Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  2. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  3. Niederländischer Kardinal Eijk: Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nur bei Keuschheit
  4. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  5. "Die Macht der Dummheit"
  6. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  7. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  8. Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.
  9. ‚Trump hat eine realistische Chance als großer Held aus der Geschichte herauszugehen‘
  10. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  11. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  12. Wird der Menschensohn den Glauben finden? Der Glaube, der bleibt. Die neuen Heiligen der Hoffnung
  13. Papst Leo XIV. empfängt am 23. Oktober den britischen König Charles III.
  14. Ruhelos in der Welt, doch ruhig in Christus
  15. Bischof von Gurk: Pfarren geistlich vertiefen, aber nicht strukturell zerstören!

Gericht stellt fest: Verhaftung von Lebensschützern war Diskriminierung

5. September 2023 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In Washington wurden im Sommer 2020 zwei Lebensschützer verhaftet, während hunderte ‚Black Lives Matter’-Demonstranten unbehelligt blieben.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Ein Bundesgericht in Washington D.C. hat festgestellt, dass die Behörden der US-Hauptstadt das Recht „selektiv angewandt“ hat, indem sie zwei Lebensschützer verhaftet, aber hunderte Randalierern von „Black Lives Matter“ (BLM) ignoriert haben.

Während der „Black Lives Matter“ Demonstrationen im Sommer 2020 hat die Polizei nur vier Randalierer verhaftet, die öffentliches und privates Eigentum beschädigt haben. Bei einem kleineren Protest der Lebensschutzorganisation „Students for Life of America“ sind zwei Demonstranten verhaftet worden, die mit Kreide (!) „Black pre-born lives matter“ auf den Gehsteig vor einer Abtreibungsklinik von Planned Parenthood geschrieben haben.


Die Frederick Douglass Stiftung und die Students for Life of America klagten die Stadt Washington wegen selektiver Anwendung des Rechts. Sie warfen der Stadt vor, die Rechte der Lebensschützer missachtet zu haben. Die einseitige Anwendung sei verfassungswidrig.

Ein Berufungsgericht gab den Klägern nun Recht und stellte fest, dass die Behörden der Stadt die Lebensschützer strenger behandelt habe als die BLM-Aktivisten. Es hob damit ein Urteil eines Gerichts erster Instanz auf, welches die Beschwerde zurückgewiesen hatte.

Im Sommer 2020 seien „tausende Demonstranten“ von BLM auf der Straße gewesen. Die Parolen der Bewegung seien überall auf Straßen, Gehsteigen und Häuserfassaden sichtbar gewesen. Sie hätten gegen die Verordnungen der Stadtverwaltung verstoßen. Im selben Sommer seien die beiden Lebensschützer, die im Rahmen eines kleineren Protests gehandelt hätten, verhaftet worden.

Die Behörden von Washington könnten Botschaften, denen sie nicht zustimmen, nicht zensurieren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gelte für alle, sagte Erin Hawley von der Alliance Defending Freedom (ADF). Sie hat die Lebensschützer vor Gericht vertreten.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  2. "Die Macht der Dummheit"
  3. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  4. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  5. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  6. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  7. Island-Reise - Sommer 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  8. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  9. Frankreich: Trappisten übergeben ihre Abtei an die Benediktiner von Barroux
  10. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  11. „Kardinal Marx und Bischof Bätzing werden voraussichtlich in der Trierer Studie berücksichtigt“
  12. Bea, versteck ihn nicht, das sind die schönsten Perlen der Welt!
  13. Leo XIV. segnete „Deutschland dankt Maria“-Madonna auf dem Petersplatz
  14. Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.
  15. Niederländischer Kardinal Eijk: Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nur bei Keuschheit

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz