Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  2. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  3. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  4. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  7. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  8. Der Bischof und der Denunziant
  9. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  10. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  11. Warum der Teufel das Braune Skapulier so sehr hasst!
  12. Der integre Leib der Gottesmutter und ihr unbeflecktes Herz
  13. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  14. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  15. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“

Britischer Richter: Schwangere kann zwangsweise zur Geburt ins Krankenhaus gebracht werden

4. Juni 2021 in Familie, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Frau wollte ihr Kind zu Hause auf die Welt bringen, da sie unter Agoraphobie leidet. Ein Richter hat angeordnet, sie notfalls unter Anwendung von minimaler Gewalt zur Geburt ins Krankenhaus zu bringen, auch wenn kein Notfall vorliegt.


London (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Ein britischer Richter hat eine schwangere Frau dazu verurteilt, zur Geburt ihres Babys zwangsweise in ein Krankenhaus eingeliefert zu werden. Die 21jährige leidet unter Agoraphobie und hat laut Bericht der Zeitung The Guardian ihr zu Hause seit vier Jahren nicht verlassen und wollte ihr Kind zu Hause auf die Welt bringen.

Der Richter folgt damit dem Anliegen des Nationalen Gesundheitsdienstes NHS (National Health Service). Nach seiner Ansicht sei es „im besten Interesse“ der Schwangeren, wenn sie zur Geburt zwangsweise ins Krankenhaus gebracht werde, auch wenn kein Notfall vorliegt. Zu diesem Zweck dürfe von entsprechend ausgebildeten Personen auch die notwendige Gewalt angewendet werden, falls die Frau sich weigere, das Haus zu verlassen. Diese müsse jedoch auf ein Minimum beschränkt sein. Auch der Partner der Frau und deren Mutter hielten es für besser, wenn sie das Baby in einer Klinik zur Welt bringe, betonte der Richter.


Er sei überzeugt, dass die Schwangere selbst diese Entscheidung treffen würde, wenn sie nicht unter Agoraphobie leiden würde, gab der Richter bekannt. Er sei sich bewusst, dass das Krankenhaus eine Tortur für die Schwangere sei, habe aber die Entscheidung getroffen, weil die Betroffene aufgrund ihrer psychischen Erkrankung dazu selbst nicht in der Lage sei. Eine Geburt im Krankenhaus vermindere potentielle Risiken, die bei Komplikationen während einer Hausgeburt auftreten könnten.

„Agoraphobie“ kann wörtlich mit „Platzangst“ übersetzt werden. Die betroffene Person hat Angst, das Haus zu verlassen und sich auf öffentlichen Plätzen, in Menschenmengen, Geschäften oder Kinos aufzuhalten oder alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein. Agoraphobie tritt häufig gemeinsam mit Panikattacken auf.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. "... der Sieg, der die Welt besiegt hat, ist unser Glaube” (1 Joh 5,4)"
  3. "Mit Leib und Seele bei Gott – unsere Berufung zur Vollendung"
  4. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  5. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  6. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  7. Generalstaatsanwalt von Texas: „Baby Gabriel verdient eine Chance auf Leben“
  8. "Es wird Europa zerstören, für immer!"
  9. Erdbeben in Kolumbien: Priester evakuierte Gläubige während der Messfeier
  10. Britischer Millionär finanziert Rechtskosten für Christen, die wegen Straßenpredigten angeklagt sind
  11. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  12. Iranischer Christ warnt vor Ausbreitung des Islam im Westen
  13. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  14. Im Puls des Herzens Gottes
  15. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz