Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  6. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  7. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  8. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. Proaktiv für das Leben
  13. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  14. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“
  15. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz

Urteil gegen Pro-Abtreibungsaktivisten erwartet, die Lebensschutzzentren angegriffen haben

1. August 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Staatsanwaltschaft von Florida hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht. Sie haben sich schuldig bekannt, drei Lebensschutzzentren angegriffen zu haben.


Tallahassee (kath.net/LifeNews/jg)
Ashley Moody, Attorney General von Florida von der Republikanischen Partei, hat eine juristischen Sieg gegen vier Pro-Abtreibungsaktivisten erzielt, die Lebensschutz-Schwangerschaftszentren in Florida mutwillig beschädigt haben. Die vier gehören der Organisation „Jane’s Revenge“ an, die sich zu Angriffen auf Lebensschutzzentren, darunter auch Brandanschläge, bekannt hat.

Moody brachte den Fall der vier Aktivisten im März 2023 vor Gericht, die mindestens drei Lebensschutzzentren beschädigt haben, nachdem die Entscheidung „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ bekannt geworden war, mit welcher der Oberste Gerichtshof der USA das Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ aufgehoben und Abtreibungsverbote wieder ermöglicht hat. Sie haben die Parole „Wenn Abtreibungen nicht sicher sind, seid ihr es auch nicht“ mit Sprayfarbe auf die Wände der Lebensschutzzentren gesprüht.


Die Staatsanwaltschaft hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht, die zu einem zivilrechtlichen Urteil und einer permanenten Verfügung führen wird. Im Rahmen der Einigung hätten sich einige der Angeklagten schuldig bekannt, eine Straftat begangen zu haben.

Die Angeklagten müssen einen Mindestabstand von 100 Fuß (ca. 30 Meter) zu Lebensschutzzentren einhalten und die Kosten für die Wiederherstellung übernehmen. Den Angeklagten, die sich schuldig bekannt haben, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, da die Anklage auf Grundlage des FACE-Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) erhoben wurde. Der FACE-Act soll den Zugang zu Abtreibungskliniken aber auch Lebensschutzzentren sicherstellen.

Eine der Angeklagten wird ein Bußgeld von 10.000 US-Dollar zahlen und jeweils 1.000 US-Dollar an jedes der Lebensschutzzentren.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  11. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  12. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  13. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten
  14. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  15. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz