lamm Gottes hat gesiegt! Er lebt, der Herr, meine Hoffnung
  8. Papst trifft US-Vizepräsident Vance im Vatikan
  9. "Klaren Glauben nach dem Credo der Kirche zu haben, wird oft als Fundamentalismus abgestempelt"
  10. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  11. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  12. Jerusalem: Die geheimnisvolle "Liturgie des Heiligen Feuers"
  13. Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. bleibt für uns ein starker Segen!
  14. US-Vizepräsident Vance bei Karfreitagsliturgie im Petersdom
  15. Ostermesse auf dem Petersplatz. Im Staunen des Osterglaubens

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz