SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
- Beichten und Eheschließungen ungültig!
- "Der Dämon liebt es, wenn sich die Katholiken über die Liturgie zerfleischen"
- "Wir wollen den Glauben verteidigen gegenüber häretischen Interpretationen und Verfälschungen!"
- Bischof Oster kritisiert Leihmutterschaft scharf und spricht von „Skandal“
- Scharfe Kritik an CDU: Birgit Kelle rechnet nach Leihmutterschafts-Fällen mit Partei ab
- „Beten wir, dass den Gläubigen leichterer Zugang zur überlieferten Form der Messe ermöglicht wird"
- "Zwei Bundestagsabgeordnete, also Mitglieder der Legislative, umgehen das deutsche Recht..."
- Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
- Kard. Sarah: „Europa ändert die Bedeutung von Wörtern, um den Menschen und die Familie zu zerstören“
- Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
- Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
- Amnesty International stuft englische kath. Bischofskonferenz als „gegen [Menschen]-Rechte“ ein!
- US-Bischof warnt vor FSSPX-Messen – nahm selbst an interreligiöser Chanukka-Feier teil
- Sozialethiker Rhonheimer: Nicht der Kapitalismus verursacht Armut
| 
Augsburger Familienbund kritisiert geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen24. Juni 2022 in Deutschland, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
„Buschmann betreibt Agenda der Abtreibungslobby“ – „Wie kann eine Gesellschaft, die sich auch gerne als ,human‘ verstehen will, denen den Weg ebnen, die aus dem Tod ungeborener Kinder ein Geschäft gemacht haben?“
Augsburg (kath.net/pm) Vor der Entscheidung des Deutschen Bundestag über die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) warnt der Familienbund mit Nachdruck vor der negativen Signalwirkung dieses Vorhabens für den Schutz des Lebens insgesamt. „Eine Handlung, für die geworben werden darf, wird sehr schnell als gesellschaftlich akzeptabel und als legal betrachtet“, sagt Pavel Jerabek, Vorsitzender des Familienbundes der Katholiken im Bistum Augsburg. Denn es sei kaum zu vermitteln, dass etwas, das beworben wird, eine rechtswidrige und damit prinzipiell strafbare Handlung darstellt. 
„Der Bundesjustizminister offenbart ein absurdes Rechtsverständnis: In Deutschland ist die Tötung ungeborener Kinder eine Straftat, so wie es im Paragraph 218 StGB geregelt ist. Der Gesetzgeber sieht von der Feststellung dieses Straftatbestandes nur ab, wenn die Regelungen aus Paragraph 218a eingehalten wurden. Aber selbst dann ist das Kind tot. Wie kann eine Gesellschaft, die sich auch gerne als ,human‘ verstehen will, denen den Weg ebnen, die aus dem Tod ungeborener Kinder ein Geschäft gemacht haben?“, fragt Jerabek. „Wie kann man jene als ,Hüter der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung‘ heroisieren, wenn man um deren tödliches Handwerk weiß? Das wirkt ausgesprochen zynisch.“
Die Ignoranz, mit der sich die Ampelkoalition über den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Ungeborenen hinwegsetzt, sei erschreckend, sagt Jerabek. Das Bundesverfassungsgericht fordere, dass das Gespür für das Lebensrecht des Kindes im allgemeinen Bewusstsein erhalten bleiben muss. Denn aus dem Grundsatz, dass sich das Ungeborene von Anfang an ,als Mensch‘ entwickelt und nicht erst ,zum Menschen‘ (so das Bundesverfassungsgericht), folgen Grundrechte des Ungeborenen. Buschmann bleibe die Antwort schuldig, wie nach der Streichung von § 219a StGB dieses Bewusstsein gefördert werden soll.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | modernchrist 26. Juni 2022 | | | | modernchrist Sehr gute Stellungnahme des Familienmbundes! Hier wird Klartext gesprochen, den jeder versteht. Jetzt müssen gerade wir Weltchristen uns stärker noch um den umfassenden Lebensschutz kümmern. In jede Pfarrei oder Dekanat gehört eine Prolife-Gruppe, die sich um die bioethischen Fragen kümmert und diese Themen diskutiert. Es gibt Umwelt-Beauftragte, Liturgie-Beauftragte - wo bleibt der/die Lebensschutz-Beauftragte? Treten Sie ein in einen der großen Verbände wie ALfA, CDL, kommen Sie nach Berlin am 17.9. zum Marsch für das Leben und zum nächsten Münchner Marsch fürs Leben am 25. März 2923! Nur gemeinsam sind wir stärker! |  0
| | | | | Adamo 24. Juni 2022 | | | | Eine Gesellschaft wie die unsrige in Deutschland, die das Tierwohl über das Lebensrecht von ungeborenen Menschen stellt, verstößt willentlich gegen den Willen Gottes, ist SCWERE SÜNDE!
Kein Wunder, wenn die Weihe Russland und der Ukraine durch unseren Papst bisher keinerlei Wirkung zeigt.
Es fehlt einfach die Umkehr der Gesinnung von unseren Politikern und ihrer Bürger zu Gottes Willen!
Somit hat doch der Wille Satans völlig freie Hand.
Beispiel:
Putin, der meint mit Hilfe des Bösen die gesamte Welt in der Hand zu haben. |  0
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 





Top-15meist-gelesen- Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
- Beichten und Eheschließungen ungültig!
- Kard. Sarah: „Europa ändert die Bedeutung von Wörtern, um den Menschen und die Familie zu zerstören“
- "Wir wollen den Glauben verteidigen gegenüber häretischen Interpretationen und Verfälschungen!"
- König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
- Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
- Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
- Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
- Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
- Scharfe Kritik an CDU: Birgit Kelle rechnet nach Leihmutterschafts-Fällen mit Partei ab
- „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
- „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
- „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“
- Redemptoristenorden grenzt sich von "Transalpinen Redemptoristen" ab
- Eklat in Regensburger Basilika St. Emmeram: Schweizer Popsängerin dreht heimlich frivoles Musikvideo
|