Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  2. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  3. Katholische Kirche in Island hilft Menschen mit homosexuellen Neigungen enthaltsam zu leben
  4. Der stumme Gott unserer Zeit
  5. Niedersachsen plant Religionsunterricht ohne Gott!
  6. Beschließen ohne zu entscheiden?
  7. BDKJ Nordrhein-Westfalen will Verbot der AfD
  8. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  9. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  10. Ramadan sorgte für Unfrieden an Wiener Schulen!
  11. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  12. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen
  13. Frankreich: Neues Gesetz bestraft Versuch, von Suizidhilfe abzuhalten
  14. 'Ich verstehe Gott nicht': Ältester Deutscher feiert 110. Geburtstag
  15. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen

EuGH: Religionswechsel nach Flucht kann Asylgrund sein

2. März 2024 in Österreich, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein aus dem Iran geflohener Mann, der in Österreich zum christlichen Glauben übertrat, erhielt zwar subsidiären Schutz, wurde auf Basis der heimischen Rechtslage aber automatisch nicht als asylberechtigter Flüchtling anerkannt


Luxemburg (kath.net/KAP) Ein Asylantrag in der EU aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil am Donnerstag klar. In dem konkreten Fall geht es um einen 2015 nach Österreich geflüchteten Iraner, dessen erstes Schutzgesuch abgewiesen wurde und der bei einem zweiten Antrag 2019 geltend machte, sich zwischenzeitlich zum Christentum bekehrt zu haben. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien hat den EuGH-Richtern die Causa im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt.


Die österreichischen Behörden hatten im Zuge der Prüfung des Folgeantrags des Iraners anerkannt, dass der Mann "aus innerer Überzeugung" Christ geworden sei, er diesen Glauben aktiv lebe und deshalb bei einer Rückkehr in den Iran mit Verfolgung rechnen müsse. Sie gewährten ihm jedoch nur subsidiären Schutz und eine befristete Aufenthaltsberechtigung, aber keine Anerkennung als Asylberechtigter, da er die Verfolgungsgefahr nach Verlassen seines Herkunftslandes selbst geschaffen habe.

Die Entscheidung der Behörden in Wien erfolgte auf Basis einer Bestimmung im österreichischen Asylgesetz, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund eines Folgeantrags davon abhängig macht, dass der von dem Betroffenen selbst geschaffene neue Umstand "Ausdruck und Fortsetzung einer bereits im Herkunftsland bestehenden Überzeugung ist".

Nach geltendem EU-Recht, das durch die sogenannte Anerkennungsrichtlinie (auch: Qualifikationsrichtlinie) geregelt wird, ist laut dem nunmehrigen EuGH-Entscheid in einem solchen Fall aber nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Missbrauchsabsicht vorliegt oder der Antragsteller das Asylverfahren instrumentalisieren will. Vielmehr sei jeder Folgeantrag individuell zu prüfen.

Wenn, wie im vorliegenden Fall des Iraners von den österreichischen Behörden festgestellt, der Betroffene glaubhaft machen könne, "aus innerer Überzeugung" konvertiert zu sein und diese Religion zu praktizieren, schließe dies eine Missbrauchsabsicht aus. Sofern ein solcher Antragsteller die in der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erfülle, sei ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, urteilte der EuGH.

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDUNG nur mehr bis 25. MÄRZ möglich!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Vier von sieben: Die unglaubliche Berufungs-Geschichte der Familie Morrison
  4. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  5. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  6. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  7. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  8. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  9. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  10. Abtreibungs-Aktivisten greifen Profemina-Beratungszentrum an
  11. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen
  12. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  13. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen
  14. 'Ich verstehe Gott nicht': Ältester Deutscher feiert 110. Geburtstag
  15. Beschließen ohne zu entscheiden?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz