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Strafanzeige nach Performance halbnackter Tänzer im Dom von Paderborn

vor 2 Tagen in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Der Auftritt des Ensembles ‚bodytalk‘ beim Festakt zu ‚1250 Jahre Westfalen‘ hat ein juristisches Nachspiel. Ein Anwalt hat jetzt eine Strafanzeige gestellt.


Paderborn (kath.net/jg)
Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat anlässlich des Auftritts des Ensembles „bodytalk“ beim Festakt zu den Feierlichkeiten „1250 Jahre Westfalen“ im Auftrag mehrerer Mandanten Strafanzeige erstellt. Dies berichtet der deutsche Journalist Alexander Wallasch auf seinem Blog. Dort ist die Strafanzeige im Wortlaut abrufbar.

Mitglieder des Ensembles hatten am 15. Mai halbnackt mit gerupften und in Windeln gesteckten toten Hühnern vor dem Altar des Doms getanzt. Anwesend waren unter anderen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Ministerpräsident Hendrik Wüst und den Paderborner Erzbischof Udo Bentz. (Siehe Link)


Die Kombination aus entkleideten menschlichen Körpern und toten Hühnern in Windeln im Altarbereich sei „objektiv geeignet, das religiöse Empfinden eines durchschnittlichen Gläubigen schwer zu verletzen und die Würde des Ortes erheblich zu missachten.“ Dies falle unter den Straftatbestand der Störung der Religionsausübung (§ 167 Abs. 1 Nr. 2 StG): Verübung „beschimpfenden Unfugs“ an einem Ort, der dem Gottesdienst geweiht ist.

Dass es sich dabei um „Kunst“ gehandelt habe, würde die Strafbarkeit nicht ausschließen, heißt es in der Anzeige weiter. Die Kunstfreiheit sei nicht schrankenlos, sondern trete im Konflikt mit anderen Grundrechten – hier der Religionsfreiheit – zurück, sofern ein schwerwiegender Eingriff in deren Schutzbereich erfolgt. Dies sei erfüllt, da der Auftritt in einer Kirche stattgefunden habe.

Die Strafanzeige richtet sich gegen Unbekannt, erhebt aber den Tatverdacht gegen die verantwortlichen Organisatoren der Veranstaltung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und gegen Erzbischof Bentz.

Bentz habe es als Inhaber des Hausrechts und oberste kirchliche Autorität unterlassen, seiner „Schutz- und Verhinderungspflicht“ nachzukommen. Er habe der Veranstaltung beigewohnt, sei jedoch nicht eingeschritten und habe sich auch nicht distanziert. Dies begründet nach Ansicht von Anwalt Schmitz den Anfangsverdacht einer strafbaren Unterlassung des Schutzes eines sakralen Ortes.

Als weiteren in Betracht kommende Straftatbestände führt Schmitz die Beschimpfung von Bekenntnissen an. Die Darbietung sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören und das Glaubensbekenntnis der katholischen Kirch in herabwürdigender Weise zu verunglimpfen.

Sollte der Auftritt von „bodytalk“ ganz oder teilweise ohne oder gegen den Willen des Hausherrn im geweihten Altarraum erfolgt sein, würde dies unter den Straftatbestand des Hausfriedensbruches fallen, schreibt Schmitz.


© Foto: Screenshot YouTube

 


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Lesermeinungen

 Schillerlocke vor 15 Stunden 
 

@Paddel

Im vorausgegangenen Artikel zu dieser Veranstaltung in Paderborn habe ich mich zum Inhalt dieser Performance geäußert. Allerdings erschließt sich mir genauso wenig wie Ihnen, warum das tote Geflügel Windeln trägt und zum Tanzen bewegt wird. Auch außerhalb des Domes wäre mir das ein Rätsel.


0
 
 Paddel vor 22 Stunden 

Sinn der Performance?

Unabhängig von der Blasphemie, meine Frage. Was genau sollte mit der Performance zum Ausdruck gebracht werden? Ich kapier die Aussage nicht.


2
 
 early bird vor 24 Stunden 
 

Wahlspruch

Bentz’ neuer Wahlspruch als Erzbischof von Paderborn lautet: “Gloria Deo – Pax hominibus”

(Lk 2,14 deutsch: „Ehre sei Gott – Friede den Menschen“)

Wie können Ihre Schäfchen, geschätzter Herr Bischof, in Frieden leben, wenn die Ehre von Gott zu dargestellt wird...

sorry, aber das ist eine Schade und der Wahlspruch sollte gründlich überlegt werden.

Trotzdem Gottes Segen und die Kraft des heiligen Geist von Herzen


4
 
 Ginsterbusch vor 37 Stunden 

Die Mahnung des Hl. Bonifatius

Wir wollen nicht stumme Hunde sein, nicht schweigende Späher, nicht Mietlinge, die vor dem Wolf fliehen, sondern besorgte Hirten, die über die Herde wachen, die dem Großen und dem Kleinen, dem Reichen und dem Armen, jedem Stand und Alter, gelegen oder ungelegen, den Rat Gottes verkünden."


6
 
 modernchrist vor 2 Tagen 
 

Super! Wir dürfen uns nicht alles gefallen

lassen! Dazu gibt es Rechtsanwälte, die uns beraten! Ebenso sollte das nächste Mal beim tausendfach geschrieenen "Hätt Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben" geklagt werden! Christenhass pur ist das, Aufhetzung der Menschen, ein modernes "Kreuzige ihn" ( wäre er doch nicht geboren)- ebenso Verletzung der religiösen Empfindungen und des Religionsfriedens.
Auch hier sind die Bischöfe bisher stumm! Wir Lebensschützer stehen im Regen - und die Hauptamtlichen schweigen.


5
 
 Peter2021 vor 2 Tagen 
 

Auch das Zur-Schau-Stellen toter Tiere

... kann in Deutschland unter Umständen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit sein.


4
 
 stenov vor 2 Tagen 
 

Strafe

Selbst wenn die Täter der weltlichen Bestrafung entkommen sollten, der Strafe Gottes werden sie ohne Buße und Bekehrung nicht entrinnen. Und eine weltliche Strafe ist im Vergleich mit Sicherheit harmlos.


6
 
 Uwe Lay vor 2 Tagen 
 

Über die Feindschaft wider die Kirche

Zu gern vergessen Christen die Feindschaft der Welt der Kirche gegenüber, da sie zwar in der Welt,aber nicht aus ihr ist.(Joh, 15,19-23)Daß nun Weltmenschen unter der Maskerade der Kunst ihre Feindschaft wider die Kirche ausleben, darf so nicht verwundern, unbegreiflich ist aber, daß ein Bischof dieses trojanische Pferd in die Kirche hineinließ!
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


10
 
 Katholikheute vor 2 Tagen 
 

Super!!!

Denn nur hilflos zuschauen entspricht dem Verhalten eines Menschen ohne Werte.


8
 
 aramis1976 vor 2 Tagen 
 

Enttäuschung

Die Anzeige halte ich für vollkommen richtig, zumal die "Entschuldigung" des Metropolitankapitels doch sehr fadenscheinig war. Von unserem Erzbischof hatte ich mehr erwartet. Er hätte hier unbedingt einschreiten müssen. Von ihm bin ich maßlos enttäuscht. Aber es zeigt sich wieder einmal: Wes Brot ich es, des Lied ich sing.


7
 

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