Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  3. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  6. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  7. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  8. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  9. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  10. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  11. Tantum ergo Sacramentum
  12. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  13. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  14. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  15. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'

Alle katholischen Geistlichen in Frankreich erhalten künftig ein elektronisches Zelebret

19. Mai 2023 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Damit soll Amtsmissbrauch durch Betrüger vorgebeugt werden – Auch bei einer Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch warnt das neue System, aber ohne Angabe von Gründen. Von Petra Lorleberg


Paris (kath.net/pl) Die französische katholische Kirche in Frankreich führt ein elektronisches Zelebret ein. Alle Bischöfe, Priester (ca. 13.000) sowie Durchgangsdiakone und Ständige Diakone (ca. 3.000) müssen auf Nachfrage offiziell nachweisen können, dass sie zu ihren Amtshandlungen berechtigt sind, das Zelebret gilt weltweit. Die Überprüfung erfolgt durch Einscannen des QR-Codes in das Smartphone dessen, der die Nachfrage gestellt hat. Je nach Status und beruflicher Entwicklung erscheint dann auf dem Smartphone ein grünes (für Priester) oder blaues (für Diakone), ein oranges oder rotes Licht. Die Gründe für ein eventuelles rotes Licht werden nicht angegeben, denn es gibt auch andere Gründe neben einer Anklage oder einer Verurteilung auf sexuellen Missbrauch, warum ein Priester suspendiert sein könnte oder ihm der Status eines Geistlichen entzogen wurde. Das orangene Licht signalisiert, dass einem Priester Einschränkungen auferlegt wurden.


Das elektronische Zelebret ist in Scheckkartenformat, es wird im Auftrag des jeweiligen Ortsbischofs oder jeweiligen Ordensoberen aktualisiert, basiert aber auf einem nationalen Zelebretmodell und ist immer für ein Jahr gültig. Es mit sich zu führen ist Pflicht für alle Diözesan- und Ordensgeistlichen, die in Frankreich aktiv oder inkardiniert sind.

Unklar ist, ob jeder Gläubige berechtigt ist, die Vorlage dieses Zelebrets zu verlangen, beispielsweise, weil er bei dem Geistlichen beichten möchte. Die Französische Bischofskonferenz nennt nur solche Personen als berechtigt, die Vorlage des Zelebrets zu verlangen, die für eine Messfeier verantwortlich sind - beispielsweise der verantwortliche Priester und die Sakristane. Gleichzeitig ist dieses Zelebret aber so gestaltet, dass wirklich jeder, der Zugang zu einem Smartphone hat, den betreffenden QR-Code einscannen kann, auch sind diese Daten, die dem Nachfragenden dann zugänglich werden, so aufgebaut, dass keine zu persönlichen Details bekannt gemacht werden.

Das elektronische Zelebret löst damit in Frankreich das Zelebret in Schriftform ab, das auch bisher schon weltweit in Gebrauch war. Ein schriftliches Zelebret ist nur schwer aktuell zu halten. Andererseits braucht es aber gerade bei überregionalen oder internationalen kirchlichen Veranstaltungen den Nachweis, dass ein Geistlicher tatsächlich zum Dienst geweiht und berechtigt ist.

Durch die Größe und die Internationalität der katholischen Kirche kann nicht immer gewährleistet werden, dass jeder Geistliche dort auch bekannt ist, wo er sich bei liturgischen Handlungen einbringen möchte. Aus Deutschland ist beispielsweise bekannt, dass ein vorgeblicher „Bischof Ralph Napierski“ aktiv ist und Spenden sammelt, die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits vor ihm gewarnt (siehe Link). Napierski hatte beim Konklave 2013 weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Dort hatte er sich unter die Bischöfe und Kardinäle gemischt, sich mit ihnen fotografieren lassen und möglicherweise auch versucht, Zugang zum Vatikan zu bekommen.

Link zur Website der Französischen Bischofskonferenz: "Carte d’identification et de celebret pour tous les diacres, prêtres et évêques de France"

Bild (c) Französische katholische Bischofskonferenz


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. Eine Million Menschen zu Papstbesuch in Frankreich erwartet
  4. „Maria ist eine historische Gestalt, eine für Gott unendlich offene Person, eine Tochter Israels“
  5. Wollte gestohlenes Bild von Jesus zurückholen: Lebensschützer bei Marsch für das Leben verhaftet
  6. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  7. Buenos Aires macht Papstbesuch zum Feiertag
  8. Vatikan prüft Seligsprechungsprozess für spanisches Ehepaar
  9. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  10. Britisches Parlament stoppt Gesetz zur assistierten Sterbehilfe
  11. Zu jedem Zeitpunkt werden auf der Welt ungefähr 8.000 bis 9.000 Messen gefeiert
  12. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  13. Kardinal Aveline: Motto von Leos Frankreichreise hat auch mit dem Lebensschutz zu tun
  14. Tantum ergo Sacramentum
  15. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz