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Trier Bischof Ackermann muss 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

6. September 2023 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Eine Angestellte des Bistums wurde von einem Pfarrer jahrelang missbraucht und später zu einer Abtreibung gezwungen. Ackermann hatte dann ihren Namen bekannt gemacht und muss jetzt daher Schadensersatz zahlen


Trier (kath.net)

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist heute von einem Arbeitsgericht in Trier zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Die Frau wurde von ihrem Pfarrer (!) jahrelang missbraucht und später auch zu einer Abtreibung gezwungen. Später hat der Bischof dann den Namen bei einer Videkonferenz bekannt gemacht. Damit habe Ackermann laut dem Gericht "eine erhebliche Berührung" der "persönlichen Belange" der Frau bewirkt. Die Frau erklärte, dass sie durch Bekanntmachung ihres Namens retraumitisiert wurde. Ackermann hat sich  später entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.



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Lesermeinungen

 CusanusG 6. September 2023 
 

Auch BIschof Bätzing ist angezeigt worden

und gibt eine Unterlassungserklärung ab, weil er ein Missbrauchsopfer mit falschen Angaben diffamiert hat. Und welche Berichte findet man dazu in den Medien? Nichts.
Kein Wunder, gehört Bätzing doch zu den kirchenpolitisch "Guten".
Bätzing verpflichtet sich, im Fall Weißenfels unter anderem nicht mehr von einer "Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen" und einer "Schuldverwicklung" zu sprechen.
Während man bei Woelki keine Verfehlungen findet, aber eine gigantische Kampagne, sind Bätzing et al in etliche Skandale verwickelt, man berichtet aber nichts.


2
 
 dalex 6. September 2023 
 

Formal ist das Urteil richtig

die Namensnennung ist ein schwerer Fehler. Das hätte Ackermann nicht passieren dürfen. Es ist aber nicht so, dass Frau W. und ihr Schicksal, mit dem sich das Bistum seit über 20(!) Jahren beschäftigt, in der Belegschaft niemand kennt. Ich befürchte, es kennen sie inzwischen mehr, als es für sie gut ist. Aber das ist eine ganz anderes Thema in dieser tieftraurigen Geschichte.


2
 
 Chris2 6. September 2023 
 

@Tante Ottilie

Merke: Schuld auf sich geladen hat nur der, der eine falsche, allzu katholische, Meinung zu ganz anderen Fragen vertritt - egal, ob er sich im Missbrsuchsskandal etwas hat zuschulden kommen lassen, oder nicht. Es ist die selbe perfide Logik wie die, den Missbrauch an Buben mit Homosexualität zu bekämpfen...


1
 
 Marianus 6. September 2023 

Mir ist völlig schleierhaft,

welcher Teufel einen Verantwortlichen reitet, sei er Bischof, sei er Laie, um zu einer solchen Indiskretion fähig zu sein!

Zum sexuellen Missbrauch der Frau durch ihren Pfarrer (!) kam noch der ihres guten Namens durch den verantwortlichen Bischof (!) oben drauf!

Wie sehr gestört muss das Bild eines Bischofs vom guten Hirten sein, um eine solche ein Missbrauchsopfer schwer schädigende Indiskretion zu begehen!

Beten wir für seine Bekehrung!


2
 
 Tante Ottilie 6. September 2023 
 

Nur recht und billig

Ist dieses Urteil. Ich gehe davon aus, dass er das aus seinem Privatvermögen begleichen- nicht etwa aus den Bistumsfinanzen, denn den Fehler hat er ja selbst begangen.

Wann endlich kommen die Missbrauchs-Schweinereien gerade des Bistums Trier endlich an das Licht der Öffentlichkeit?

Da dürften auch Kard. Marx, Bf. Bätzing(?) und Bf. Ackermann sich auf ungemütlich Nachfragen etc. gefasst machen.

Mitleid hätte ich mit keinem von ihnen, nachdem sie alle so sehr über Kard. Woelki in der Vergangenheit hergezogen sind.


4
 

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