Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  2. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  3. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  4. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  7. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  8. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  9. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  12. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  13. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  14. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  15. Mutmaßlicher IS-Anhänger soll Anschlag auf eine Kirche in Bremen geplant haben - Festnahme

Finnland: Anklage gegen christliche Politikerin wegen Berufung auf die Bibel

4. Mai 2021 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Päivi Räsänen drohen nun bis zu zwei Jahre Haft, weil sie öffentlich vertrat, dass praktizierte Homosexualität eine Sünde sei.


Helsinki (kath.net/mk) Die finnische Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage wegen angeblicher Hassrede gegen die ehemalige Spitzenpolitikerin und bekennende Christin Päivi Räsänen erhoben. Das berichtet das christliche Magazin „IDEA“. Der Grund: die Politikerin hat sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich geäußert, dass praktizierte Homosexualität Sünde sei - kath.net hat berichtet. Dafür drohen ihr nun - nach einem bisher schon langwierigen und mühsamen Strafverfahren - bis zu zwei Jahre Haft.


In einer Pressemitteilung erklärte Räsänen, dass sie lediglich die Lehre der Bibel über Ehe und Sexualität vertreten habe. Die Anklageerhebung werfe daher die Frage auf, ob eine Berufung auf die Bibel und die Lehre der christlichen Kirchen in Finnland noch erlaubt sei. Schließlich habe sie sich nicht drohend oder beleidigend geäußert, sondern sich stets dafür ausgesprochen, die Menschenwürde von Homosexuellen zu respektieren.

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Polarstern 5. Mai 2021 
 

@Adamo

Geehrter Adamo,vertiefen Sie sich bitte besser in die Geschichte Finnlands. Finnland hat nie einen Krieg begonnen, sondern nur seine Selbständigkeit verteidigen wollen. Dieser 4-Millionen-Staat war in einer äusserst schwierigen Lage, als es gegen Russlands Attack kämpfen musste (Gucken sie auf die Landkarte!). Finnland hat überall Waffen und Hilfe gesucht, und als letztes hat Deutschland geholfen. Dafür ist man dankbar.Sogar in dieser Situation ist es dem Marechal Mannerheim gelungen, die Bitte Hitlers abzulehnen, mit ihm Leningrad zu belagern. Literatur über diese Jahre finden Sie reichlich auch auf deutsch.


0
 
 Adamo 4. Mai 2021 
 

Berufung auf die Bibel = Hassrede ?

Anscheinend hat sich die finnische Generalstaats-anwaltschaft noch immer nicht von der Nationasozialistischen Weltanschauung getrennt.

Schließlich hat Finnland im 2.Weltkrieg Seite an Seite mit Adolf Hitler gekämpft.


0
 
 Konrad Georg 4. Mai 2021 
 

Ja so sans halt alle, die Ideologen,

wenn sie faschistische Gesetze machen. Überall das selbe Muster.


1
 
 si enim fallor, sum 4. Mai 2021 
 

Angeblich versucht die Generalstaatsanwältin die Religionsfreiheit abzuschaffen

Es mag sein, dass in Ungarn die Unabhängigkeit der Gerichte in Gefahr ist. Aber in Finnland versuchen manche "Progressiven" die Freiheiten stark einzuschränken.
Aufpassen auch, z.B., Völlerei als Sünde zu bezeichnen.
Darüber hinaus hat Frau Päivi Räsänen nicht die Homösexualität kritisiert, sondern das homosexuelle Geschlechtsverkehr. Das Zitat in Römer 1,26f bezieht sich auf dem Verkehr:
"Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; 27 ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer treiben mit Männern Unzucht und erhalten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung"


0
 
 ottokar 4. Mai 2021 
 

Eines sollte erst geklärt werden:

Ist "Sünde" eigentlich ein juristisch definierter Begriff in der heutigen modernen staatlichen Gesetzgebung? Sünde, nach christlichem Verständnis, ist ein Verstoss gegen Gottes Willen und Ordnung. Wenn also ein Staat Gottes Ordnung nicht zur Grundlage seiner Gesetzgebung hat , also diese nicht anerkennt, dann darf er jemanden, der praktizierte Homosexualität oder Abtreibung als Sünde bezeichnet, auch nicht belangen. Der Begriff Sünde sollte für den Staat und die Gesetzesvertreter dann belanglos sein.Etwas Anderes wäre es, wenn ein Bürger in einem Staat,in dem eine sündhafte Tat den sogen.Menschenrechten zugeordnet wird (z.B.Abtreibung oder Homosexualität in der EU) diese als "Verbrechen" bezeichnen würde, denn etwas was die staatliche Rechtsordnung als Recht bezeichnet, kann kein Verbrechen sein. Dennoch: es kann "Sünde" sein.


2
 
 Andrzej123 4. Mai 2021 
 

Kirche in Not?

Wie kommt es dass derartige nicht seltene Fälle in der westlichen Welt von Kirche in Not nicht unter Christenverfolgung aufgelistet werden?
.... oder habe ich da etwas übersehen?


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Bischof Erik Varden: „Den Fremden willkommen heißen“
  2. Kardinal Koch zu Israel und Gaza: Ehrlich miteinander sprechen
  3. Wenn die Liebe das Gesetz des Kalküls durchbricht…
  4. Stanislaus-Kostka-Wallfahrt von Wien nach Rom erreicht ihr Ziel
  5. Papst: In der Seelsorge auf das Wesentliche konzentrieren
  6. Bruder von Leo XIV.: Papst hilft bei der Steuererklärung
  7. Bischof an Jugend: "Licht des neuen Afrikas liegt in euch"
  8. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  9. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  10. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  11. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  12. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  13. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  14. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  15. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz