Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  2. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  3. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  4. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  5. These: Die Wahrheit steht über der nachdrücklichen Forderung nach Einheit
  6. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  7. So fühlt sich Nachhausekommen an
  8. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  9. Der Weihnachtsglaube - Sand oder Fels
  10. Wann enden die perspektivlosen Strukturdebatten?
  11. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  12. BILD-Chefin Marion Horn fordert jetzt: Daniel Günther muss das zurücknehmen oder zurücktreten
  13. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  14. Griechisch-orthodoxe Bischöfe üben scharfe Kritik an EU-Plänen zu Abtreibungsfonds
  15. Papst Leo XIV. bestärkt Bischof Voderholzer auf dem Weg der Neuevangelisierung

Oberster Gerichtshof: US-College darf Christen Verkündigung nicht verbieten

12. März 2021 in Chronik, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein College untersagte einem Studenten, das Christentum zu verkünden. Seine Aussagen hätten den auf dem Universitätsgelände geltenden Regelungen widersprochen, behauptete die Leitung des College.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Mit einer deutlichen Mehrheit von acht zu eins Stimmen hat der Oberste Gerichtshof der USA die Sprachregelung des Georgia Gwinnett College als verfassungswidrig abgelehnt.

Der Fall reicht ins Jahr 2016 zurück. Damals wurde Chiko Uzuegbunam, der damals am Georgia Gwinnett College studierte, vom College darauf hingewiesen, dass er nur in zwei Zonen auf dem Universitätsgelände den christlichen Glauben verkünden dürfe. Uzuegbunam folgte der Anordnung. Doch nur wenige Minuten, nachdem er zu sprechen begonnen hatte, war er vom Sicherheitsdienst des College aufgefordert worden, seinen Auftritt zu beenden. Falls er nicht gehorche, wurden ihm Disziplinarmaßnahmen angedroht.


Vertreter des College warfen ihm vor, gegen die geltende Sprachregelung verstoßen zu haben. Diese verbiete beleidigende Formulierungen. Mit Unterstützung der Alliance Defending Freedom (ADF) klagte Uzuegbunam gegen die Sprachregelung, weil diese sein von der Verfassung garantiertes Recht auf Meinungs- und Redefreiheit verletze. Das College verteidigte die Regelung zunächst, änderte diese aber später und stellte sich auf den Standpunkt, dass der Fall damit erledigt sei.

Gerichte erster und zweiter Instanz schlossen sich der Ansicht des College an. Uzuegbunam argumentierte, durch die Verletzung seiner Grundrechte sei ihm ein Schaden entstanden, der wieder gut zu machen sei. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Auffassung. Uzuegbunam kann das College jetzt auf Schadenersatz klagen.

Die eher linksliberale American Civil Liberties Union, die American Humanist Association, die Frederick Douglass Foundation, die katholische Bischofskonferenz der USA und eine Reihe weiterer Organisationen haben Stellungnahmen zugunsten Uzuegbunam beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  3. Australischer Forscher Andrew Lowenthal analysiert Zensur in Deutschland
  4. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  5. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  6. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  7. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  8. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  9. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  10. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  11. MEHR hippe Missionare in Augsburg
  12. Papst Leo XIV: Meinungsfreiheit auch im Westen beschränkt
  13. Gott schütze Venezuela!
  14. BILD-Chefin Marion Horn fordert jetzt: Daniel Günther muss das zurücknehmen oder zurücktreten
  15. So fühlt sich Nachhausekommen an

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz