Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  4. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  5. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  6. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  7. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  8. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  9. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  10. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  11. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  12. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  13. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  14. Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela
  15. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert

Oberster Gerichtshof: US-College darf Christen Verkündigung nicht verbieten

12. März 2021 in Chronik, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein College untersagte einem Studenten, das Christentum zu verkünden. Seine Aussagen hätten den auf dem Universitätsgelände geltenden Regelungen widersprochen, behauptete die Leitung des College.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Mit einer deutlichen Mehrheit von acht zu eins Stimmen hat der Oberste Gerichtshof der USA die Sprachregelung des Georgia Gwinnett College als verfassungswidrig abgelehnt.

Der Fall reicht ins Jahr 2016 zurück. Damals wurde Chiko Uzuegbunam, der damals am Georgia Gwinnett College studierte, vom College darauf hingewiesen, dass er nur in zwei Zonen auf dem Universitätsgelände den christlichen Glauben verkünden dürfe. Uzuegbunam folgte der Anordnung. Doch nur wenige Minuten, nachdem er zu sprechen begonnen hatte, war er vom Sicherheitsdienst des College aufgefordert worden, seinen Auftritt zu beenden. Falls er nicht gehorche, wurden ihm Disziplinarmaßnahmen angedroht.


Vertreter des College warfen ihm vor, gegen die geltende Sprachregelung verstoßen zu haben. Diese verbiete beleidigende Formulierungen. Mit Unterstützung der Alliance Defending Freedom (ADF) klagte Uzuegbunam gegen die Sprachregelung, weil diese sein von der Verfassung garantiertes Recht auf Meinungs- und Redefreiheit verletze. Das College verteidigte die Regelung zunächst, änderte diese aber später und stellte sich auf den Standpunkt, dass der Fall damit erledigt sei.

Gerichte erster und zweiter Instanz schlossen sich der Ansicht des College an. Uzuegbunam argumentierte, durch die Verletzung seiner Grundrechte sei ihm ein Schaden entstanden, der wieder gut zu machen sei. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Auffassung. Uzuegbunam kann das College jetzt auf Schadenersatz klagen.

Die eher linksliberale American Civil Liberties Union, die American Humanist Association, die Frederick Douglass Foundation, die katholische Bischofskonferenz der USA und eine Reihe weiterer Organisationen haben Stellungnahmen zugunsten Uzuegbunam beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Thérèse von Lisieux und die ‚Süßigkeit‘ eines Buches über die Apokalypse
  3. Gesetzesvorschlag zum Verbot von Konversionstherapien in Nordirland ist ‚gefährlich‘
  4. 'Jesus macht alles und ich nichts'
  5. UN-Bevölkerungsfonds berichtet über das Leid der Frauen in Gaza
  6. Rosenkranzmonat Oktober steht im Zeichen des Friedens
  7. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  8. Reliquien der Kinder von Fatima kommen nach Berlin!
  9. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  10. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  11. Frankreich und das Zeichen der Wiedergeburt
  12. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  13. Verletzter Priester: "Wir vergeben!"
  14. 'Wir sprechen deshalb zurecht hier nicht von Neuevangelisierung, sondern von Erstevangelisierung'
  15. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz