Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘
  4. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  5. Die 'Akte Lügenfritz': Wenn Staatsgläubigkeit die Meinungsfreiheit verdrängt
  6. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  7. Wahrheit ist heilsrelevant
  8. 'Armutsindustrie' in der Kritik: Statistik misst Ungleichheit, nicht echte Not
  9. Papst Pius X.: ‚Was brauchen wir heute am meisten, um die Gesellschaft zu retten?
  10. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  11. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  12. Ritus, Zeichen und Symbol: Der Weg zum Mysterium
  13. Großes Kardinalstreffen mit dem Papst - KI statt Liturgie
  14. Schottischer Pfadfinderjunge verweigert Verbeugung vor Allah in der Moschee
  15. Papst an Pfadfinder: „Ihr verbindet auf kluge Weise das Buch der Natur mit dem Wort Gottes“

Oberster Gerichtshof: US-College darf Christen Verkündigung nicht verbieten

12. März 2021 in Chronik, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein College untersagte einem Studenten, das Christentum zu verkünden. Seine Aussagen hätten den auf dem Universitätsgelände geltenden Regelungen widersprochen, behauptete die Leitung des College.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Mit einer deutlichen Mehrheit von acht zu eins Stimmen hat der Oberste Gerichtshof der USA die Sprachregelung des Georgia Gwinnett College als verfassungswidrig abgelehnt.

Der Fall reicht ins Jahr 2016 zurück. Damals wurde Chiko Uzuegbunam, der damals am Georgia Gwinnett College studierte, vom College darauf hingewiesen, dass er nur in zwei Zonen auf dem Universitätsgelände den christlichen Glauben verkünden dürfe. Uzuegbunam folgte der Anordnung. Doch nur wenige Minuten, nachdem er zu sprechen begonnen hatte, war er vom Sicherheitsdienst des College aufgefordert worden, seinen Auftritt zu beenden. Falls er nicht gehorche, wurden ihm Disziplinarmaßnahmen angedroht.


Vertreter des College warfen ihm vor, gegen die geltende Sprachregelung verstoßen zu haben. Diese verbiete beleidigende Formulierungen. Mit Unterstützung der Alliance Defending Freedom (ADF) klagte Uzuegbunam gegen die Sprachregelung, weil diese sein von der Verfassung garantiertes Recht auf Meinungs- und Redefreiheit verletze. Das College verteidigte die Regelung zunächst, änderte diese aber später und stellte sich auf den Standpunkt, dass der Fall damit erledigt sei.

Gerichte erster und zweiter Instanz schlossen sich der Ansicht des College an. Uzuegbunam argumentierte, durch die Verletzung seiner Grundrechte sei ihm ein Schaden entstanden, der wieder gut zu machen sei. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Auffassung. Uzuegbunam kann das College jetzt auf Schadenersatz klagen.

Die eher linksliberale American Civil Liberties Union, die American Humanist Association, die Frederick Douglass Foundation, die katholische Bischofskonferenz der USA und eine Reihe weiterer Organisationen haben Stellungnahmen zugunsten Uzuegbunam beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  4. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  5. RTL-Journalistin Liv von Boetticher: „Habe die Bundespolizei zwei Nächte lang auf Streife begleitet“
  6. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  7. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  8. Das brennende Herz des heiligen Philipp Neri: Ein wissenschaftlich dokumentiertes Pfingstwunder
  9. Schottischer Pfadfinderjunge verweigert Verbeugung vor Allah in der Moschee
  10. Warum haben alte Kirchen einen verborgenen Raum unter dem Altar?
  11. Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘
  12. Schönborn: Glaube braucht Tradition und kirchliche Einheit
  13. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  14. Fossile Bäume lösen Debatte um Arche Noah und die Sintflut aus
  15. Wahrheit ist heilsrelevant

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz