Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  2. Eduard Habsburg: Alte Messe ist ‚absolute Antithese zur heutigen Welt‘
  3. Kurienerzbischof Pozzo: „Die beiden Formen des Römischen Ritus nicht gegeneinander ausspielen“
  4. Erzbistum Washington entlässt Exorzisten wegen Äußerungen zu UFOs und Dämonen
  5. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  6. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch
  7. Das Beichtgeheimnis: Festgeschrieben für die Ewigkeit?
  8. Moskauer Patriarch Kyrill könnte auf EU-Sanktionsliste kommen
  9. Kardinal Woelki: In der Eucharistie schenkt sich Christus selbst
  10. Besorgniserregende antidemokratische und gewaltaffine Haltungen bei jungen Muslimen
  11. Die Menschenwürde hat keinen Reisepass
  12. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  13. ‚Jedes Knie soll sich beugen‘: Erzbischof Fisher ruft zum Knien vor der Eucharistie auf
  14. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  15. Papst: „Ich bin zutiefst berührt, dass Sie darüber sprechen können“

Woelki gegen Bild - 2:0

8. Juni 2022 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Landgericht Köln hat heute erneut in der juristischen Auseinandersetzung gegen die Bildzeitung und deren Redakteur Nikolaus Harbusch zugunsten von Rainer Maria Kardinal Woelki entschieden


Köln (kath.net/pm)red)

Das Landgericht Köln hat  heute erneut in der juristischen Auseinandersetzung gegen die Bildzeitung und deren Redakteur Nikolaus Harbusch zugunsten von Rainer Maria Kardinal Woelki entschieden. Demnach stellte das Gericht fest, dass ein Bericht über eine "Vertuschungs-'Mafia'" eine unzulässige Verdachtsberichterstattung darstelle und auch die Rede von einem "bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums Köln" nicht den Tatsachen entsprechen. In dem Urteil wird auch festgehalten, dass die  Behauptung der Zeitung nahe legen, dass der Kardinal die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe. Das sei aber eine Herabsetzung seines Rufes und damit werden die Persönlichkeitsrechte des Kardinals verletzt. Bereits Mitte Mai hatte der Kardinal in einem anderen Urteil gegen die Zeitung gewonnen.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG nur noch bis 22. JUNI!!!
  2. Das Beichtgeheimnis: Festgeschrieben für die Ewigkeit?
  3. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  4. Erzbistum Washington entlässt Exorzisten wegen Äußerungen zu UFOs und Dämonen
  5. Östereichische Bischofskonferenz: Lackner bleibt Vorsitzender, Scheuer wieder Vize
  6. Kardinal Woelki: In der Eucharistie schenkt sich Christus selbst
  7. Polen: Fußballer Bartosz Sobczyk gab seine Karriere auf, um Priester zu werden
  8. Aus der Liebe geboren, zur Einheit berufen - Ein Leib, ein Geist, eine Sendung
  9. Papst: „Ich bin zutiefst berührt, dass Sie darüber sprechen können“
  10. Eduard Habsburg: Alte Messe ist ‚absolute Antithese zur heutigen Welt‘
  11. Kurienerzbischof Pozzo: „Die beiden Formen des Römischen Ritus nicht gegeneinander ausspielen“
  12. Neuer Trend in den USA: Abkehr von nüchternen Kircheninnenräumen
  13. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  14. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  15. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz