Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  5. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  6. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  7. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  8. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  9. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  10. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  11. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  12. Wann sind wir zu Gottes Chefs geworden?
  13. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  14. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  15. Fünfmal Mary: Eine US-Familie und ihre ungewöhnliche Namenstradition

Wie kann man sich gegen eine Pfarraufhebung zur Wehr setzen?

21. Mai 2023 in Aktuelles, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Einspruch in Rom gegen eine Pfarraufhebung ist leichter möglich als gedacht und ein Bischof steht bei einer gut funktionierenden Pfarre in einer sehr schlechten Position - Von Roland Noé


Linz (kath.net)

Wie kann man sich gegen eine Pfarraufhebung zur Wehr setzen. Nicht nur in der Diözese Linz sondern auch in einigen anderen Diözesen stehen Pfarrer und Gläubige vor dem Problem, dass Diözesen oft ziemlich willkürlich auch gute und lebendige Pfarren einfach auflösen möchten. Was viele nicht wissen: Gläubige können sich dagegen zur Wehr setzen und eine Pfarrauflösung eventuell sogar verhindern oder diese zumindest verzögern.

Wenn ein Pfarrauflösungsschreiben eine Pfarre erreicht kann, kann man Einspruch einlegen. Der Bischof muss für jede Auflösung „gute Gründe“ vorbringen, warum er das machen will. Bei guten und lebendigen Pfarren hat ein Bischof eine „schlechte Position“. "Wenn es um die Aufhebung von Pfarreien geht, muss das Dekret insbesondere in klarer Weise unter Bezugnahme auf die konkrete Situation angeben, welche Gründe vorliegen, die den Bischof dazu veranlasst haben, die Entscheidung zu fällen. Sie müssen daher detailliert angegeben werden. Ein allgemeiner Verweis auf das „Heil der Seelen“ ist nicht ausreichend.", heißt es dazu in einem Schreiben der Kleruskongregation von 2020.


Was können Gläubige machen? Im Idealfall spricht sich der Pfarrer und der Pfarrgemeinderat gegen die Auflösung auf, auch ein Pfarrgemeinderat kann dies aber theoretisch alleine machen. Möglicherweise genügt sogar ein einfacher Einspruch von gläubigen Pfarrmitgliedern in Rom. Diesen Einspruch teilt man schriftlich dem Bischof mit und legt gleichzeitig einen Rekurs in Rom bei der Kleruskongregation ein. Dies wird am besten schriftlich und eingeschrieben über die jeweilige Nuntiatur durchgeführt, mit der Bitte um Weiterleitung an die Kleruskongregation. Am besten gibt man in diesem Rekurs gute Gründe an, warum die Pfarre weiterbestehen sollte, z.B. lebendiges Pfarrleben, gute Jugendarbeit, Anbetung, würdevolle Hl. Messen usw. Danach wartet man die Antwort aus Rom ab. Dies kann viele Monate dauern. Sollte der Rekurs in der 1. Instanz (Kleruskongregation) abgelehnt werden, kann man allerdings weiterhin in Rom in der 2. Instanz sich an die „Apostolischen Signatur” wenden. Auch dies sollte man schriftlich und eingeschrieben über die Nuntiatur einreichen. Und auch dieser Einspruch kann wiedere viele Monate dauern.

In dem Schreiben der Kleruskongregation von 2020 wurde auch klar festgelegt, dass Laien eben nicht eine Funktion des Priesters übernehmen dürfen. Derzeit gibt es Berichte u.a. aus der Diözese Linz, wo dies eben de facto in der Praxis durch die "Strukturreform" sehr wohl passiert. Auch Bestrebungen, das Amt des Pfarrers einem Team aus Priestern und Laien anzuvertrauen, wird in der Instruktion klar abgelehnt. Sollte daher in der Praxis hier eine Grenzüberschreitung passieren, kann man sich auch in diesen Fällen an Rom wenden. Auch hier dies am besten schriftlich über die Nuntiatur an die Kleruskongregation durchführen.

kath.net dokumentiert Auszüge aus dem Schreiben „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche" der Kleruskongregation von 2022:

"Bezüglich der Errichtung und der Aufhebung von Pfarreien ist daran zu erinnern, dass jede Entscheidung durch ein formales schriftlich ausgefertigtes Dekret getroffen werden muss[58]. Folglich entspricht eine singuläre Maßnahme, die auf der Basis eines einzigen Rechtsaktes, allgemeinen Dekretes oder diözesanen Gesetzes auf eine Neuordnung allgemeiner Art hinsichtlich der ganzen Diözese, eines ihrer Teile oder mehrerer Pfarreien abzielt, nicht dem kanonischen Recht.

50. Wenn es um die Aufhebung von Pfarreien geht, muss das Dekret insbesondere in klarer Weise unter Bezugnahme auf die konkrete Situation angeben, welche Gründe vorliegen, die den Bischof dazu veranlasst haben, die Entscheidung zu fällen. Sie müssen daher detailliert angegeben werden. Ein allgemeiner Verweis auf das „Heil der Seelen“ ist nicht ausreichend.

Mit dem Rechtsakt über die Aufhebung einer Pfarrei muss der Bischof schließlich auch die Übertragung ihrer Güter gemäß den kanonischen Normen vorsehen[59]. Wenn nicht schwerwiegende gegenteilige Gründe vorliegen und der Priesterrat gehört worden ist[60], muss die Kirche der aufgehobenen Pfarrei weiterhin für die Gläubigen zugänglich sein.

Das SCHREIBEN in voller LÄNGE: https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2020/07/20/0391/00886.html#ted

 

 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  6. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  7. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  8. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  9. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  10. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  11. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  12. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  13. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  14. Fünfmal Mary: Eine US-Familie und ihre ungewöhnliche Namenstradition
  15. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz