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22. Mai 2023 in Kommentar, 22 Lesermeinungen
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Sollte Lukas Färber, der jetzt aus der Kirche austrat, seine Stelle beim BDKJ in Münster behalten dürfen, liefert das erneut starke Argumente gegen die Kirchensteuer - Der Montagskick von Peter Winnemöller


Linz (kath.net)

Der Austritt aus der Kirche, etwas konkreter gefasst, die Verweigerung der Kirchensteuerzahlung und der dazu nötige Austritt aus der KdöR ist dem Grunde nach keine Schlagzeile mehr wert. Dereinst als der eine Star oder das eine andere Sternchen die Kirchenbrocken warf, mochte es ein Thema für die Yellowpress sein. OK, der Austritt von Christiane Florin, Mitglieder der Redaktion „Religion und Gesellschaft“ beim Deutschlandfunk löste ein paar Wellen aus. Als ehemalige Leiterin der Redaktion „Christ und Welt“ und weil die Journalistin sich in zwei Büchern mühsam für ihren Verbleib in eben jener Kirche rechtfertigte, war der Austritt eine Nachricht. Dabei hatte sie im Buch „Weiberaufstand“ schon längst innerlich das Handtuch geworfen. Trotz hat auch bei großen Mädchen (wie auch bei großen Jungs) nur eine begrenzte Halbwertzeit.

In der vergangenen Woche schaffte es erneut ein Kirchenaustritt immerhin eine kirchenbubbleinterne Mikroschlagzeile auszulösen. Der Student und Referent für die 72-Stunden-Aktion des BDKJ im Bistum Münster, Lukas Färber, hat seinen behördlichen Kirchenaustritt erklärt. Färber hatte sich auch in der Aktion „Out in Church“ engagiert und war in der Vergangenheit angestellter Jugendreferent in einer Pfarrei im Bistum Münster. Ferner gehörte er zur Gruppe der vom BDKJ ausgewählten unter 30-jährigen Teilnehmern am umstrittenen Synodalen Weg von DBK und „ZdK“. In einem längeren Twitterthread von 20 einzelnen Tweets erklärt Färber die Gründe für seinen Austritt. In eben diesem Thread erklärt er allerdings auch, weiter KJGler und BDKJler bleiben zu wollen. Unter normalen Umständen sollte die Mitgliedschaft in einem katholischen Jugendverband die Mitgliedschaft in der Kirche voraussetzen. Wirklich spannend wird es, wenn der Aktivist schreibt, er werde auch künftig Referent für die 72-Stunden-Aktion des BDKJ im Bistum Münster sein.

Man muss an dieser Stelle einen Cut machen und sich einmal ansehen, was die deutschen Bischöfe über den allgemein „Kirchenaustritt“ genannten behördlichen Verwaltungsakt schreiben. Auf ihrer Webseite schreibt die Deutsche Bischofskonferenz zur Veröffentlichung des „Allgemeinen Dekrets der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt“ (20.9.2012), dass „ein ziviler ‚Kirchenaustritt‘ als förmliche Distanzierung von der Kirche eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft darstellt und für jeden, der auf diese Weise auf Distanz zur Kirche geht, die aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt ist.“ Im Dekret findet sich der folgende Satz: „Die Erklärung des Kirchenaustritts zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:



1. Die aus der Kirche ausgetretene Person […]
- kann keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen, […]

Da nun aber der BDKJ in seinen Selbstbeschreibungen immer sehr großen Wert auf seine Kirchlichkeit legt und sich der Verband außer von den Mitgliedsbeiträgen hauptsächlich aus Kirchensteuermitteln finanziert, dürfte der oben zitierte Satz auf die Funktion eines Referenten für die 72-Stunden-Aktion des BDKJ im Bistum Münster sehr wohl zutreffen. Nun wird man gespannt beobachten dürfen, ob Färbers Ankündigung, seine Aufgabe zu behalten, der Wirklichkeit standhalten wird. Selbst in der reformierten Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts wird der Kirchenaustritt noch als Kündigungsgrund angesehen.

Der zivile Kirchenaustritt zieht ferner die faktische Exkommunikation nach sich. Mehrfach wurde dieser Sachverhalt an dieser Stelle kritisiert, da die deutschen Bischöfe auf einem kirchenrechtlich dünnen Eis agieren. Nach wie vor wird von den deutschen Bischöfen der Austritt aus der Kirchensteuerzahlung als apostatischer Akt gewertet. Selten, wirklich sehr selten, kann man in der Realität davon ausgehen, dass dem zivilen Austritt ein Glaubensabfall zu Grunde liegt. Mehr noch sollte in jedem Fall sehr genau hingesehen werden. Eine Apostasie ist nicht harmlos. Im Fall des Münsteraner BDKJ- Referenten muss von einer Apostasie ausgegangen werden. Das ist keine boshafte Unterstellung, vielmehr beruht diese Einschätzung auf den eigenen Aussagen Färbers. In seinem Thread zum Austritt aus der Kirche schreibt er im Tweet 7 von 20: „Mein Engagement hat mir auch gezeigt, dass mein Verständnis von Christ*insein, von Glauben, von Kirche wenig mit dem zu tun hat, was die Amtskirche lehrt und was sich in ihrem Handeln niederschlägt.“ Färber schreibt hier unumwunden, dass er den Glauben der Kirche nicht (mehr) teilt. In einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, das unser Land ist, hat die Bekenntnisfreiheit Verfassungsrang und jeder, der Färber für sein offenes Bekenntnis anfeindet, stellt sich in eine problematische Position zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Färber kritisiert in seinem Twitterthread durch Kommentare und Zuschriften rechter Katholiken diskriminiert worden zu sein. Sollte dies geschehen sein, so ist das eindeutig abzulehnen. Argumente ad Personam verbieten sich. Sollte es sich allerdings um ein heute so modernes einnehmen der Opferhaltung sein, Sachargumente auf die eigene Person zu beziehen, geht der Vorwurf ins Leere.

Die Kirche hat ein eignes Recht. Auch dieses Recht gilt ohne Ansehen der Person. Dieser Rechtssystematik zu Folge zieht eine Apostasie die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich. Während den allermeisten Fällen von Kirchenaustritt das Vorliegen einer Apostasie zumindest bezweifelt werden muss, kann die grundsätzliche Ablehnung des Glaubens der Kirche im Fall von Lukas Färber sehr wohl und wohlbegründet aufgrund dessen eigener Aussage angenommen werden. Dass die Exkommunikation in diesem Fall als Tatstrafe eintritt bedeutet, dass kein Gericht die Strafe feststellen muss. Sie tritt in Folge der Handlung von selber ein.

Jetzt wird es natürlich spannend. Sollte Lukas Färber seine Stelle beim BDKJ in Münster behalten dürfen, liefert das erneut starke Argumente gegen die Kirchensteuer. Viele Katholiken hadern mit dieser Abgabe, die gezwungenermaßen in die vorhandenen Strukturen fließen muss. Zahlreiche mit dem Glauben der Kirche nur schwer in Verbindung zu bringende Projekte, nicht zuletzt der Synodale Weg, werden aus Kirchensteuermitteln finanziert. Andere Projekte, die sich ernsthaft der Neuevangelisierung verschrieben haben, müssen vollständig ohne Kirchensteuer auskommen. Das Kirchenrecht verpflichtet Gläubige, die Kirche angemessen zu unterstützen. Was aber, wenn gerade diese Unterstützungsmittel in nennenswertem Umfang in kirchen- und glaubensfeindliche Projekte fließen? Das Gehalt für einen Referenten beim BDKJ, der aus der Kirche ausgetreten im Job verbleibt, wird niemand in Prozenten, nicht einmal in Promille, seiner Kirchensteuerzahlungen ausdrücken können, doch es ist ein Fanal.

Sollte also in diesem Fall der Bischof von Münster nicht reagieren, gäbe ein kein Halten mehr. Man müsste sofort und im großen Stil alle gläubigen Katholiken zum Austritt aus der Kirche aufrufen. Dem Aufruf müsste man allerdings die ernsthafte Mahnung hinzufügen, sich der Unterstützung der Kirche nicht zu entziehen. Das heißt es gälte unbedingt und seinem Bischof jederzeit durch Belege nachweisbar, das Äquivalent zur Kirchensteuer an gute kirchliche Werke zu überweisen. Zudem ist hier die römische Kurie zu kritisieren, die trotz vieler Anfragen die Rechtspraxis der deutschen Bischöfe nicht endlich einer ernsthaften kritischen Prüfung unterzieht.

Außer der möglichen Erschütterung der Kirchensteuer zeigt sich hier erneut eine weitere der zu erwartenden Früchte des Synodalen Weges von DBK und „ZdK“. Genau jene Enttäuschungen, die jetzt Lukas Färber in den Kirchenaustritt getrieben haben und die in den nächsten Monaten noch zahlreiche weitere Kirchenaustritte nach sich ziehen wird, war schon zu Beginn der Veranstaltungsreihe zu erwarten. Rom kassiert einen Beschluss nach dem anderen und untersagt den Umbau der deutschen Bistümer zu einer deutschen Nationalkirche mit Kirchenparlament. Es wird in der katholischen Kirche weder zur Priesterweihe für Frauen noch zu einer Ehe für alle kommen. Illegale Predigten und unerlaubte Sakramentenspendungen durch Laien wird nur so lange geben, wie das gläubige Volk das toleriert. Am besten wäre die einfache Abstimmung mit den Füßen. Wenn die Gemeindereferentin vor leerer Kirche predigt, predigt sie bald nicht mehr. Wenn Gläubige dem Pfarrer die Bude einrennen, dass sie ihr Kind vom Priester getauft haben wollen oder woanders hingehen, hat auch die Laientaufe bald ein Ende. Wenn Laienbeerdigung dazu führt, dass das Requiem mit fetter Spende zur Petrusbruderschaft geht und die Beisetzung mit christlichen Gebeten der nette Trauerredner von nebenan macht, werden die Pfarrherren vielleicht irgendwann nachdenklich. Auch wenn keine der Optionen ad hoc das Zeug zur Massenbewegung hat, auch Nadelstiche wirken.

Und ja, die Enttäuschungen der Reformbewegten sind nachvollziehbar, denn lange, viel zu lange wurden sie von verantwortungslosen Bischöfen und Priestern gepflegt oder geduldet. Beim Synodalen Weg haben Bischöfe für Häresien die Hand gehoben, jetzt ernten sie die Früchte der Enttäuschungen, dass sie nämlich mit ihrer Zustimmung gelogen und betrogen haben. Nichts davon können sie einhalten! Nichts! Wer kann denn einen Bischof noch ernst nehmen, der in Kenntnis von „Ordination sacerdotalis“ und der in Rom mehrfach bestätigten Tatsache, dass das Schreiben „de fide“ ist, für Frauen in allen Ämtern stimmt. Das ist nichts weniger als ein verlogenes Schurkenstück, dass uns nun in Folge zu Recht enttäuschter und wütender Austritte um die Ohren fliegt. Aus Gründen der Gerechtigkeit – nicht aus Gründen des Glaubens – kann man derzeit jeden dieser enttäuschten medienwirksamen Austritte nur mit einem süffisanten „Tja!“ zur Kenntnis nehmen und den Bischöfen zu Füßen legen, die brav zu allem Mist mit „Ja“ gestimmt haben. Nicht vergessen für die Ausgetreten ein Stoßgebet zum Himmel zu schicken. Am Ende sind die nämlich nicht weniger betrogen als die treuen Gläubigen, die den Mist auch weiterhin noch bezahlen.


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