Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  2. Eine Treue, die Zukunft schafft!
  3. THESE: 'Viele Priester ignorieren das Übernatürliche in der Lehre!'
  4. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  5. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  6. USA bombardieren Islamisten nach Massaker an Christen in Nigeria
  7. ‚Urbi et Orbi‘ 2025: Weihnachten - Geburt des Friedens
  8. Wie genau nimmt es der BR-Rundfunk mit der Wahrheit?
  9. Stille Nacht, Heilige Nacht
  10. Es macht mich sehr traurig, dass Russland einen Waffenstillstand zu Weihnachten abgelehnt hat!
  11. Vorbehaltlos Ja zum Leben!
  12. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  13. In Illo uno unum - Mission und Gemeinschaft als Prüfstein. Die Kurie zwischen Umkehr und Auftrag
  14. Vatikan äußert sich nicht über Themen des Konsistoriums
  15. Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren: er ist der Messias, der Herr!

Britischer Richter: Schwangere kann zwangsweise zur Geburt ins Krankenhaus gebracht werden

4. Juni 2021 in Familie, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Frau wollte ihr Kind zu Hause auf die Welt bringen, da sie unter Agoraphobie leidet. Ein Richter hat angeordnet, sie notfalls unter Anwendung von minimaler Gewalt zur Geburt ins Krankenhaus zu bringen, auch wenn kein Notfall vorliegt.


London (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Ein britischer Richter hat eine schwangere Frau dazu verurteilt, zur Geburt ihres Babys zwangsweise in ein Krankenhaus eingeliefert zu werden. Die 21jährige leidet unter Agoraphobie und hat laut Bericht der Zeitung The Guardian ihr zu Hause seit vier Jahren nicht verlassen und wollte ihr Kind zu Hause auf die Welt bringen.

Der Richter folgt damit dem Anliegen des Nationalen Gesundheitsdienstes NHS (National Health Service). Nach seiner Ansicht sei es „im besten Interesse“ der Schwangeren, wenn sie zur Geburt zwangsweise ins Krankenhaus gebracht werde, auch wenn kein Notfall vorliegt. Zu diesem Zweck dürfe von entsprechend ausgebildeten Personen auch die notwendige Gewalt angewendet werden, falls die Frau sich weigere, das Haus zu verlassen. Diese müsse jedoch auf ein Minimum beschränkt sein. Auch der Partner der Frau und deren Mutter hielten es für besser, wenn sie das Baby in einer Klinik zur Welt bringe, betonte der Richter.


Er sei überzeugt, dass die Schwangere selbst diese Entscheidung treffen würde, wenn sie nicht unter Agoraphobie leiden würde, gab der Richter bekannt. Er sei sich bewusst, dass das Krankenhaus eine Tortur für die Schwangere sei, habe aber die Entscheidung getroffen, weil die Betroffene aufgrund ihrer psychischen Erkrankung dazu selbst nicht in der Lage sei. Eine Geburt im Krankenhaus vermindere potentielle Risiken, die bei Komplikationen während einer Hausgeburt auftreten könnten.

„Agoraphobie“ kann wörtlich mit „Platzangst“ übersetzt werden. Die betroffene Person hat Angst, das Haus zu verlassen und sich auf öffentlichen Plätzen, in Menschenmengen, Geschäften oder Kinos aufzuhalten oder alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein. Agoraphobie tritt häufig gemeinsam mit Panikattacken auf.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  4. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  5. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  6. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  7. O Rex gentium
  8. O Emmanuel
  9. Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren: er ist der Messias, der Herr!
  10. Wie genau nimmt es der BR-Rundfunk mit der Wahrheit?
  11. Eine Treue, die Zukunft schafft!
  12. „Jesus ist also nicht aus religiöser Poesie geboren…“
  13. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  14. Ein neuer Akzent ohne Bruch: keine Pastoralrhetorik mehr
  15. ‚Urbi et Orbi‘ 2025: Weihnachten - Geburt des Friedens

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz