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Pater wegen Kunstdiebstahls im Stift Kremsmünster verurteilt

17. April 2021 in Österreich, keine Lesermeinung
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Acht Monate bedingt für früheren Stifts-Kustos - Urteil nicht rechtskräftig


Linz (kath.net/KAP) Der frühere Kustos des Benediktinerstifts Kremsmünster ist am Donnerstag von einem Gericht in Steyr wegen schweren Diebstahls von Kunstgegenständen im Wert von 35.000 Euro zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ein wegen Hehlerei mitangeklagter Antiquitätenhändler kam mit einer Diversion davon, berichtete die Austria Presse Agentur (APA). Der Geistliche sowie die Staatsanwaltschaft erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Konkret wurde dem Mönch von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, vor drei Jahren  insgesamt rund 70 Kunstgegenstände, darunter mehrere Gemälde und Kupferstiche sowie Bücher und Kerzenständer, entwendet zu haben. Laut Strafantrag hatte der Pater vor einer freiwilligen Nachschau der Polizei den befreundeten Antiquitätenhändler ersucht, Kunstgegenstände in einer angemieteten Garage zu verstecken. Der Händler verwehrte sich vor Gericht gegen den Vorwurf der Hehlerei. Er habe dem Pater nur einen Freundschaftsdienst erwiesen.


Der hauptangeklagte Ex-Kustos schilderte dem Richter laut APA, er sei aufgrund jahrelanger interner Spannungen im Stift in eine "Erschöpfungsdepression" gefallen. Als er dann im Herbst 2018 vom Amt des Kustos enthoben wurde, habe er umgehend das Büro räumen müssen. Da er sich "emotional" noch nicht von einigen Kunstgegenständen verabschieden konnte, bat er den Antiquitätenhändler um Hilfe. Man transportierte die Gegenstände in besagte Garage, um sie "später, wenn ich im Stift wieder ein Büro habe", zurückzuholen, wie der Pater meinte.

Das Fehlen der Kunstwerke fiel erst im Frühjahr 2020 auf. Damals führte der neue Stiftskustos eine Inventur durch und erstattete in Folge Anzeige gegen Unbekannt. Bei einer Befragung durch die Polizei gab der nun angeklagte Pater über den Verbleib der Kunstwerke Auskunft und stimmte auch einer freiwilligen Nachschau in der Garage zu. "Dann habe ich etwas Dummes getan", gestand er am Donnerstag vor Gericht. Demnach bat er den Händler, jene Kunstschätze, an denen er besonders hängt, zuvor noch zu verstecken. Der Verteidiger des Mannes betonte, der Pater habe sich in einem Ausnahmezustand befunden und niemals Gegenstände verkaufen und sich persönlich bereichern wollen.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten

 

 

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