Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  4. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  5. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  6. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  7. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  8. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

Wisconsin: Gefangenen wird Zugang zu Sakramenten verwehrt

16. Mai 2021 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die staatliche Corona-Maßnahme diskriminiert Besuche aus religiösen Gründen und wird daher nun von der Erzdiözese bekämpft


Milwaukee (kath.net/CNA/mk) Das „Institut für Recht und Freiheit“ des US-Bundesstaats Wisconsin hat im Namen der Erzdiözese Milwaukee gegen den Staat Wisconsin Klage eingebracht, weil die Strafvollzugsbehörde auf einem Erlass beharrt, der persönliche Kontakte zwischen Gefängnisinsassen und Seelsorgern verbietet.


Seit März 2020, also schon über ein Jahr lang, haben die Insassen aus Gründen der „Corona-Prävention“ keinen Zugang zu dem Sakrament der Eucharistie, der Beichte und der Krankensalbung. Bizarr an der Geschichte ist, dass Besuche von Sozialarbeitern, Psychologen und Anwälten sehr wohl erlaubt sind. Es gibt auch keine Ausnahmen etwa für Priester, die bereits geimpft sind oder die strenge Gesundheitsvorschriften einhalten wollen.

„Der Besuch von Gefangenen zählt zu den leiblichen Werken der Barmherzigkeit und entspricht der Lehre Jesu“, sagte Sandra Peterson, Pressesprecherin der Erzdiözese Milwaukee. Die Klage gegen das Verbot argumentiert mit der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.

Cafe zu den 7 Posaunen mit Elke Mölle und Leo Bigger - Zwei Herzen für ein Halleluja

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  2. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  3. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  4. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  5. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  6. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  7. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  8. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  9. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  10. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  11. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  12. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  13. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  14. Bischof Oster benennt Unterschiede zwischen deutsch-synodalem Weg und vatikanischer Weltsynode
  15. Er war einer der Gründer der polnischen Lebensschutzbewegung: Pfr. Stanisław Małkowski verstorben

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz