Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  6. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  7. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  8. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  9. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  10. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  13. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  14. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  15. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“

US-Präsident Biden will das Töten kleiner, ungeborener Kinder gesetzlich festlegen

27. Jänner 2024 in Prolife, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die unter dem Urteil ‚Roe v. Wade’ geltende, freizügige Abtreibungsregelung soll per Gesetz in allen Bundesstaaten der USA gelten, wenn die Demokraten bei den Wahlen im November die Mehrheit im Kongress erhalten.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Präsident Joe Biden hat bei einer Pro-Abtreibungsveranstaltung angekündigt, er werde das 2022 vom Obersten Gerichtshof aufgehobene Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ kodifizieren lassen, sollte die Demokratische Partei in beiden Häusern des Kongresses nach den Wahlen im November die Mehrheit haben. Vizepräsidentin Kamala Harris hat indessen erneut behauptet, dass Christen Abtreibung gutheißen können.

Die Entscheidung Roe v. Wade hat Spätabtreibungen zugelassen, wenn die Bundesstaaten diese nicht verbieten. Einschränkungen der Abtreibung waren unter „Roe v. Wade“ aber nur für die späte Phase der Schwangerschaft erlaubt, in welcher das Ungeborene außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre. Eine Kodifizierung von Roe v. Wade könnte also bedeuten, dass Abtreibungen bis zur Geburt legal wären.


Biden versprach, sein Veto gegen ein Gesetz einzulegen, welches die Abtreibung einschränkt. Abtreibungseinschränkungen seien gegenüber den betroffenen Frauen „grausam“, behauptete der Präsident weiter. Frauen seien „gezwungen“, hunderte Meilen zu reisen um, wie er wörtlich sagte, „medizinische Grundversorgung“ – gemeint ist Abtreibung – zu erhalten. Biden behauptete auch, dass Frauen in Bundesstaaten mit Abtreibungsverboten oder -einschränkungen von Notaufnahmen abgewiesen würden, obwohl alle Lebensschutzgesetze der Bundesstaaten garantieren, dass schwangere Frauen jede notwendige medizinische Behandlung erhalten, auch bei Eileiterschwangerschaften oder Fehlgeburten.

In seiner Rede kündigte Biden an, ein Schlupfloch in einem Bundesgesetz nutzen zu wollen, um das Angebot an Abtreibungen zu erweitern. Ein Bundesgesetz verpflichtet Krankenhäuser und Ambulanzen zu „notfallmedizinischer Versorgung“. Der Präsident will das Gesetz nun so interpretieren, dass Abtreibungen unter „notfallmedizinische Versorgung“ fallen. So könnten Notaufnahmen im ganzen Land dazu gezwungen werden, Abtreibungen durchzuführen. Bundesgerichte haben solche Versuche allerdings bereits untersagt, beispielsweise in einem Urteil für den Bundesstaat Texas vom 2. Januar dieses Jahres.

Vizepräsidentin Kamala Harris hat in einer Rede erneut behauptet, dass niemand „seinen Glauben oder seine tiefsten Überzeugungen aufgeben“ müsse, um Abtreibung gutzuheißen. Sie hat diese Ansicht bereits mehrmals vertreten, ohne sie zu begründen. (Siehe Link)

Legale Abtreibung sei vielmehr ein Ausdruck des Mitgefühls, behauptete sie weiter. „Wir haben einen Präsidenten, der – und das ist von kritischer Bedeutung – das Mitgefühl und auch die Entschlossenheit und die Fähigkeit hat, unsere Vision für unser Land und für unsere Zukunft zu realisieren“, sagte sie wörtlich. Biden sei „ein mutiger Kämpfer für unsere grundlegendsten Freiheiten als Amerikaner einschließlich der Freiheit, Entscheidungen über unseren eigenen Körper zu treffen, ohne dass die Regierung uns sagt, was wir tun sollen“, fuhr sie fort.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  9. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  10. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  11. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  12. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  13. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten
  14. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  15. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz