Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  2. Nicht mehr ernst zu nehmen
  3. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  4. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  5. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  6. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  7. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  8. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  9. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  10. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  11. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden
  15. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck

Urteil gegen Pro-Abtreibungsaktivisten erwartet, die Lebensschutzzentren angegriffen haben

1. August 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Staatsanwaltschaft von Florida hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht. Sie haben sich schuldig bekannt, drei Lebensschutzzentren angegriffen zu haben.


Tallahassee (kath.net/LifeNews/jg)
Ashley Moody, Attorney General von Florida von der Republikanischen Partei, hat eine juristischen Sieg gegen vier Pro-Abtreibungsaktivisten erzielt, die Lebensschutz-Schwangerschaftszentren in Florida mutwillig beschädigt haben. Die vier gehören der Organisation „Jane’s Revenge“ an, die sich zu Angriffen auf Lebensschutzzentren, darunter auch Brandanschläge, bekannt hat.

Moody brachte den Fall der vier Aktivisten im März 2023 vor Gericht, die mindestens drei Lebensschutzzentren beschädigt haben, nachdem die Entscheidung „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ bekannt geworden war, mit welcher der Oberste Gerichtshof der USA das Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ aufgehoben und Abtreibungsverbote wieder ermöglicht hat. Sie haben die Parole „Wenn Abtreibungen nicht sicher sind, seid ihr es auch nicht“ mit Sprayfarbe auf die Wände der Lebensschutzzentren gesprüht.


Die Staatsanwaltschaft hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht, die zu einem zivilrechtlichen Urteil und einer permanenten Verfügung führen wird. Im Rahmen der Einigung hätten sich einige der Angeklagten schuldig bekannt, eine Straftat begangen zu haben.

Die Angeklagten müssen einen Mindestabstand von 100 Fuß (ca. 30 Meter) zu Lebensschutzzentren einhalten und die Kosten für die Wiederherstellung übernehmen. Den Angeklagten, die sich schuldig bekannt haben, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, da die Anklage auf Grundlage des FACE-Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) erhoben wurde. Der FACE-Act soll den Zugang zu Abtreibungskliniken aber auch Lebensschutzzentren sicherstellen.

Eine der Angeklagten wird ein Bußgeld von 10.000 US-Dollar zahlen und jeweils 1.000 US-Dollar an jedes der Lebensschutzzentren.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  4. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  5. USA: Rosenkranz-Teams besuchen Altersheime
  6. Bischof Erik Varden: Zum Gedenken an König Harald V. (1937–2026)
  7. Papst würdigt Norwegens König Harald für "hingebungsvollen Dienst"
  8. Kirche im isländischen Selfoss wird im September eingeweiht
  9. „Hinter mir her!“ – Der Weg führt ins Leben
  10. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  11. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  12. Norwegische kath. Bischöfe bitten Papst Leo XIV. um ein Jubiläumsjahr für Norwegen (2030–2031)
  13. Synodalität aus der Tradition - Teil 2
  14. … und das Leben der kommenden Welt
  15. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz