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Menschenrecht auf Abtreibung?

vor 28 Stunden in Prolife, 8 Lesermeinungen
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Eine transhumanistisch-atheistische Idee gewinnt immer mehr an Fahrt. Von Rechtsanwalt Lothar C. Rilinger


Hannover (kath.net) Mitte Dezember 2025 hat das Europäische Parlament mit knapp 64 Prozent der abgegebenen Stimmen beschlossen, dass Abtreibung, wie es die europäische Bürgerinitiative My Voice, My Choice fordert, als ein Menschenrecht angesehen werden müsse. Deshalb ist auch Inhalt des Beschlusses die Forderung auf Ergänzung der Europäischen Grundrechtecharta. Das Parlament hat mit dieser Entscheidung das Ergebnis des Matic-Berichts des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2021 fortgeschrieben, der die Abtreibung als Teil der reproduktiven Gesundheit angesehen und deshalb die Tötung von ungeborenen Menschen als Menschenrecht eingefordert hat. Mit dem Matic-Bericht hat das Europäische Parlament aufzeigen wollen, welche Werte als europäische angesehen werden müssen. Das Parlament hat sich darüber hinaus an der Vorgabe orientiert, die der laizistische französische Staat präsentiert hat, indem er der Garantie auf Durchführung der Abtreibung Verfassungsrang eingeräumt hat, was einem Menschenrecht auf Abtreibung gleichkommt. Mit dem Einfordern dieses Menschenrechtes wird nicht nur ein fundamentaler Bruch mit dem christlich orientierten Wertesystem vorgenommen, sondern sogar auch ein Zivilisationsbruch in Kauf genommen. Wenn das Menschenrecht auf Töten eines Menschen neben dem Menschenrecht auf Leben des Menschen steht, dann müsste die Verfassung diametrale Wertentscheidungen kodifizieren – eine dogmatische Unmöglichkeit. Aus ideologischen Gründen soll dieses Dilemma erst einmal in Kauf genommen, da Rechte offensichtlich nur als Formelkram, wie es ein längst verstorbener sozialdemokratischer Bundeskanzler einmal formuliert hat, angesehen werden. Um sich aber nicht in endlosen juristischen Diskussionen verstricken zu lassen, will die transhumanistische Ideologie, die hinter dieser Forderung steht, diesem Dilemma dadurch aus dem Wege gehen, dass eine weitere Grundfeste unseres Rechtssystems geschleift werden soll. Nicht nur die Kirche hat festgelegt, dass auch das ungeborene Kind ein Mensch ist, der über Rechte verfügt, auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die befruchtete Eizelle im Moment der Nidation in der Gebärmutter der Frau als Mensch im Sinne von Artikel 1 Grundgesetz anzusehen ist und damit über Würde verfügt. Ab diesem Moment werden die wenigen Zellen als Rechtssubjekt behandelt und verfügen über Rechte – insbesondere über das Menschenrecht auf Leben, aber auch Erbrechte. Zwar hat der Gesetzgeber kodifiziert, dass unter bestimmten Bedingungen eine Abtreibung erlaubt sei, doch ist er nicht von dem Grundsatz abgewichen, dass die Abtreibung den Straftatbestand einer Tötungsnorm erfüllt. Jede Abtreibung ist eine Straftat gegen das Leben, die aber aus politischen Gründen in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft straflos sein soll. Es bestehen weitere Ausnahmen, doch diese Abtreibungen können als gerechtfertigt und schuldlos angesehen werden, so dass wir nicht hierauf eingehen müssen.


Mit der Entscheidung, dass die Abtreibung in den ersten drei Monaten als eine Straftat angesehen wird, die aber straflos ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass Abtreibung kein Recht, schon gar nicht ein Menschenrecht darstellen kann. Gleichzeitig hat der Spruchkörper damit die Frage entschieden, was ein Mensch ist. Mit dieser Entscheidung hat sich das Gericht auf die Seite der Lebensschützer gestellt und festgelegt, dass auch der ungeborene Mensch grundsätzlich unter dem Schutz des Artikels 1 Grundgesetz steht. Diese Entscheidung ist eine Klippe, die im Transhumanismus umschifft werden müsste, da sie ständige Rechtsprechung ist und infolge dessen Grundlage einer jeden Entscheidung. Der Transhumanismus will aber die Möglichkeit gefunden haben, um dieses Dilemma aufzulösen.

Im Transhumanismus wird der Mensch als ein Dualismus von Geist und Körper gesehen, nicht, wie im christlichen Menschenbild, als eine Einheit von Geist und Körper. Die Trennung von Geist und Körper im Transhumanismus hat zur Folge, dass nur der Geist als Rechtssubjekt angesehen wird und über Rechte verfügen kann, der Körper hingegen als Rechtsobjekt oder laienhaft ausgedrückt: als Sache eingestuft wird. Dem ungeborenen Menschen wird der Geist abgesprochen, deshalb wird er als Sache angesehen, über die man frei verfügen darf. Leider wird auch geborene Menschen zuweilen das Vorhandensein Geist abgesprochen – auf Grund einer Behinderung von Geburt an, auf Grund von Krankheit wie Demenz oder Unfall, durch ein Koma. In all diesen Fällen könnte einem Menschen die Rechtsubjektivität abgesprochen werden, da sie ja über keinen Geist verfügen sollen. Sie würden dann zur Tötung freigegeben werden. Da diese Menschen pflegebedürftig sind und unter Umständen die Versicherung nicht alle Kosten übernimmt, muss entweder die zu pflegende Person den Differenzbetrag übernehmen oder aber, was den Regelfall bilden dürfte, die Angehörigen. Möglicherweise merkt die zu pflegende Personen nicht, dass sie gepflegt wird, so dass die Kosten für einen gleichsam lebenden Leichnam erbracht werden müssten. In diesen Fällen dürfte die Versuchung, nicht nur für die Angehörigen, auch für die Versicherung bestehen, aus Kostengründen diesem Menschen das Lebensrecht abzusprechen – „Er verfügt ja über keinen Geist, ist nur ein Rechtsobjekt, nur eine Sache!“, könnte zur Rechtfertigung vorgetragen werden. Dass diese Schlussfolgerung nicht einer Verschwörungstheorie entstammt, hat die Geschichte bewiesen. Wir haben im Kommunismus, im Faschismus und im Nationalsozialismus erfahren, was es bedeutet, Menschen die Menschenrechte abzuerkennen. Allein im China Maos sind ungefähr 75 Millionen Menschen im Rahmen des Großen Sprunges und dann noch einmal zwei Millionen im Zuge der Kulturrevolution getötet worden – ihnen wurde das Menschenrecht auf Leben schlicht und einfach abgesprochen, da sie nicht als schützenswerte Personen anerkannt worden waren. 

Da es dogmatisch nicht zu realisieren ist, zwei sich widersprechende Menschenrechte in einer Verfassung zum Einklang bringen zu können, wird im Transhumanismus die Frage: „Was ist der Mensch?“ anders beantwortet als im Christentum. Transhumanisten entziehen dem ungeborenen Menschen das Menschsein. Der Fötus soll deshalb kein Mensch sein – er wird in zynischer Weise als Sache und als Ding betrachtet. Diese Qualifizierung spiegelt sich wider in der Bezeichnung des ungeborenen Menschen als „Zellhaufen“, sogar als „parasitären Zellhaufen“, als „Schwangerschaftsgewebe“ oder als „Leichnam“. Dem ungeborenen Menschen wird damit abgesprochen, zur Gattung des Homo sapiens zu gehören, er wird als etwas betrachtet, was der schwangeren Frau wie ein Eigentum gehört, über das sie frei verfügen kann. Der ungeborene Mensch, der ja lebt, wird wie der Magen- und Darminhalt angesehen, der sich ebenfalls im Körper befindet. „Mein Bauch gehört mir!“ wurde früher in die Welt geschrien. Der ungeborene Mensch soll in der freien Verfügungsgewalt der Mutter stehen, über den sie sich allein verfügungsberechtigt wähnt. 

Wenn aber der ungeborene Mensch als Sache betrachtet wird, über die frei verfügt werden darf, dann ist es nur ein kleiner Schritt, um auch andere Menschen als Sache zu bezeichnen und um sie straflos eliminieren zu können. Es dürfte sich deshalb um die Blaupause für weitere legale Tötungshandlungen handeln. Allerdings: Wer ungeborenen Menschen die Würde und das Recht auf Leben dogmatisch abspricht, handelt menschenverachtend und steht nicht mehr auf der Grundlage der Verfassung. Wer aber nicht mehr auf dieser Grundlage steht, unterstützt folglich verfassungswidrige Vorstellungen. Sollten sogar Universitätslehrer diese menschenverachtenden Auffassungen vertreten, müsste überprüft werden, ob sie noch die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung verteidigen und auf dem Boden der Verfassung stehen.

Noch ein letztes: Das Europäische Parlament hat nicht die gesetzgeberische Kompetenz, das Recht der Abtreibung zu kodifizieren. Ausschließlich die Nationalstaaten verfügen über diese gesetzgeberische Berechtigung. Doch gleichwohl ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments von zwar nicht rechtlicher, aber von hoher politischer Bedeutung. In diesem Parlament zeigt sich, welche Werte die Mehrheit der Abgeordneten vertreten und folglich als geltende europäische Werte angesehen werden sollen. Deshalb ist es nur eine politische Konsequenz, dass die Parteien die Entscheidung des Europäischen Parlaments aufgreifen und auf nationaler Ebene gesetzgeberisch tätig werden. Im Selbstbestimmungsgesetz ist diese transhumanistische Vorstellung schon kodifiziert worden. Dieses Gesetz ist wie der Schlüssel, um das transhumanistische System oder besser: die transhumanistische Ideologie zu verstehen. Nicht der Körper und die Chromosomen bestimmen das Geschlecht, sondern ausschließlich der Geist – also der Wunsch. 

Um diesen Irrweg zu stoppen, ist es nötig, das christliche Menschenbild zu vertreten und zu verteidigen – wieder und wieder, auch auf die Gefahr hin, als rechtsextremistisch denunziert zu werden. Wenn aber von dem links-grünen sozialistischen Milieu der Rekurs auf die Lehre der Kirche als rechtsradikal und sogar als nationalsozialistisch gebrandmarkt wird, dann zeigt sich nur die Unkenntnis über die historischen Zusammenhänge, und es zeigt sich in tragischer Weise, dass diese Personen sogar bereit sind, sich der Lächerlichkeit hinzugeben und ihre geistige Insuffizienz einzuräumen, um zu versuchen, das Christentum zu zerstören. Dass Europa diese kulturelle Höhe, die weltweit nachgeahmt wird, hat erklimmen können, ist dem Christentum zu verdanken, nicht dem Atheismus, nicht dem Nihilismus. Ein bisschen Bildung könnte wirklich nicht schaden – so schwer ist es wahrlich nicht, die historischen Abfolgen zu verstehen.

Lothar Rilinger (siehe Link) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht i.R., stellvertretendes Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes a.D., und Autor mehrerer Bücher.

kath.net-Buchtipp:
Christentum und Verfassung
Ein Dualismus oder doch eine Einheit?
Von Lothar Christian Rilinger
Hardcover, 262 Seiten
2025 Editiones Scholasticae; Verlag Editiones Scholasticae
ISBN: 978-3-86838-300-3
Preis Österreich: € 51,30
Preis Deutschland € 49,90
Preis e-book: € 19.90

Archivfoto Lothar Rilinger (c) privat/mit freundlicher Erlaubnis


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Lesermeinungen

 ottokar vor 5 Stunden 
 

Norbert Sch?necker ,die Männer sind nicht an allem schuld

Wissen Sie, dass heute das Bestreben vieler Eltern sich bereits danach richtet, ein möglichst gesundes, schönes Kind ,wie gewünscht männlich oder weiblich zu bekommen und wenns nicht passt, dann wird der nicht passende Zellhaufen halt entfernt. In Island beispielsweise gibt es keine Kinder mit Down Syndrom mehr, weil sie grundsätzlich intrauterin bereits entfernt werden.Diese unnötige Belastung will sich dieses Volk nicht zumuten.Aber auch bei uns werden Föten mit Nackenfalte, ein möglicher Hinweis auf Downsyndrom, bereits auf Anraten mancher Gynäkologen abgetrieben. In Indien werden neugeborene Mädchen von berufsmässigen "Mädchenentsorgerinnen" getötet, weil Mädchen dort in bestimmten Landesteilen als finanzielle Belastung angesehen werden. Und bei den weltweit mehr als 73Millionen getöteter Kinder, ist in den allermeisten Fällen nicht die Furcht der Kindsväter vor Alimenten schuld.


0
 
 ottokar vor 5 Stunden 
 

Wie sagte schon die Heilige Mutter Teresa von Calcutta:

"Der grösste Zerstörer des Friedens ist heute der Schrei des unschuldigen, ungeborenen Kindes, das im Schoss seiner Mutter ermordet wird".Wohl besonders deshalb haben wir, bei jährlich weltweit mehr als 73Millionen Kindstötungen im Mutterleib ,keinen Frieden auf dieser Erde zu erwarten.Und die teuflische Philosophie des Transhumanismus , eine besonders bequeme Form der egozentrischen Selbstbestimmung,will uns glauben machen,dass ungeborene Kinder "Zellhaufen", "Abfall" oder "Gewebsklumpen" sind.Das schreit doch nach Untergang, unser Hergott wird strafen, er wir uns Frieden verweigern.


1
 
 Norbert Sch?necker vor 18 Stunden 

@Uwe Lay

Es ist ein sehr scheinbarer Feminismus, der hier siegt. Profiteure sind mehrheitlich Männer, die sich Aliemntenzahlungen ersparen und aus der Verantwortung stehlen wollen. Ich wollte es nur dazuschreiben - Sie kennen die diesbezüglichen Untersuchungen wahrscheinlich ohnehin und wissen, dass "Feminismus" wenig mit echter Förderung aller Frauen zu tun hat.


0
 
 YouBayer vor 19 Stunden 
 

#Uwe Lay

Sie haben völlig Recht in Ihrer Sichtweiese. Hierzu ist C.S.Lewis lesenswert. "Streng demokratisch zur Hölle" aus seinem Buch: Das Gewicht der Herrlichkeit. Oder Hörbuch: C.S.Lewis "Das Beste fürs 21.Jahrhundert" erhältlich bei Fontis als Hörbuch CD


0
 
 Richelius vor 21 Stunden 
 

Wenn das so weitergeht, könnten die Teilnehmer am Marsch für das Leben bald wegen Menschenrechtsverletzungen angeklagt werden…


1
 
 ottokar vor 21 Stunden 
 

Demokratisch ist es ,wenn eine Mehrheit von Idioten in einer Abstimmung siegt.

Wie kann man,werter Uwe Lay ,solche Mehrheiten verhindern? Sicher gelingt es nicht die Stimmung bis zur nächsten Wahl zu ändern. Braucht es vielleicht, um ein Volk oder Leben zu retten ,doch gelegentlich undemokratisches Handeln? Vox populi wird fälschlicherweise mit Vox Dei gleichgesetzt. Also hilft nur noch beten, was allerdings eine „undemokratische“, aber eine mächtige Waffe ist.


1
 
 girsberg74 vor 25 Stunden 
 

Ad @Uwe Lay

Sie sagen es: Demokratie an sich, das garantiert /schützt keine Menschenrechte; Demokratie ist wertfrei, kann zu allem genutzt werden; so war es auch Anno 33.
Ein grenzenloses Bekenntnis zu Demokratie sollte aufhorchen lassen.


0
 
 Uwe Lay vor 27 Stunden 
 

Was sind Menschenrechte?

In dem Konstrukt der Menschenrechte steckt ein gravierendes Problem: Anders als bei den Geboten Gottes bestimmt hier der Mensch, was denn die Menschenrechte seien und daß heißt, daß in einer Demokratie die Mehrheit bestimmt, was ein Menschenrecht sei und was nicht! Das "Recht", Menschen töten zu dürfen, kann so tatsächlich demokratisch beschlossen werden! So siegt der Feminismus ganz demokratisch.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


2
 

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