Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  3. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  4. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  5. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  6. Der entschärfte Gott
  7. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  8. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  9. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  10. Realitätsverlust im Bistum Chur
  11. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  12. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  13. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  14. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  15. „Gesellschaftliche Zeitbombe“: BKA-Studie warnt vor Radikalisierung junger Muslime in Deutschland

Evangelische Landeskirche in Sachsen kritisiert sächsische Corona-Verordnung

14. Jänner 2022 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Seelsorge muss für jeden Menschen zugänglich sein!" - Landesbischof Bilz: „Wenn Menschen in seelischer Not die seelsorgerliche Begleitung im Einzelfall verweigert wird, weil sie keinen Nachweis erbringen können, ist eine Grenze überschritten“


Dresden (kath.net/Pressemeldung EVLKS) Erneut sieht die sächsische Corona-Notfall-Verordnung, die ab 14. Januar 2022 gilt, Zugangsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme von Seelsorge vor. Trotz dem die Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsen im Vorfeld des Erlasses der neuen Verordnung darum gebeten hatte diese Regelung zurückzunehmen, soll auch weiterhin ein 3G-Nachweis unabdingbar sein.

Daran übt die Landeskirche gegenüber dem Freistaat deutliche Kritik. „Wenn Menschen in seelischer Not die seelsorgerliche Begleitung im Einzelfall verweigert wird,  weil sie keinen Nachweis erbringen können, ist eine Grenze überschritten.“, sagt Landesbischof Tobias Bilz. „Seelsorge in Notfallsituationen geschieht ja nicht geplant, sondern ist oft das Begleiten von Menschen in einer unvorhergesehenen Not- und Krisensituation, zum Beispiel nach einem schweren Verkehrsunfall. Diese Hilfe und Unterstützung darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.“ Hier erwarte die Kirche vom Freistaat Sachsen, dass diese Regelung umgehend zurückgenommen wird, so Bilz.


Darüber hinaus halte er nach den Erfahrungen in der Corona-Pandemie auch eine Obergrenze für die Teilnahme an Beerdigungen für nicht angemessen. Er Landesbischof Bilz macht deutlich: „Eine Beerdigung stellt den Abschied von einem lieben Menschen dar, der zu diesem Zeitpunkt geschehen muss und nicht aufgeschoben werden kann. In der Beerdigung erfahren die Angehörigen Trost und Zuspruch.“ Menschen diese Möglichkeit des Abschiednehmens und Getröstet-Werdens zu nehmen, sei seiner Überzeugung nach nicht zu rechtfertigen, so Landesbischof Bilz. Dies gelte für kirchliche und weltliche Beerdigungen gleichermaßen. Mit Impfungen und Tests, mit Abstand und Masken gäbe es genug  Möglichkeiten, das Risiko einer Ansteckung zu vermindern. „Wenn sich 1.000 Teilnehmende zu einer  Demonstration versammeln können, gibt es keinen Grund für eine 20-Personen-Grenze für Beerdigungen.“, sagt Bilz.

Im Allgemeinen unterstütze die sächsische Landeskirche die Corona-Schutzmaßnahmen und die Bemühungen des Freistaates Sachsen in der Eindämmung der Pandemie jedoch, stellt Landesbischof Bilz klar. „Mit den Schutzmaßnahmen, welche in unserer Landeskirche für die Gottesdienste gelten, stellen wir sicher, dass sich Menschen verantwortlich und geschützt in der Kirche begegnen können.“, sagt er. „Die Landeskirche erstellt die in ihrer Verantwortung stehenden Hygienekonzepte unter Berücksichtigung der staatlichen Verordnungen und gewährleistet dies auch weiterhin.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. Realitätsverlust im Bistum Chur
  5. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  6. Vom Elend der Fürbitten
  7. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  8. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  9. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  10. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  11. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  12. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  13. Der entschärfte Gott
  14. Papst bezieht diesen Samstag seine Wohnung im Apostolischen Palast
  15. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz