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Kardinal Becciu: Habe mich nie in Prozess gegen Pell eingemischt

20. Oktober 2020 in Aktuelles, 6 Lesermeinungen
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Zurückgetretener Leiter der Heiligsprechungskongregation weist medial kolportierte Vorwürfe erneut nachdrücklich zurück - Geschäftspartnerin von Becciu, Cecilia Marogna, bleibt in Haft


Rom (kath.net/KAP) Der frühere Kurienkardinal Angelo Becciu  hat erneut bestritten, sich in den Prozess gegen Australiens Kardinal George Pell eingemischt zu haben. In einer am Wochenende verbreiteten Erklärung droht Becciu jenen, die dies weiterhin behaupten, mit rechtlichen Schritten. Einzelne italienische Medien hatten berichtet oder insinuiert, Becciu habe unter anderem mit Geldzuweisungen auf den Prozessverlauf gegen Pell wegen mutmaßlichen Missbrauchs Einfluss nehmen wollen.

Der Kardinal bekräftige mit Nachdruck, "dass er sich niemals in irgendeiner Weise in den Prozess eingemischt hat", schrieb sein Anwalt in der Erklärung. Becciu und Pell waren 2016 und 2017 wegen Kompetenzstreitigkeiten um Kassen des vatikanischen Staatssekretariats aneinander geraten. Seitdem der Papst Becciu, der früher zweiter Mann im Staatssekretariat war, am 24. September zum Rücktritt als Leiter der Heiligsprechungskongregation gedrängt und ihm seine Rechte als Kardinal aberkannt hat, spekulieren Medien über die Gründe.


Dabei werden vor allem von ihm veranlasste und verantwortete Finanztransaktionen aus Kassen des Staatssekretariats genannt. Diese seien zum einen in eine verunglückte Immobilieninvestition in London gegangen sowie an karitative Einrichtungen, die teilweise von Verwandten des aus Sardinien stammenden Becciu geleitet werden.

Geschäftspartnerin Beccius bleibt in Haft

Unterdessen muss die auf Veranlassung des Vatikan festgenommene frühere Geschäftspartnerin von Becciu, Cecilia Marogna, in Haft bleiben. Medienberichten zufolge lehnte ein Gericht in Mailand es wegen Fluchtgefahr ab, sie auf Kaution freizulassen. Marogna soll von Becciu für diplomatische Dienstleistungen sowie humanitäre Projekte mehrere Hunderttausend Euro erhalten haben, das Geld aber großenteils für private Luxusgüter verwendet haben.

Der vatikanische Staatsanwalt, der den im Herbst 2019 bekanntgewordenen Finanzskandal im Staatssekretariat untersucht, hatte einen internationalen Haftbefehl gegen Marogna ausgestellt. Über eine etwaige Auslieferung der italienischen Staatsbürgerin an die Justiz des Vatikanstaates muss die italienische Justiz entscheiden.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 phillip 21. Oktober 2020 
 

Dennoch gilt die Unschuldsvermutung, zumindest solange, ...

... bis die Wahrheit ans Licht kommt und ein Urteil gesprochen ist, schreibt Herbstlicht. Mit diesem Satz drücken Sie, Herbstlicht, ein klares fundamentales "Nichtwissen" kirchlicher Rechtsvorschriften aus: Der Papst ist als höchste Kirchliche Autorität - rechtlich gesehen - an nichts gebunden; und meiner Meinung nach verhält er sich - nicht nur was die rechtliche Seite anbelangt, sondern auch in Glaubens- und Sittenfragen - auch so. Was er dabei zu vergessen scheint, ist, dass auch sein Pontifikat durch einen nachfolgenden Papst und/oder Konzil - und letztlich auch durch Gott - einer Überprüfung unterzogen werden wird. So lange wird es mE nicht mehr dauern!


2
 
 Lämmchen 20. Oktober 2020 
 

und Ergänzung

Kardinal Müller blieb Kardinal, auch nach seiner überraschenden Nicht-Weiter-Berufung nach der abgelaufenen fünfjährigen Amtszeit, welche diese Posten haben


4
 
 Lilia 20. Oktober 2020 
 

@Herbstlicht

Zwischen Kardinal Müller und Kardinal Becciu besteht aber doch ein gewaltiger Unterschied:

1. Hat Müller nie Unsummen von Geldern für undurchsichtige Geschäfte verbraten oder ins Ausland transferiert.
2. Hat Müller nie irgendwelchen Familienangehörigen Aufträge im sechsstelligen Bereich verschafft.
3. Hat Müller sich nie mit zwielichtigen Gestalten oder auch GeheimagentInnen abgegeben und diese mit Millionenbeträgen bei Laune gehalten.
Und schließlich gehörte 4. Müller nie zum elitären Kreis der Franziskusfreunde!!


5
 
 Herbstlicht 20. Oktober 2020 
 

@hape

Sie schreiben: Aber dem gegenüber steht sein Rauswurf, für den es handfeste Gründe geben muss.

Ich möchte Becciu nicht verteidigen, dazu ist die ganze Angelegenheit zu zwielichtig.
Dennoch gilt die Unschuldsvermutung, zumindest solange, bis die Wahrheit ans Licht kommt und ein Urteil gesprochen ist.

Bezüglich handfeste Gründe:
Ich erinnere an den plötzlichen Abgang von Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller, für uns alle ziemlich überraschend.


2
 
 Sagittarius 20. Oktober 2020 
 

700000 Euro - wofür?

Warum sagt Kardinal Becciu nicht einfach, weshalb oder ob überhaupt die 700000 Euro nach Australien überwiesen wurden, dann wäre doch alles geklärt?


8
 
 Zeitzeuge 20. Oktober 2020 
 

Ist das nicht Kardinal Parolin auf dem Foto?

Der ist allerdings auch als "Architekt" des

China-Abkommens ebenfalls zwielichtig!


7
 

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