Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  2. THESE: 'Viele Priester ignorieren das Übernatürliche in der Lehre!'
  3. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  4. USA bombardieren Islamisten nach Massaker an Christen in Nigeria
  5. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird
  6. Vorbehaltlos Ja zum Leben!
  7. Stille Nacht, Heilige Nacht
  8. ‚Urbi et Orbi‘ 2025: Weihnachten - Geburt des Friedens
  9. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  10. Es macht mich sehr traurig, dass Russland einen Waffenstillstand zu Weihnachten abgelehnt hat!
  11. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
  12. Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren: er ist der Messias, der Herr!
  13. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  14. Neuer Papst feiert wieder öffentliche Messe am Christtag
  15. Meloni besuchte neues Museum zu Ehren von Johannes Paul II. in Rom

EuGH: Religionswechsel nach Flucht kann Asylgrund sein

2. März 2024 in Österreich, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein aus dem Iran geflohener Mann, der in Österreich zum christlichen Glauben übertrat, erhielt zwar subsidiären Schutz, wurde auf Basis der heimischen Rechtslage aber automatisch nicht als asylberechtigter Flüchtling anerkannt


Luxemburg (kath.net/KAP) Ein Asylantrag in der EU aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil am Donnerstag klar. In dem konkreten Fall geht es um einen 2015 nach Österreich geflüchteten Iraner, dessen erstes Schutzgesuch abgewiesen wurde und der bei einem zweiten Antrag 2019 geltend machte, sich zwischenzeitlich zum Christentum bekehrt zu haben. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien hat den EuGH-Richtern die Causa im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt.


Die österreichischen Behörden hatten im Zuge der Prüfung des Folgeantrags des Iraners anerkannt, dass der Mann "aus innerer Überzeugung" Christ geworden sei, er diesen Glauben aktiv lebe und deshalb bei einer Rückkehr in den Iran mit Verfolgung rechnen müsse. Sie gewährten ihm jedoch nur subsidiären Schutz und eine befristete Aufenthaltsberechtigung, aber keine Anerkennung als Asylberechtigter, da er die Verfolgungsgefahr nach Verlassen seines Herkunftslandes selbst geschaffen habe.

Die Entscheidung der Behörden in Wien erfolgte auf Basis einer Bestimmung im österreichischen Asylgesetz, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund eines Folgeantrags davon abhängig macht, dass der von dem Betroffenen selbst geschaffene neue Umstand "Ausdruck und Fortsetzung einer bereits im Herkunftsland bestehenden Überzeugung ist".

Nach geltendem EU-Recht, das durch die sogenannte Anerkennungsrichtlinie (auch: Qualifikationsrichtlinie) geregelt wird, ist laut dem nunmehrigen EuGH-Entscheid in einem solchen Fall aber nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Missbrauchsabsicht vorliegt oder der Antragsteller das Asylverfahren instrumentalisieren will. Vielmehr sei jeder Folgeantrag individuell zu prüfen.

Wenn, wie im vorliegenden Fall des Iraners von den österreichischen Behörden festgestellt, der Betroffene glaubhaft machen könne, "aus innerer Überzeugung" konvertiert zu sein und diese Religion zu praktizieren, schließe dies eine Missbrauchsabsicht aus. Sofern ein solcher Antragsteller die in der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erfülle, sei ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, urteilte der EuGH.

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  4. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  5. Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren: er ist der Messias, der Herr!
  6. O Emmanuel
  7. „Jesus ist also nicht aus religiöser Poesie geboren…“
  8. Ein neuer Akzent ohne Bruch: keine Pastoralrhetorik mehr
  9. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
  10. THESE: 'Viele Priester ignorieren das Übernatürliche in der Lehre!'
  11. ‚Urbi et Orbi‘ 2025: Weihnachten - Geburt des Friedens
  12. Der heilige Josef und die Schwestern von Goldenstein
  13. Neuer Papst feiert wieder öffentliche Messe am Christtag
  14. Es macht mich sehr traurig, dass Russland einen Waffenstillstand zu Weihnachten abgelehnt hat!
  15. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz