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Erzbischof Schick: „Aus der Kirche Ausgetretene können trotzdem in der Pfarrei mitwirken“

7. Juli 2022 in Kommentar, 11 Lesermeinungen
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Ändert sich die Einstellung der deutschen Kirchenleitungen gegenüber jenen, die aus dem deutschen Kirchensteuersystem ausgestiegen sind? Von Petra Lorleberg


Eichstätt (kath.net) Eine auffallende Bemerkung hat der Erzbischof von Bamberg im Interview über die steigende Zahl von Kirchenaustritten mit Marion Krüger-Hundrup getätigt. Auf die Frage der Journalistin, ob jene, die aus der Kirche ausgetreten seien, von der Kirche völlig abgeschrieben würden, antwortete er wörtlich: „Wir müssen mehr Teilidentifikationen und Teilmitwirkung in der Kirche ermöglichen, das heißt: Aus der Kirche Ausgetretene können trotzdem in der Pfarrei mitwirken, wo und wie sie mitwirken wollen, sich zum Beispiel in einem Caritasprojekt engagieren oder sich bei einer ‚Eine-Welt-Initiative‘ einbringen, auch an Gottesdiensten teilnehmen. Dazu sind offene und ehrliche Gespräche nötig. Pfarrer, die Verantwortlichen und alle engagierten Gläubigen sollten den Ausgetretenen nahe bleiben und Interesse an ihrem Leben und ihrer Zukunft deutlich machen.“ Das Interview lässt sich auf der Homepage des Erzbistums nachlesen.


Bei seiner Antwort vermeidet der Bamberger Erzbischof sorgfältig, die Frage nach der Sakramentenspendung und den kirchlichen Beerdigungen für Ausgetretene zu erwähnen. Diese Frage ist in Deutschland seit langem umstritten. Der 2021 verstorbene Professor für Kirchenrecht (Universität Freiburg i.Br.) hatte 2007 gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde seinen Austritt aus der Kirche erklärt und war damit aus den Zahlungen von Kirchensteuern ausgestiegen. Allerdings hatte er zeitgleich gegenüber der Kirche erklärt, Kirchenmitglied bleiben zu wollen und einen freiwilligen Kirchenbeitrag zu zahlen. Der Vorgang wurde vor staatlichen Gerichten behandelt (siehe Links).

Auch in seinen Vorlesungen hatte Zapp – das kann ich aus eigener Erinnerung berichten – wiederholt die einleuchtende Frage gestellt, warum jemand, der aus Osteuropa zu uns zum Arbeiten kommt, nicht das Recht haben soll zu entscheiden, ob er seine Unterstützungsgelder für die Kirche wirklich der reichen Kirche in Deutschland bezahlen möchte oder eher der vielleicht armen Kirche in seinem vielleicht ebenso armen Herkunftsland – und ob er oder sie dann dennoch berechtigt bleiben müsse, Sakramente und Seelsorge in einer Pfarrei in Deutschland in Anspruch zu nehmen.

Zapp hatte damit seinen Finger auf eine (von mehreren) offene Wunde in der katholischen Kirche in Deutschland gelegt. Denn weltkirchlich ist die Koppelung von Kirchenmitgliedschaft und (staatlich eingezogener) Kirchensteuer unbekannt, auch ist sie vom Kirchenrecht nicht vorgesehen. Eine De-facto-Exkommunikation aufgrund der Weigerung der Kirchensteuerzahlung steht – weltkirchlich gesehen – auf äußerst wackeligen Beinen, dennoch gilt sie in Deutschland „normal“. Erzbischof Schick findet nun aber die Teilnahme von solchen, die aus der Kirche ausgetreten sind, sogar an Gottesdiensten als begrüßenswert, und wer die pastorale Situation in Deutschland kennt, der weiß, dass wohl nur selten jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, nicht zum Kommunionempfang geht bzw. derjenige auch dann nicht zurückgewiesen wird, wenn sein kirchen(-steuer-)rechtlicher Status beim Kommunionspender bekannt ist.

Mit seiner Bemerkung hat nun Erzbischof Schick die Weichen behutsam neu gestellt: Eine „Teilidentifikationen und Teilmitwirkung in der Kirche“ für solche, die aus dem staatlich organisierten Kirchensteuer-Bezahlmodus ausgestiegen sind, hält er für erstrebenswert. Beginnt in der Kirche in Deutschland damit endlich eine neue Ära?

 


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Lesermeinungen

 Tante Ottilie 8. Juli 2022 
 

Entschuldigung, Schreibfehler in meinem ersten Posting

3s sollte richtig nicht "Pfötchen" sondern "Pöstchen" heißen.

So etwas sollte ein nicht zur Gemeinde gehörenden eben nicht bekleiden.


1
 
 Lämmchen 7. Juli 2022 
 

ich lasse mir

lieber von einem aus dem Kirchensteuerkonstrukt ausgetretenen GLÄBUIGEN etwas sagen, als von nicht ausgetretenen Strukturpostbesatzern a la Maria 2.0, die es keinem Gläubigen möglich machen, länger z. B. in einem Kirchengemeinderat mitzumachen - das hält man auf Dauer nicht aus


3
 
 elli_orang 7. Juli 2022 
 

Ich finde es natürlich auch gut, dass man kontakt

hält und versucht verlorenen wieder zu finden. Sehr gut!

Nur die Aufforderung zum staatlichen Kirchenaustritt wegen der Kirchensteuer halte ich für einen großen Irrtum. Wenn man arm ist und nicht beitragen kann, kann eh keine Steuer abgezogen werden oder?

Mag ein Professor oder sonst irgendjemand dafür Werbung machen ich halte nichts davon.

Ich höre lieber auf den Hl. Johannes: 1 John 19

Sie sind aus unserer Mitte gekommen, aber sie haben nicht zu uns gehört; denn wenn sie zu uns gehörten, wären sie bei uns geblieben. Es sollte aber offenbar werden, dass sie alle nicht zu uns gehören

So redet er über Antichristen! Alle also, die nicht bei uns bleiben, sondern hinausgehen, sind offenkundig Antichristen. Natürlich ist Umkehr und Busse jederzeit möglich. Und natürlich sind nicht alle die in der Kirche bleiben automatisch gerettet sondern es brauch Glauben und einen guten Lebenswandel aber ausgehen davor warnt uns der Hl. Johannes nachdrücklich oder?


0
 
 Christa.marga 7. Juli 2022 
 

@tante ottilie

Ich schließe mich Ihrer Meinung voll und ganz an.

Wer AUSGETRETEN ist, muß auch die KONSEQUENZEN tragen.

Ich lasse mir auch nicht von einem Ausgetretenen sagen, wie und wo es in der Kirche lang gehen soll.


2
 
 elisabetta 7. Juli 2022 
 

Es müsste eine wesentliche Bedeutung haben, aus welchem Grund jemand aus der Kath. Kirche austritt und diese Begründung wäre zu prüfen. Tritt jemand aus, weil ihm Gott, Glaube, Kirche, Gebote u.v.m. nichts bedeuten und deshalb auch die Kirchenbeitragspflicht für unrechtmäßig erachtet, so wäre dieser Austritt als Absage an die Gemeinschaft der Kirche mit allen Konsequenzen zu akzeptieren, auch was die Beteiligung an kirchlichen Aktivitäten betrifft.
Will ein „gläubiger Katholik“ die „Amtskirche“ verlassen, weil er sich nicht mehr mit der heutzutage bis zu Unkenntlichkeit verweltlichten Interpretation der Katholischen Glaubenslehre identifizieren kann , so bleibt er doch im Herzen Katholik, was ihn auch vor Gott dazu befugt, weiterhin die Heiligen Sakramente zu empfangen, deren Wirkung ja nicht von Zahlungen abhängig sein kann, weil sie reines Geschenk Gottes sind und nicht eine gnädige Wohltat der Kirche. Den Obolus kann man einer echt glaubenstreuen Institution zukommen lassen


9
 
 winthir 7. Juli 2022 

danke, Petra Lorleberg, für diesen "anregenden" Artikel!

das Beispiel für die, die aus Osteuropa kommen ...

gibt es auch "innerdeutsch", früher genannt die sog."Möbelwagen-Konversion":

Ein evangelisch-reformierter Christ zieht nach Bayern um und findet sich da -schwuppsdiwupps- auf einmal als evangelisch-lutherisch wieder!

wenn die ganze (im Artikel) erwähnte Geschichte nicht so traurig wäre,

müßte ich fast darüber lachen :-)

Zwei Sinnsprüche doch noch dazu:

1) Das Gelächter ist der Hoffnung letzte Waffe (Harvey Cox)

2) Humor ist, wenn man trotzdem lacht (Erich Kästner)


1
 
 Tante Ottilie 7. Juli 2022 
 

In der Pfarrei meines Schwagers und Schwägerin

hat vor Jahren eine Protestantin Kommunionunterricht! erteilt.

Sowas finde ich Sch...e!


8
 
 Tante Ottilie 7. Juli 2022 
 

Hier muss man differenzieren

Gottesdienstteilnahme als einfacher Besucher ja - aber OHNE Ämtchen oder Pfötchen.

Ebenso bei anderen Veranstaltungen der Gemeinde oder Pfarrei.

ICH zumindest als weiter brav Abgaben entrichten, möchte mir von keinem Ausgetretenem sagen lassen, wo's in der Kirche lang geht.

Das würde jeder Sport- oder Kleingartenverein, jede Partei etc. ja wohl auch nicht anders handhaben, oder?


5
 
 Joachim Heimerl 7. Juli 2022 
 

Es wäre besser und glaubwürdiger , der Erzbischof würde

gegen das unsägliche Kirchensteuersystem votieren. Die "Austritte" vor dem Standesamt würden sich dann erledigen.


8
 
 winthir 7. Juli 2022 

Als "Aus der Kirche Ausgetretener" darf man auch "kirchlich" heiraten.

(mit bischöflicher Dispens, wird routinemäßig erteilt).

ich, damals "aus der Kirche ausgtreten", wurde kirchlich getraut. röm.-kath.

Vorher erhub sich ein Raunen im Dorf: ja, kriegt der X überhaupt a Brautmess? Der is doch ausgetreten!!

Dies kam dem damals zuständigen Pfarrer zu Ohren. Er nahm sich den Schlüssel zum Aushang-Kasten, nahm einen dicken roten Stift mit, und unterstrich (ich war dabei) das Wort "Brautmesse" auf dem im Aushangkasten aushängenden Kirchenzettel mit dickem roten Stift.

Alles klar :-)


0
 
 gebsy 7. Juli 2022 

Kommunionspendung

ist ein Thema für sich.
In der Praxis hat man den Eindruck,
dass es sich um eine Agape handelt.


2
 

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