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Vatikan gibt besondere Ablassmöglichkeiten für das Josefsjahr bekannt

9. Dezember 2020 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Vatikan empfiehlt in diesem Rahmen besonderes Fürbittgebet „für die verfolgte Kirche ad intra und ad extra sowie für Linderung des Leids aller verfolgten Christen“.


Vatikan (kath.net/pl) „Das Geschenk des besonderen Ablasses wird anlässlich des Jahres des heiligen Josef gewährt, das Papst Franziskus anlässlich des 150. Jahrestages der Verkündigung des heiligen Josef als Patron der Universalkirche angekündigt hat.“ Das gab der Vatikan in einem Dekret bekannt. Vom 8. Dezember 2020 bis zum 8. Dezember des kommenden Jahres haben alle Gläubigen die Möglichkeit, sich „durch Gebet und guten Werke zu engagieren“. „Alle Gläubigen werden somit die Möglichkeit haben, sich mit Gebeten und guten Werken zu engagieren, um mit Hilfe des heiligen Josef, dem Oberhaupt der heiligen Familie von Nazareth, Trost und Erleichterung von den schweren menschlichen und sozialen Schwierigkeiten zu erlangen, die heute die heutige Welt treffen.“ Mit diesem Satz scheint der Vatikan auf die aktuelle Corona-Pandemie anzuspielen.
 


Der Vatikan empfiehlt eine ganze Reihe von Aktivitäten im Sinne des Josefsjahres:

Erstens: 30 Minuten Gebet täglich sowie Meditation des Vaterunsers, oder Teilnahme an mindestens einem Einkehrtag mit einer Meditation über den heiligen Josef.

Zweitens: Werke der Barmherzigkeit vollbringen.

Drittens: Familien und verlobte Paare sollen gemeinsam den Rosenkranz beten.

Viertens: Täglich soll das eigene Handeln dem Schutz des heiligen Josefs anvertraut werden. Besondere Fürbitte soll gehalten werden für alle Arbeitssuchenden und allgemeiner, dass die Arbeit aller Menschen würdevoller sein möge.

Fünftens: Rezitieren der Josefslitanei vom heiligen Josef (für die lateinische Tradition); oder des Akathistos zum heiligen Josef, ganz oder auszugsweise (für die byzantinische Tradition); oder weiterer Josefsgebete entsprechend anderer liturgischer Traditionen. Dies besonders für die verfolgte Kirche ad intra und ad extra sowie für Linderung des Leids aller verfolgten Christen.

Gemeinsam mit dem Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie können die Gläubigen so einen Ablass erlangen.

 


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