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CDL: Für das Leben und gegen Einschränkung demokratischer Rechte

4. Juli 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen
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Am Freitag steht mit dem Gesetzentwurf eine Einschränkung elementarer Grundrechte auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit auf der Tagesordnung, und ich kann nur alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag bitten, für demokratische Rechte ... zu stimmen


CDL: Für das Leben und gegen Einschränkung demokratischer Rechte
 
Die Regierung plant am kommenden Freitag das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern. Dazu nimmt Odila Carbanje, stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Stellung:
 
In der letzten Sitzungswoche, mittags gegen 13.10 Uhr, als drittletzter Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause, hat die Ampel vor, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern (Drucksache 20/10861). Am selben Tag, abends um 18 Uhr, wird halb Deutschland der Nationalmannschaft in der Hoffnung zujubeln, dass sie Spanien besiegt und ins Halbfinale einzieht. Der Vorstoß, das Gesetz zu ändern, wurde ganz bewusst auf diesen Zeitpunkt gelegt. So soll sang und klanglos, ohne dass die Bevölkerung es mitbekommt, ein elementares Grundrecht eingeschränkt werden.

Denjenigen, die sich auf die Seite der schwächsten und hilflosesten Menschen unserer Gesellschaft stellen, nämlich auf die Seite derjenigen, die selbst noch keine Stimme haben, soll die Stimme genommen werden. Gebetsgruppen, die vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen überwiegend still für die ungeborenen Kinder und ihre Mütter beten und vereinzelt auch ein Beratungsangebot machen, sollen dies nicht mehr tun dürfen, weil sie anscheinend eine solche „Gefahr“ für die ratsuchenden Frauen und ihre Beraterinnen darstellen, dass die Regierung Handlungsbedarf durch eine Gesetzesänderung sieht. Eigenartig ist nur, dass es keinerlei Beweise für diesen Handlungsbedarf gibt. Ganz im Gegenteil: Die Abtreibungszahlen steigen und die Ampel antwortet mit einem weiteren Schritt zum ideologischen Umbau der Gesellschaft.

Schon im Dezember vergangenen Jahres schrieb die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel, an das Bundesfamilienministerium: „Das Handeln von Lebensrechtlern vor Abtreibungspraxen und in der Nähe von Beratungsstellen war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. Die Prüfung ergab stets, dass verschiedene Grundrechte den Einsatz der Lebensrechtler für Schwangere und ungeborene Kinder stützen, namentlich:

    die Ausübung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 4 des Grundgesetzes,


    die Betätigung ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG,

    die Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes,

    die allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Hinzu kommt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) der ungeborenen Kinder. Bemerkenswert ist in diesem Kontext nämlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die klar sagt, dass 1. die ungeborenen Kinder ein Lebensrecht haben und 2. der Staat einen klaren Schutzauftrag dafür: „Soll die Verantwortung der schwangeren Frau für das ungeborene Leben Grundlage einer gewissenhaften Entscheidung werden, so muß die Frau sich eben dieser Verantwortung bewußt sein, die sie nach dem Beratungskonzept in spezifischer Weise trägt. Dabei muß sie wissen, daß das Ungeborene insbesondere auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat, also auch im Frühstadium der Schwangerschaft nach der Rechtsordnung besonderen Schutz genießt. Mithin muß der Frau bewußt sein, daß nur in Ausnahmesituationen nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch in Betracht gezogen werden darf, nämlich nur, wenn der Frau eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Dessen muß sich die beratende Person vergewissern und etwa vorhandene Fehlvorstellungen in für die Ratsuchende verständlicher Weise korrigieren.“ BVerfGE 88, 203, 261, 283 f, sowie bereits BVerfGE, 39., 1 ff.), einschließlich der Notwendigkeit von strafrechtlichem Schutz sowie einem ausdrücklich formulierten Auftrag an den privaten wie öffentlichen Rundfunk, „an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben“ teilzuhaben (BVerfGE 88, 203, 261.).“
 
Die Ausführungen von Frau Wenzel zum Gesetzentwurf betrugen 10 Seiten und sind vom Familienministerium auf der Internetseite veröffentlicht aber nicht beantwortet worden.
 
Menschen, die nichts anderes tun, als auf der Grundlage unseres Grundgesetzes für das Recht auf Leben aller Menschen einzutreten werden in dem Gesetzentwurf schon abfällig mit „sogenannte“ bezeichnet und die angebotene Beratung als „Belästigung“ tituliert. Am Freitag steht mit dem Gesetzentwurf eine Einschränkung elementarer Grundrechte auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit auf der Tagesordnung, und ich kann nur alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag bitten, für demokratische Rechte und gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.“


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Lesermeinungen

 MutigSein 5. Juli 2024 
 

Hier entnehme ich unserem aktuellen Pfarrbrief dass die SKF Gruppe ab sofort

ihre stillen Proteste bzw. Infostände nicht mehr weiter in der Nähe von Kliniken die Abtreibungen durchführen positionieren wird. Man möchte es nicht riskieren, Strafen zu bekommen die über die bislang kleinen Geldstrafen hinausgehen. Die Klinikleitung hat an die Kirchengemeinde geschrieben dass sie bei Wiederholung Strafanzeige erstatten wird weil Patientinnen sich belästigt gefühlt haben. Ergo hat man von oben Druck ausgeübt und es finden zumindest von hier keine Demos mehr statt. Es ist eine verdrehte Welt heute: Frauen die ihr Kind töten bekommen Polizeischutz und Lebensschützer werden bestraft. Da läuft einiges aus dem Ruder!


2
 
 MutigSein 5. Juli 2024 
 

Hier entnehme ich unserem


0
 
 modernchrist 5. Juli 2024 
 

Rettung aus Todesgefahr

ist Bürgerpflicht! Tut man das nicht, wird man bestraft wegen unterlassener Hilfeleistung. Wir Lebensschützer möchten direkt vor der Tötungsstätte stehen und wenigstens als Anblick die Frauen nochmals zum Innehalten bewegen. Das soll Belästigung sein? Das soll - das neue Wort - Gehsteigprotest - sein ? Durch Bannmeilen, wo man uns nicht mehr sieht und wo keiner unser Beten bemerken wird und soll - dadurch sollen die Frauen g e s c h ü t z t ihr Kind zum Töten tragen können. Dafür soll die Polizei jetzt aufpassen? Solche Politiker werden ihre gerechte Strafe für ihre diabolischen Ideen bekommen.


2
 
 Johannes14,6 4. Juli 2024 
 

Hier zeigen sich die wahren Verteidiger der Demokratie !

Was soll man mehr verabscheuen ?

Die Chuzpe der linksgrünen Politiker, mit allen parlamentarischen Tricks rein ideologiegetrieben ein Gesetz durchzupeitschen, das - abgesehen von der Behinderung der Lebensschützer - ein Testballon und Türöffner darstellt für WEITERE VERLETZUNGEN DER GRUNDRECHTE: Gewissens- und Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung.

- Das DESINTERESSE der Bevölkerung, die sich im "Kampf gegen Rechts" an der Seite der Antifa zu Tausenden auf die Straße bringen läßt (zuletzt Essen), nur ein Häufchen Lebensschützer zeigt Widerstand. Die sehr gute Stellungnahme der CDL wurde vom Ministerium zwar veröffentlicht, aber nicht beantwortet !

- Das SCHWEIGEN DER HIRTEN,die lieber den Protestlern sekundieren (Essen, Augsburg), Aktionen von Lebensschützern als "nicht zielführend" diskreditieren und mehrheitlich am liebsten gar nicht auf das Thema angesprochen
werden möchten. Ich finde, sie gehen d an ihrer Kernaufgabe vorbei, sind unglaubwür

www.bmfsfj.de/resource/blob/235518/a64f05b83a06a3d158bbb4d690a20dcc/christdemokraten-fuer-das-leben-data.pdf


3
 

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