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| ![]() Trier Bischof Ackermann muss 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen6. September 2023 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Eine Angestellte des Bistums wurde von einem Pfarrer jahrelang missbraucht und später zu einer Abtreibung gezwungen. Ackermann hatte dann ihren Namen bekannt gemacht und muss jetzt daher Schadensersatz zahlen Trier (kath.net) Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist heute von einem Arbeitsgericht in Trier zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Die Frau wurde von ihrem Pfarrer (!) jahrelang missbraucht und später auch zu einer Abtreibung gezwungen. Später hat der Bischof dann den Namen bei einer Videkonferenz bekannt gemacht. Damit habe Ackermann laut dem Gericht "eine erhebliche Berührung" der "persönlichen Belange" der Frau bewirkt. Die Frau erklärte, dass sie durch Bekanntmachung ihres Namens retraumitisiert wurde. Ackermann hat sich später entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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