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Finnland: Anklage gegen christliche Politikerin wegen Berufung auf die Bibel4. Mai 2021 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Päivi Räsänen drohen nun bis zu zwei Jahre Haft, weil sie öffentlich vertrat, dass praktizierte Homosexualität eine Sünde sei.
Helsinki (kath.net/mk) Die finnische Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage wegen angeblicher Hassrede gegen die ehemalige Spitzenpolitikerin und bekennende Christin Päivi Räsänen erhoben. Das berichtet das christliche Magazin „IDEA“. Der Grund: die Politikerin hat sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich geäußert, dass praktizierte Homosexualität Sünde sei - kath.net hat berichtet. Dafür drohen ihr nun - nach einem bisher schon langwierigen und mühsamen Strafverfahren - bis zu zwei Jahre Haft. 
In einer Pressemitteilung erklärte Räsänen, dass sie lediglich die Lehre der Bibel über Ehe und Sexualität vertreten habe. Die Anklageerhebung werfe daher die Frage auf, ob eine Berufung auf die Bibel und die Lehre der christlichen Kirchen in Finnland noch erlaubt sei. Schließlich habe sie sich nicht drohend oder beleidigend geäußert, sondern sich stets dafür ausgesprochen, die Menschenwürde von Homosexuellen zu respektieren.
Foto: Symbolbild
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Lesermeinungen| | Polarstern 5. Mai 2021 | | | | @Adamo Geehrter Adamo,vertiefen Sie sich bitte besser in die Geschichte Finnlands. Finnland hat nie einen Krieg begonnen, sondern nur seine Selbständigkeit verteidigen wollen. Dieser 4-Millionen-Staat war in einer äusserst schwierigen Lage, als es gegen Russlands Attack kämpfen musste (Gucken sie auf die Landkarte!). Finnland hat überall Waffen und Hilfe gesucht, und als letztes hat Deutschland geholfen. Dafür ist man dankbar.Sogar in dieser Situation ist es dem Marechal Mannerheim gelungen, die Bitte Hitlers abzulehnen, mit ihm Leningrad zu belagern. Literatur über diese Jahre finden Sie reichlich auch auf deutsch. |  0
| | | | | Adamo 4. Mai 2021 | | | | Berufung auf die Bibel = Hassrede ? Anscheinend hat sich die finnische Generalstaats-anwaltschaft noch immer nicht von der Nationasozialistischen Weltanschauung getrennt.
Schließlich hat Finnland im 2.Weltkrieg Seite an Seite mit Adolf Hitler gekämpft. |  0
| | | | | Konrad Georg 4. Mai 2021 | | | | Ja so sans halt alle, die Ideologen, wenn sie faschistische Gesetze machen. Überall das selbe Muster. |  1
| | | | | si enim fallor, sum 4. Mai 2021 | | | | Angeblich versucht die Generalstaatsanwältin die Religionsfreiheit abzuschaffen Es mag sein, dass in Ungarn die Unabhängigkeit der Gerichte in Gefahr ist. Aber in Finnland versuchen manche "Progressiven" die Freiheiten stark einzuschränken.
Aufpassen auch, z.B., Völlerei als Sünde zu bezeichnen.
Darüber hinaus hat Frau Päivi Räsänen nicht die Homösexualität kritisiert, sondern das homosexuelle Geschlechtsverkehr. Das Zitat in Römer 1,26f bezieht sich auf dem Verkehr:
"Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; 27 ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer treiben mit Männern Unzucht und erhalten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung" |  0
| | | | | ottokar 4. Mai 2021 | | | | Eines sollte erst geklärt werden: Ist "Sünde" eigentlich ein juristisch definierter Begriff in der heutigen modernen staatlichen Gesetzgebung? Sünde, nach christlichem Verständnis, ist ein Verstoss gegen Gottes Willen und Ordnung. Wenn also ein Staat Gottes Ordnung nicht zur Grundlage seiner Gesetzgebung hat , also diese nicht anerkennt, dann darf er jemanden, der praktizierte Homosexualität oder Abtreibung als Sünde bezeichnet, auch nicht belangen. Der Begriff Sünde sollte für den Staat und die Gesetzesvertreter dann belanglos sein.Etwas Anderes wäre es, wenn ein Bürger in einem Staat,in dem eine sündhafte Tat den sogen.Menschenrechten zugeordnet wird (z.B.Abtreibung oder Homosexualität in der EU) diese als "Verbrechen" bezeichnen würde, denn etwas was die staatliche Rechtsordnung als Recht bezeichnet, kann kein Verbrechen sein. Dennoch: es kann "Sünde" sein. |  2
| | | | | Andrzej123 4. Mai 2021 | | | | Kirche in Not? Wie kommt es dass derartige nicht seltene Fälle in der westlichen Welt von Kirche in Not nicht unter Christenverfolgung aufgelistet werden?
.... oder habe ich da etwas übersehen? |  2
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