Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  2. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  3. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  4. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  7. Der integre Leib der Gottesmutter und ihr unbeflecktes Herz
  8. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  9. Warum der Teufel das Braune Skapulier so sehr hasst!
  10. Der Bischof und der Denunziant
  11. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  12. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  13. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  14. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  15. "Satanisches Lachen" - US-Demokraten aus Massachusetts feiern Ermorden von Kindern bis zur Geburt!

Urteil gegen Pro-Abtreibungsaktivisten erwartet, die Lebensschutzzentren angegriffen haben

1. August 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Staatsanwaltschaft von Florida hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht. Sie haben sich schuldig bekannt, drei Lebensschutzzentren angegriffen zu haben.


Tallahassee (kath.net/LifeNews/jg)
Ashley Moody, Attorney General von Florida von der Republikanischen Partei, hat eine juristischen Sieg gegen vier Pro-Abtreibungsaktivisten erzielt, die Lebensschutz-Schwangerschaftszentren in Florida mutwillig beschädigt haben. Die vier gehören der Organisation „Jane’s Revenge“ an, die sich zu Angriffen auf Lebensschutzzentren, darunter auch Brandanschläge, bekannt hat.

Moody brachte den Fall der vier Aktivisten im März 2023 vor Gericht, die mindestens drei Lebensschutzzentren beschädigt haben, nachdem die Entscheidung „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ bekannt geworden war, mit welcher der Oberste Gerichtshof der USA das Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ aufgehoben und Abtreibungsverbote wieder ermöglicht hat. Sie haben die Parole „Wenn Abtreibungen nicht sicher sind, seid ihr es auch nicht“ mit Sprayfarbe auf die Wände der Lebensschutzzentren gesprüht.


Die Staatsanwaltschaft hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht, die zu einem zivilrechtlichen Urteil und einer permanenten Verfügung führen wird. Im Rahmen der Einigung hätten sich einige der Angeklagten schuldig bekannt, eine Straftat begangen zu haben.

Die Angeklagten müssen einen Mindestabstand von 100 Fuß (ca. 30 Meter) zu Lebensschutzzentren einhalten und die Kosten für die Wiederherstellung übernehmen. Den Angeklagten, die sich schuldig bekannt haben, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, da die Anklage auf Grundlage des FACE-Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) erhoben wurde. Der FACE-Act soll den Zugang zu Abtreibungskliniken aber auch Lebensschutzzentren sicherstellen.

Eine der Angeklagten wird ein Bußgeld von 10.000 US-Dollar zahlen und jeweils 1.000 US-Dollar an jedes der Lebensschutzzentren.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. "Satanisches Lachen" - US-Demokraten aus Massachusetts feiern Ermorden von Kindern bis zur Geburt!
  3. "Mit Leib und Seele bei Gott – unsere Berufung zur Vollendung"
  4. "... der Sieg, der die Welt besiegt hat, ist unser Glaube” (1 Joh 5,4)"
  5. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  6. Bistum Limburg: Franziskaner verlassen nach mehr als 150 Jahren Kloster Marienthal
  7. Kardinal Aveline: „Der christliche Glaube hat heute viel mit Widerstand zu tun“
  8. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  9. Ein Fall für den Staatsfunk: Wie Georg Restle Verschwörungsmythen als „Haltung“ verkauft
  10. Frankreich: Massenansturm auf Kartenreservierungen für die Papst Leo-Reise!
  11. Karekin II. – persönliche Erinnerungen und der Versuch einer nüchternen Bilanz
  12. Trauer im Bistum Hongkong: Ältester Trappist der Welt im Alter von 108 gestorben
  13. Jugendliche: Mladifest in Medjugorje "Tankstelle für den Glauben"
  14. Katholisches College erwirbt Freimaurertempel
  15. Generalstaatsanwalt von Texas: „Baby Gabriel verdient eine Chance auf Leben“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz