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'Kirchenbeitrag' - Die von den Nazis beabsichtigte Wirkung nimmt seit Jahren zu!

9. November 2023 in Österreich, 4 Lesermeinungen
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Grazer Kirchengeschichtler Höfer kritisiert Schweigen und Nichthandeln österreichischer Bischöfe zu den vielen Kirchenaustritten. Kirchenbeitrag ist klar Motiv für zwei Drittel der Austritte: "Wer austritt, hat deswegen nicht seinen Glauben verloren"


Wien (kath.net/rn)
Der Grazer Kirchengeschichtler Rudolf K. Höfer hat in einem Gastkommentar für die "Presse" das Schweigen der österreichischen Bischöfe zu den vielen Austritten aus der katholischen Kirche kritisiert. Höfer erinnert daran, dass 2022 die Austrittszahlen so groß wie nie zuvor waren und das Kirchenbeitragsgesetz seit 1939 gelte und die von den Nazis beabsichtigte Wirkung seit Jahren zunehme. Österreich habe laut Höfer noch immer das Stigma eines NS-Gesetzes, dessen Ziel die Zerstörung der vier Religionsgemeinschaften ist. Andere Länder haben solche Gesetze längst beseitigt.

Höfer erinnert in seinem Kommentar auch an die Freiburger Studie 2019 für Deutschland, die bei angenommenen 0,9 % Austritten jährlich bis 2060 zu einer Halbierung der Mitgliederzahlen führen werde. Allerdings seien in Deutschland 2022 die Austrittszahlen beider Großkirchen auf 2,18 % gestiegen. Daher könnte die Halbierung der Kirchen schon in zwei Jahrzehnten oder sogar früher erreicht werden. In Österreich selbst war 2022 der Rückgang bei 1,96 %, 2024 könnte die Gesamtzahl der Katholiken unter 50 % sein.


Der emeritierte ao. Uniprofessor für Kirchengeschichte der Karl-Franzens-Universität Graz erinnert die Bischöfe daran, dass diese bereits vor einem Vierteljahrhundert ganz klar den Kirchenbeitrag als Motiv für zwei Drittel der Austritte genannt. haben. "Wer ausgetreten ist, hat aber deshalb nicht seinen Glauben verloren, und die Taufe bleibt, auch wenn die Bischöfe mit Strafen und Sanktionen diese Menschen von der Kirche noch zusätzlich entfremden. Gemäß dem katholischen universalen Kirchenrecht sind Strafen nur nach genauer Prüfung zulässig", schreibt Höfer und verweist auf das Bistum Basel, das bereits auf die Eintragung des Austritts in das Taufbuch verzichtet.

Höfer betont dann, dass die bischöflichen Schreiben in Österreich, den Austritt innerhalb einer dreimonatigen Frist zu widerrufen, jedenfalls keine Prüfung eines Glaubensabfalls oder einer Häresie seien. Strafen wären laut dem Kirchenrecht erst erlaubt, wenn diese zwei nach dem Kirchenrecht nachgewiesen wären. Die meisten Katholiken in Österreich treten laut dem Professor nur vom Zahlen und nicht vom Glauben aus, auch wenn viele Themen Anlass dafür bieten können.

Höfer kritisiert dann auch, dass der Kirchenbeitrag von Armen Armut verschärfe, da 2,7 Millionen Menschen in Österreich ein Einkommen unter 11.000 Euro haben. Diese werden in Österreich erst nach "unwürdigem Betteln" in Kirchenbeitragsstellen von der Kirchensteuer befreit. Im Unterschied dazu werden in Deutschland diese automatisch befreit, wenn keine Steuerpflicht bestehe.

Der Theologe schlägt vor, dass auch die Bischöfe über eine Alternative zum derzeitigen System nachdenken sollten und erinnert dazu an Länder wie in Italien oder Spanien, wo man einen gewissen Teil der Steuer unter anderen den Kirchen widmen können. Die Austrittszahlen würden rapide sinken und mit einer demokratische Mitbestimmung über einen Teil des Steueraufkommens würde die Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden.


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Lesermeinungen

 ssimon 9. November 2023 
 

Also ich lass es drauf ankommen

Ich bezahle schon sehr lange keine Kirchensteuer äh Kirchenbeitrag mehr. Ich würde sehr gerne einen bezahlen. Momentan ist der 7te Wisch eingetroffen. 10-13 sind es an der Zahl, bis es vor Gericht geht. Darauf freue ich mich schon. Ich habe dazu gelernt und bin gespannt zu gleich. Über dieses Thema könnte ich ewig diskutieren, weil ich weiß, schlussendlich wird alles gut nur momentan ist den Bischöfen und Kardinälen das liebe Geld wichtiger als Gott und die liebe.


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 Vladimir Lobkowicz 9. November 2023 
 

Zur Abschaffung der Kirchensteuer

Vorsicht: die ersatzlose Abschaffung der Kirchenteuer hätte vermutlich eine Implosion der kirchlichen Werke zur Folge, konkret auf der Ebene der einzelnen Pfarreien.

Einfaches Beispiel: ein Gemeindepfarrer braucht ca. 2000 € / Monat um sich zu ernähren, zu kleiden, zu wohnen, zu heizen, und um Kranke zu besuchen. Bei 4 Hauptgottesdiensten im Monat, muss er also pro Gottesdienst 500 € einnehmen. Kann er das schaffen, wenn er nur ca. 50 Besucher hat? Wieviel muss ein jeder von uns in den Klingelbeutel werfen, damit er es schafft?
Eine vierköpfige Familie müsste demnach 40 € / Sonntagsmesse beitragen.

Klingt nach viel, ist es aber nicht im Vergleich zu einem Kinobesuch, einem Stadionbesuch, einem Opernbesuch.

Traurig aber wahr, ohne Geld gehts nicht, und sogar Jesus und seine Jünger hatten eine Kasse (Joh. 13, 29).


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 dalex 9. November 2023 
 

Italienisches Modell übertragbar?

Gewiss, das italienische 5/1000 würde vermutlich den Kirchenaustritt aus finanziellen Gründen stoppen, weil man um die Steuer nicht mehr herumkommt, aber deswegen die Leute nicht frommer machen. Und die andere spannende Frage: wer würde hierzulande vom 5/1000 System profitieren? In Italien hat die Kirche ein ausreichendes Auskommen, weil immer noch eine höhere Grundfrömmigkeit in der Bevölkerung ist. Sie bekommt, wenn ich mich recht erinnere, so rund 60 Prozent aus dem Topf. Aber hierzulande?


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 ThomasR 9. November 2023 
 

inzwischen geht es nicht nur um Kirchenbeitrag oder Kirchensteuer

sondern auch um Gegenleistung der Institution Kirche, die einfach nicht mehr stimmt.

Es gibt kein Grund daß die Gläubigen Kirchensteuer/Kirchenbeitrag entrichten wenn der Zugang zur Hlg. Messe (auch werktags) und zu anderen Sakramenten und Sakramentalien (Beerdigungen geleitet durch einen Priester oder einen Diakon) von der Institution Kirche auf der Ebene von jeder Pfarre und in Krankenhausseelesorge nicht gewährleistet werden kann.

Auch Boykott des Pontfikates von Papst Franziskus* durch Institution Kirche z.B. über Anbieten von Frauenpredigten/Vergabe der Leitung von Pfarren an Laienfrauen mündet, wie in München, in Mehrung der Kirchenaustritte.

*Laut Motu Proptrio Spiritus Domini von Ppast Franzisku vom Jänner 2021 sind die Frauenpredigten während der Hlg.Messe weiterhin nicht zulässig.

www.st-michael-muenchen.de/gottesdienst/service/predigten-zum-nachhoeren/frauenpredigten


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