Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nach Berliner Stromausfall: „Herr Erzbischof Koch, wir warten auf Ihre Stellungnahme“
  2. Rechtsanwalt Steinhöfel: Maduro war ohne legales Amt, hatte keine völkerrechtliche Immunität mehr
  3. Katholik kritisiert „Schleimjesus“-Fernsehgottesdient mit direktem Brief an verantwortlichen Pfarrer
  4. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  5. THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
  6. Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
  7. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  8. So fühlt sich Nachhausekommen an
  9. Menschenrecht auf Abtreibung?
  10. „Nicht nur Israels Kampf… es ist der Kampf unserer gemeinsamen jüdisch-christlichen Zivilisation“
  11. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  12. Der Stern stört Jerusalem. Epiphanie und die Ruhe der Gewöhnten
  13. Gegen Agenden und Aktivismus: das Kardinalskollegium hält inne
  14. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
  15. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt

Wisconsin: Gefangenen wird Zugang zu Sakramenten verwehrt

16. Mai 2021 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die staatliche Corona-Maßnahme diskriminiert Besuche aus religiösen Gründen und wird daher nun von der Erzdiözese bekämpft


Milwaukee (kath.net/CNA/mk) Das „Institut für Recht und Freiheit“ des US-Bundesstaats Wisconsin hat im Namen der Erzdiözese Milwaukee gegen den Staat Wisconsin Klage eingebracht, weil die Strafvollzugsbehörde auf einem Erlass beharrt, der persönliche Kontakte zwischen Gefängnisinsassen und Seelsorgern verbietet.


Seit März 2020, also schon über ein Jahr lang, haben die Insassen aus Gründen der „Corona-Prävention“ keinen Zugang zu dem Sakrament der Eucharistie, der Beichte und der Krankensalbung. Bizarr an der Geschichte ist, dass Besuche von Sozialarbeitern, Psychologen und Anwälten sehr wohl erlaubt sind. Es gibt auch keine Ausnahmen etwa für Priester, die bereits geimpft sind oder die strenge Gesundheitsvorschriften einhalten wollen.

„Der Besuch von Gefangenen zählt zu den leiblichen Werken der Barmherzigkeit und entspricht der Lehre Jesu“, sagte Sandra Peterson, Pressesprecherin der Erzdiözese Milwaukee. Die Klage gegen das Verbot argumentiert mit der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.

Cafe zu den 7 Posaunen mit Elke Mölle und Leo Bigger - Zwei Herzen für ein Halleluja

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
  4. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  5. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  6. "Beten wir gemeinsam für die kommende Welle!"
  7. Überlebende der Brandkatastrophe in Crans-Montana: „Möchte Gott danken, dass er mich gerettet hat“
  8. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  9. Nach Berliner Stromausfall: „Herr Erzbischof Koch, wir warten auf Ihre Stellungnahme“
  10. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  11. Katholik kritisiert „Schleimjesus“-Fernsehgottesdient mit direktem Brief an verantwortlichen Pfarrer
  12. "Der Herr ist wirklich in diesen Gestalten von Brot und Wein gegenwärtig"
  13. Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
  14. Ein Frühstück für den Verleugner
  15. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz