Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  4. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  5. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  6. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  7. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  8. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  9. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  10. Jeder zweite Deutsche wünscht sich ein Leben nach dem Tod
  11. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  12. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  13. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft
  14. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  15. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet

Wisconsin: Gefangenen wird Zugang zu Sakramenten verwehrt

16. Mai 2021 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die staatliche Corona-Maßnahme diskriminiert Besuche aus religiösen Gründen und wird daher nun von der Erzdiözese bekämpft


Milwaukee (kath.net/CNA/mk) Das „Institut für Recht und Freiheit“ des US-Bundesstaats Wisconsin hat im Namen der Erzdiözese Milwaukee gegen den Staat Wisconsin Klage eingebracht, weil die Strafvollzugsbehörde auf einem Erlass beharrt, der persönliche Kontakte zwischen Gefängnisinsassen und Seelsorgern verbietet.


Seit März 2020, also schon über ein Jahr lang, haben die Insassen aus Gründen der „Corona-Prävention“ keinen Zugang zu dem Sakrament der Eucharistie, der Beichte und der Krankensalbung. Bizarr an der Geschichte ist, dass Besuche von Sozialarbeitern, Psychologen und Anwälten sehr wohl erlaubt sind. Es gibt auch keine Ausnahmen etwa für Priester, die bereits geimpft sind oder die strenge Gesundheitsvorschriften einhalten wollen.

„Der Besuch von Gefangenen zählt zu den leiblichen Werken der Barmherzigkeit und entspricht der Lehre Jesu“, sagte Sandra Peterson, Pressesprecherin der Erzdiözese Milwaukee. Die Klage gegen das Verbot argumentiert mit der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.

Cafe zu den 7 Posaunen mit Elke Mölle und Leo Bigger - Zwei Herzen für ein Halleluja

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  2. So nicht, Mr. Präsident!
  3. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  4. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  5. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  6. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  7. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  8. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  9. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  10. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  11. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  12. Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
  13. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft
  14. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  15. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz