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| ![]() Weiterhin keine Mundkommunion im Bistum Limburg16. Juni 2021 in Deutschland, 44 Lesermeinungen Eine Katholikin bat das Bistum angesichts niedriger Sieben-Tages-Inzidenzen an positiven Corona-Tests um Aufhebung der teils massiven Einschränkungen bei Gottesdiensten, darunter das Verbot der Mundkommunion. Das Bistum will noch warten. Limburg (kath.net/jg) Auf Anfrage einer Katholikin (Name der Redaktion bekannt) gab das Bistum Limburg bekannt, es sei derzeit nicht möglich zu sagen, wann die Mundkommunion wieder zugelassen werde. Dazu bedürfe es noch weiterer Beratungen und Einschätzungen, heißt es in einem Schreiben des bischöflichen Ordinariates. kath.net liegt der Schriftverkehr zwischen dem Ordinariat und der Frau vor. Die Katholikin hatte sich Anfang Juni an Bischof Bätzing gewandt und ihn ersucht, angesichts der niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz an positiven Corona-Tests die Einschränkungen bei den liturgischen Feiern zurückzunehmen. Zu den Maßnahmen zählt auch das Verbot der Mundkommunion. Die Frau wies in ihrem Brief darauf hin, dass dieses Verbot viele Gläubige, welche die Handkommunion nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, vom Empfang der Eucharistie de facto ausschließt. In anderen Ländern sowie in einigen deutschen Bistümern sei die Mundkommunion ebenfalls wieder erlaubt, beziehungsweise war sie nie verboten. Dort hätte es keine Häufung an Covid-19-Fällen gegeben, schreibt sie. Anschließend weist sie auf Stellungnahmen von Ärzten, die festgestellt hätten, dass die Spendung der Mundkommunion unter Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen kein größeres Risiko einer Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2 darstelle als die Handkommunion. Im Antwortschreiben des Ordinariates wurde darauf verwiesen, dass man trotz sinkender Inzidenzen vorsichtig bleiben müsse. Es werden weitere Lockerungen in Aussicht gestellt, ohne diese aber zeitlich oder inhaltlich zu konkretisieren. Zum Risiko der Mundkommunion gebe es unterschiedliche Meinungen, schrieb das Ordinariat. Auf eine erneute Nachfrage mit der Bitte um genauere Angaben hinsichtlich der Kriterien für weitere Lockerungen hielt sich das Bistum bedeckt und verwies wie eingangs erwähnt auf weitere Beratungen und Einschätzungen. Die Frage nach wissenschaftlichen Grundlagen für das Verbot der Mundkommunion blieb unbeantwortet.
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