Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  2. Bischof sein in Opferperspektive
  3. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  4. Verhöhnung von Jesus und der Muttergottes - Schweigen von Schönborn, Grünwidl & Co.
  5. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  6. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  7. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  8. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  9. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  10. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende
  11. Frankreich: Comeback der Beichte?
  12. „Satt, aber nicht erfüllt – Kirche im Land der religiösen Indifferenz“
  13. „Catholic priest. Ask me anything”
  14. US-Erzbischof gibt Anweisung, politische Botschaft an Weihnachtskrippe sofort zu entfernen
  15. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2025

Alle katholischen Geistlichen in Frankreich erhalten künftig ein elektronisches Zelebret

19. Mai 2023 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Damit soll Amtsmissbrauch durch Betrüger vorgebeugt werden – Auch bei einer Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch warnt das neue System, aber ohne Angabe von Gründen. Von Petra Lorleberg


Paris (kath.net/pl) Die französische katholische Kirche in Frankreich führt ein elektronisches Zelebret ein. Alle Bischöfe, Priester (ca. 13.000) sowie Durchgangsdiakone und Ständige Diakone (ca. 3.000) müssen auf Nachfrage offiziell nachweisen können, dass sie zu ihren Amtshandlungen berechtigt sind, das Zelebret gilt weltweit. Die Überprüfung erfolgt durch Einscannen des QR-Codes in das Smartphone dessen, der die Nachfrage gestellt hat. Je nach Status und beruflicher Entwicklung erscheint dann auf dem Smartphone ein grünes (für Priester) oder blaues (für Diakone), ein oranges oder rotes Licht. Die Gründe für ein eventuelles rotes Licht werden nicht angegeben, denn es gibt auch andere Gründe neben einer Anklage oder einer Verurteilung auf sexuellen Missbrauch, warum ein Priester suspendiert sein könnte oder ihm der Status eines Geistlichen entzogen wurde. Das orangene Licht signalisiert, dass einem Priester Einschränkungen auferlegt wurden.


Das elektronische Zelebret ist in Scheckkartenformat, es wird im Auftrag des jeweiligen Ortsbischofs oder jeweiligen Ordensoberen aktualisiert, basiert aber auf einem nationalen Zelebretmodell und ist immer für ein Jahr gültig. Es mit sich zu führen ist Pflicht für alle Diözesan- und Ordensgeistlichen, die in Frankreich aktiv oder inkardiniert sind.

Unklar ist, ob jeder Gläubige berechtigt ist, die Vorlage dieses Zelebrets zu verlangen, beispielsweise, weil er bei dem Geistlichen beichten möchte. Die Französische Bischofskonferenz nennt nur solche Personen als berechtigt, die Vorlage des Zelebrets zu verlangen, die für eine Messfeier verantwortlich sind - beispielsweise der verantwortliche Priester und die Sakristane. Gleichzeitig ist dieses Zelebret aber so gestaltet, dass wirklich jeder, der Zugang zu einem Smartphone hat, den betreffenden QR-Code einscannen kann, auch sind diese Daten, die dem Nachfragenden dann zugänglich werden, so aufgebaut, dass keine zu persönlichen Details bekannt gemacht werden.

Das elektronische Zelebret löst damit in Frankreich das Zelebret in Schriftform ab, das auch bisher schon weltweit in Gebrauch war. Ein schriftliches Zelebret ist nur schwer aktuell zu halten. Andererseits braucht es aber gerade bei überregionalen oder internationalen kirchlichen Veranstaltungen den Nachweis, dass ein Geistlicher tatsächlich zum Dienst geweiht und berechtigt ist.

Durch die Größe und die Internationalität der katholischen Kirche kann nicht immer gewährleistet werden, dass jeder Geistliche dort auch bekannt ist, wo er sich bei liturgischen Handlungen einbringen möchte. Aus Deutschland ist beispielsweise bekannt, dass ein vorgeblicher „Bischof Ralph Napierski“ aktiv ist und Spenden sammelt, die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits vor ihm gewarnt (siehe Link). Napierski hatte beim Konklave 2013 weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Dort hatte er sich unter die Bischöfe und Kardinäle gemischt, sich mit ihnen fotografieren lassen und möglicherweise auch versucht, Zugang zum Vatikan zu bekommen.

Link zur Website der Französischen Bischofskonferenz: "Carte d’identification et de celebret pour tous les diacres, prêtres et évêques de France"

Bild (c) Französische katholische Bischofskonferenz


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  4. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  5. Bischof sein in Opferperspektive
  6. Verhöhnung von Jesus und der Muttergottes - Schweigen von Schönborn, Grünwidl & Co.
  7. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  8. Die erste Guadalupe-Predigt von Papst Leo ermöglicht einen Blick in sein Herz
  9. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2025
  10. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  11. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  12. US-Erzbischof gibt Anweisung, politische Botschaft an Weihnachtskrippe sofort zu entfernen
  13. Frankreich: Comeback der Beichte?
  14. „Catholic priest. Ask me anything”
  15. Als das Rosenkranzgebet einen Mord verhinderte

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz