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| ![]() Eventuell ein echter Gänsweinbrief? Benedikt XVI. „sichert Ihnen Gebete für Ihre Reue zu“ - UPDATE!9. November 2022 in Aktuelles, 22 Lesermeinungen „Der emeritierte Papst ist traurig darüber, dass Priester die Hl. Messe ‚in Gemeinschaft mit unserem Papst Benedikt‘ feiern“ - Ist der Brief echt oder gefälscht? - UPDATE: Gänswein beantwortet kath.net-Presseanfrage! Vatikan (kath.net/pl) Auf Facebook findet sich das Foto eines Briefes von Erzbischof Georg Gänswein vom 11. Oktober 2022. Gänswein reagiert darin angeblich auf einen Brief, der am 6. August an Papst em. Benedikt XVI. gesandt worden war. kath.net dokumentiert das Schreiben in voller Länge in eigener Übersetzung – © für die Übersetzung: kath.net - Ob das Schreiben echt ist oder nicht, kann kath.net derzeit nicht sicher sagen. kath.net hat eine Presseanfrage an Erzbischof Gänswein gestellt - Sehr geehrter Herr M. nach Ihrem Schreiben vom 6. August diesen Jahres teilen wir Ihnen und den anderen Unterzeichnern mit, dass der emeritierte Papst traurig darüber ist, dass Priester die Hl. Messe „in Gemeinschaft mit unserem Papst Benedikt“ feiern. Der emeritierte Papst hat die hl. Messe immer „in Gemeinschaft mit unserem Papst Franziskus“ gefeiert, seinem Nachfolger, dem er öffentlich „bedingungslos Ehrfucht und Gehorsam“ versprochen hatte. Sie befinden sich in einem schweren Irrtum, wie die Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand beweist, die über Sie verhängt wurde und die die Kirche sehr selten benutzt. Der emeritierte Heilige Vater sichert Ihnen seine Gebete für Ihre Reue zu. Foto oben: Fotoausschnitte des mutmaßlichen Briefes von Erzbischof Gänswein, wie er sich auf Facebook findet Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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