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Anmerkungen zur Kurienreform in „Praedicate evangelium“

6. September 2022 in Kommentar, 6 Lesermeinungen
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„Weder Papst und Bischöfe noch die weltliche Obrigkeit oder ein gemischtes Gremium von Laien und Geistlichen (siehe den deutschsynodalen Irrweg!) können die Kirche Gottes leiten wie eine weltliche Organisation…“ Von Gerhard Card. Müller


Vatikan (kath.net/LifeSiteNews) Es ist kein Fortschritt in der Ekklesiologie, sondern ein eklatanter Widerspruch zu ihren Grundprinzipien, wenn alle Jurisdiktion in der Kirche aus dem Jurisdiktionsprimat des Papstes deduziert wird. Auch der große Wortschwall von Dienst, Synodalität und Subsidiarität kann den Rückfall in eine theokratische Konzeption des Papsttums nicht verdecken. Diese Ideale sollte man nicht nur als Desiderate an andere reichten, sondern im vorbildlichen Umgang mit den eigenen Mitarbeiten, besonders den Priestern, täglich selbst beweisen.

Man muss sich absolut klar sein über den fundamentalen Unterschied der kirchlichen Vollmacht des Papstes als Nachfolger Christi und seinen politisch-weltlichen Funktionen als Souverän des Vatikanstaats oder des Heiligen Stuhles als völkerrechtliches Subjekt. Jede kirchliche Jurisdiktion ist apostolisch-sakramentaler Natur und auf das Heil der Seelen bezogen im Unterschied von der politisch-juridischen Natur der Machtausübung in einem Staat, auch dem Vatikanstaat. Petrus handelt in der Autorität Christi als dessen Stellvertreter. Seine Vollmacht zu binden und zu lösen, ist keine Teilhabe an der Omnipotenz Gottes. Denn er hat nicht zu ihm gesagt: „Dir ist alle Macht gegeben im Himmel und auf Erden“ (vgl. Mt 28, 18). Die apostolische Vollmacht des Papstes und der Bischöfe ist nicht eigenen Rechtes , sondern nur eine verliehene geistliche Vollmacht, um dem Heil der Seelen zu dienen durch die Verkündigung des Evangeliums, die sakramentale Vermittlung der Gnade und die pastorale Leitung des pilgernden Gottesvolkes zum Ziel des ewigen Lebens. Da Petrus Jesus aufgrund der Offenbarung des Vaters als den Sohn des lebendigen Gottes bekannte, gab Christus ihm die Verheißung: „Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine (!) Kirche bauen.“ (Mt 16, 18).

Eine total auf den Papst fixierte Kirche war und ist immer die Karikatur der katholischen „Lehre von der Einrichtung, Dauer, Gewalt und Sinn des dem Bischof von Rom zukommenden heiligen Primates“ (Lumen gentium 18). Mit dieser Konzeption ist jede Ökumene mit den Orthodoxen und Protestanten von vornherein zum Scheitern verurteilt. Auf die klassische Trennung von potestas ordinis und jurisdictionis, die eine päpstliche Totaljurisdiktion begründen soll, hat das II. Vatikanum wegen ihrer Unzulänglichkeit verzichtet. Schon nach Thomas von Aquin bedeutet die potestas ordinis nicht bloß die Vollmacht, Sakramente zu spenden. Potestas ordinis heißt vielmehr, dass in der Weihe alle Vollmachten übertragen werden, wenn auch das Hirtenamt in seiner konkreten Jurisdiktion eingeschränkt werden kann (S.th. II-II q. 39 a.3). Es gibt also nicht zwei gleichwertige Kategorien von potestas ecclesiastica, sondern nur die eine potestas ordinis, von der die potestas jurisdictionis einen integralen, aber untergeordneten Teil bildet. Auch die Trennung des Bischofs von Rom mit seiner potestas ordinis für seine Diözese von der potestas juridictionis des Papstes als Nachfolger Petri für die Universalkirche widerspricht formell dem Dogma des I. Vatikanums (Dog. Const. Pastor aeternus 2. Cap. Canon: “Si quis dixerit... Romanum pontificem non esse beati Petri in eodem primatu sucessorem anathema sit.; DH 3058).


Die römische Kurie ist die institutionalisierte Mitwirkung der römischen Kirche am petrinischen Primat. Sie kann nicht nach den Kriterien einer multinationalen Stiftung rein weltlich organisiert werden. Das scheint das unaufgelöste Grundproblem im Ansatz von „Praedicate Evangelium“ zu sein. Es rächt sich, wenn bei der Ausarbeitung wichtiger päpstlicher Dokumente die systematische Theologie vernachlässigt und statt klarer dogmatischer Prinzipien eine Kombination von spirituellen Desideraten und weltlichen Machtkategorien den hermeneutischen Grundansatz bestimmt.

Die Kirche als universales Sakrament des Heils der Welt wurzelt in der Inkarnation. Wir können nicht wie die Protestanten die Kirche in eine unsichtbare Gnadengemeinschaft (communio) und eine sichtbare Rechtsgemeinschaft (societas) auseinanderreißen. Die sichtbare Glaubensgemeinde ist keine von Menschen gestiftete religiöse Organisation, sondern der ekklesial-sakamentale Leib Christi (II. Vat. Lumen gentium 8). Sie dient in Martyria, Leiturgia und Diakonia der innigsten Vereinigung der Menschen mit Gott und der Einheit der Menschheit (LG 1). Darum ist es immer Christus selbst, der durch den Bischof lehrt, heiligt und pastoral oder jurisdiktionell leitet (LG 20f). Weder Papst und Bischöfe noch – wie im protestantischen und katholischen Staatskirchentum – die weltliche Obrigkeit oder ein gemischtes Gremium von Laien und Geistlichen (siehe den deutschsynodalen Irrweg!) können die Kirche Gottes leiten wie eine weltliche Organisation, sei es in autoritär-monokratischer, sei es in synodal-demokratischer Form.

Seiner sakramentalen Natur nach und nicht nur wegen positiver Rechtsnormen kann das Amt des Bischofs nur kollegial ausgeübt werden in Gemeinschaft mit dem gesamten Episkopat cum et sub Petro. Jeder Bischof hat kraft seiner Weihe Anteil an der Gesamtjurisdiktion des Episkopates, wenn der Papst als Haupt des Kollegiums auch im Namen Christi für die ganze Kirche sprechen und handeln kann. Jeder Bischof hat nimmt kraft göttlichen Rechtes am ökumenischen Konzil teil (LG 25).

Der Papst ist jedoch kein Superbischof oder absoluter Souverän der Kirche als ob er an der Omnipotenz Gottes teilhätte, sondern als Bischof der Ortskirche von Rom das immerwährende sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit im Glauben und der Communio ecclesiarum (LG 18: 23).

Der Papst kann auch keinem Laien außersakramental, also in einem formalen Rechtsakt, die Jurisdiktionsvollmacht in einer Diözese oder an der römischen Kurie übertragen, so dass die Bischöfe oder Priester in dessen Namen wirken. „Denn die Bischöfe stehen an Gottes Stelle ihrer Herde vor, deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Liturgie.“ (Lumen gentium 20).

Entgegengesetzte Fälle in der Geschichte der Kirche und des Papsttums sind keine theologischen Argumente, sondern nur Beweise einer defizienten Theologie oder des Missbrauchs geistlicher Vollmacht zu weltlichen Zwecken. Es rächt sich die Unterdrückung der Kongregationen der Kardinäle (als Teilversammlung des Konsistoriums aller Kardinäle) zugunsten der formalen Gleichheit aller Einrichtungen der Kurie und des Heiligen Stuhles als bürokratische Verwaltungsbehörden mit dem Namen Dikasterium. Gewiss kann das Dikasterium für die mediale Kommunikation von einem kompetenten Laien geleitet werden, aber eben nicht die Kongregationen für die Glaubenslehre, die Liturgie, die Bischöfe, den Klerus u.a., deren Präfekten als Kleriker der römischen Kirche mit dem Bischof von Rom in seiner Eigenschaft als Nachfolger des hl. Petrus (kurz gesagt: „dem Papst“) sakramental verbunden sind.

Die Sakramentalität des Bischofsamtes besagt folglich auch, dass die Bischöfe weder Stellvertreter oder Delegierte des Papstes sind (LG 27). Die ihnen in der Weihe von Christus übertragenen geistlichen Vollmachten üben sie aus im Namen Christi, nicht in der Autorität des Papstes, wie es der extreme Papalismus von heute wieder will. Die Absetzung eines Bischofs oder der moralische Druck auf ihn zur freiwilligen Resignation ist vor Gott nur zu rechtfertigen als ultima ratio im Blick auf das bonum ecclesiae. Notwendig ist eine Relecture von „Praedicate evangelium“ im Licht der verbindlichen Lehre über die Kirche in der Dogmatischen Konstitution des II. Vatikanums „Lumen gentium“.

Dieser Beitrag erschien zuerst in LifeSiteNews unter dem Titel: Cardinal Müller rejects ‘theocratic conception of the papacy’. kath.net dokumentiert die deutschsprachige Originalvorlage.

Archivfoto Kardinal Müller (c) kath.net


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Lesermeinungen

 lakota 7. September 2022 
 

@Karlmaria

Wenn ich in einem anderen Land leben würde, wäre ich durch meine Taufe volles Glied der RKK - ohne Kirchensteuer.


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 lesa 7. September 2022 

Die Grundlagen des Glaubens kennen stärkt die Christen und ihre Einheit

@Martinus Theophilus: Ihrem Dank und ihrem Wunsch kann man sich nur anschließen. Vernunft und Glaube!


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 Martinus Theophilus 6. September 2022 
 

Ein wichtiger Beitrag.

Herzlichen Dank an Herrn Kardinal Müller für diese klaren Worte. Möge dieser Text viele vom Heiligen Geist erfüllte Leser finden, die auf ihre Weise dazu beitragen, daß die römische Kurie nicht weiter beschädigt wird.


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 Smaragdos 6. September 2022 
 

Theokratische Konzeption des Papsttums

Dass Kardinal Müller PF indirekt einen Rückfall in eine theokratische Konzeption des Papsttums vorwirft, dürfte diesem wohl bitter aufstossen. Das ist nämlich wahrlich kein Kompliment, vielmehr eine furchtbare Entlarvung.

Um Kardinal Müller zu paraphrasieren: Es rächt sich, wenn man einen glänzenden Theologen wie Kardinal Müller bei einer Kurienreform nicht einbezieht... sogar alleine hätte er diese Reform wohl besser hingebracht als der G8-Rat des Papstes...

Kyrie eleison! wäre wohl ein besserer Titel für diese Reform gewesen als Praedicate evangelium.


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 Smaragdos 6. September 2022 
 

Herzlichen Dank an Kardinal Müller für diesen erhellenden Kommentar! Er ist eine unüberhörbare, herbe Kritik an diesem Projekt "Kurienreform" und bestätigt, was ich von Anfang an vermutete: dass PF durch diese "Kurienreform" die Kirche weiter dekonstruieren würde.

PF gibt vor, die Kurie spiritueller zu machen, während er sie in Wahrheit verweltlicht ("Es rächt sich, wenn bei der Ausarbeitung wichtiger päpstlicher Dokumente die systematische Theologie vernachlässigt und statt klarer dogmatischer Prinzipien eine Kombination von spirituellen Desideraten und weltlichen Machtkategorien den hermeneutischen Grundansatz bestimmt".)

PF spricht weiters immer wieder von Dezentralisierung der Kirche (wohl im Sinne von Demokratisierung), doch in Wirklichkeit macht er das Papstamt, das er gerade innehat, autokratischer als zuvor statt irgendwie demokratischer ("Der Papst ist jedoch kein Superbischof oder absoluter Souverän der Kirche, als ob er an der Omnipotenz Gottes teilhätte".)


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 Karlmaria 6. September 2022 

in eine unsichtbare Gnadengemeinschaft (communio) und eine sichtbare Rechtsgemeinschaft (societas) a

Genau das ist es ja wenn man versucht keine Kirchensteuer zu zahlen und trotzdem volles Glied der Kirche sein zu wollen. Ich bin da kein Freund von komplizierten Worten sondern für mich war das immer klar dass die Kirche so wie sie sich heute sichtbar zeigt mit der Kirchensteuer und allem drum und dran eben die Kirche ist und es keine unsichtbare Kirche gibt wo man trotzdem Mitglied sein kann auch wenn man die sichtbare Kirche ablehnt. Für mich gibt es nur die sichtbare Kirche und nicht zusätzlich noch irgend eine unsichtbare Kirche die so ist wie ICH das will. Die Selbstsucht ist doch eine Wurzel allen Übels. Es geht im Glaubensleben immer darum mit den Zuständen so wie sie sind und wie sie letzten Endes von Gott uns geschickt werden zurecht zu kommen und nicht von irgend einer besseren Kirche zu träumen die so ist wie Ich das will. Für mich ist das der Wille Gottes der zur Heiligung führt. Und wenn die Kirche selbst der Schleifstein ist der zur Heiligung führt dann ist das eben so!


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