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Papst lässt 3-Monats-Frist für Amtsverzicht von Heße und Schwaderlapp verstreichen

16. Juni 2021 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Damit sind Heße und Schwaderlapp wieder so frei wie vor der Veröffentlichung des Kölner Missbrauchsgutachtens.


Köln-Hamburg (kath.net)

Papst Franziskus hat nach Angaben der FAZ die 3-Monats-Frist der angebotenen Rücktrittsangebote des Hamburger Erzbischofs Heße und des Kölner Weihbischofs Dominikus Schwaderlapp nach der Veröffentlichung des Kölner Gutachtens um nachgewiesenen Pflichtverletzungen ignoriert und verstreichen lassen.  Brisant ist, dass nach Kanon 189 Paragraph 3 des kirchlichen Rechtsbuchs von 1983 für Fälle wie diese eben vorsieht, dass der Papst diesen Verzicht "innerhalb von drei Monaten“ annehmen muss. Andernfalls hat dies keine Rechtskraft mehr. Am vergangenen Wochenende ist die Frist abgelaufen, damit sind Heße und Schwaderlapp wieder so frei wie vor der Veröffentlichung des Kölner Missbrauchsgutachtens. Auch eine Anzeige gegen Kardinal Woelki, für die der Bischof von Münster, Felix Genn,zuständig ist, hat Franziskus bis heute ignoriert.  Bei der seit Mitte Dezember vorliegende Anzeige hätte es bis Mitte Januar eine Antwort geben müssen, bis heute ist in Münster keine Antwortschreiben aus Rom eingegangen.



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