Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  2. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  3. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  4. Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
  5. "Wir wollen den Glauben verteidigen gegenüber häretischen Interpretationen und Verfälschungen!"
  6. „Beten wir, dass den Gläubigen leichterer Zugang zur überlieferten Form der Messe ermöglicht wird"
  7. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  8. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  9. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  10. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  11. Scharfe Kritik an CDU: Birgit Kelle rechnet nach Leihmutterschafts-Fällen mit Partei ab
  12. Amnesty International stuft englische kath. Bischofskonferenz als „gegen [Menschen]-Rechte“ ein!
  13. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  14. Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien
  15. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?

Gericht stellt fest: Verhaftung von Lebensschützern war Diskriminierung

5. September 2023 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In Washington wurden im Sommer 2020 zwei Lebensschützer verhaftet, während hunderte ‚Black Lives Matter’-Demonstranten unbehelligt blieben.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Ein Bundesgericht in Washington D.C. hat festgestellt, dass die Behörden der US-Hauptstadt das Recht „selektiv angewandt“ hat, indem sie zwei Lebensschützer verhaftet, aber hunderte Randalierern von „Black Lives Matter“ (BLM) ignoriert haben.

Während der „Black Lives Matter“ Demonstrationen im Sommer 2020 hat die Polizei nur vier Randalierer verhaftet, die öffentliches und privates Eigentum beschädigt haben. Bei einem kleineren Protest der Lebensschutzorganisation „Students for Life of America“ sind zwei Demonstranten verhaftet worden, die mit Kreide (!) „Black pre-born lives matter“ auf den Gehsteig vor einer Abtreibungsklinik von Planned Parenthood geschrieben haben.


Die Frederick Douglass Stiftung und die Students for Life of America klagten die Stadt Washington wegen selektiver Anwendung des Rechts. Sie warfen der Stadt vor, die Rechte der Lebensschützer missachtet zu haben. Die einseitige Anwendung sei verfassungswidrig.

Ein Berufungsgericht gab den Klägern nun Recht und stellte fest, dass die Behörden der Stadt die Lebensschützer strenger behandelt habe als die BLM-Aktivisten. Es hob damit ein Urteil eines Gerichts erster Instanz auf, welches die Beschwerde zurückgewiesen hatte.

Im Sommer 2020 seien „tausende Demonstranten“ von BLM auf der Straße gewesen. Die Parolen der Bewegung seien überall auf Straßen, Gehsteigen und Häuserfassaden sichtbar gewesen. Sie hätten gegen die Verordnungen der Stadtverwaltung verstoßen. Im selben Sommer seien die beiden Lebensschützer, die im Rahmen eines kleineren Protests gehandelt hätten, verhaftet worden.

Die Behörden von Washington könnten Botschaften, denen sie nicht zustimmen, nicht zensurieren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gelte für alle, sagte Erin Hawley von der Alliance Defending Freedom (ADF). Sie hat die Lebensschützer vor Gericht vertreten.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  2. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  3. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  4. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  5. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  6. Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. "Wir wollen den Glauben verteidigen gegenüber häretischen Interpretationen und Verfälschungen!"
  9. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  10. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  11. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  12. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
  13. „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
  14. Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
  15. „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz