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| Urteil gegen Pro-Abtreibungsaktivisten erwartet, die Lebensschutzzentren angegriffen haben1. August 2024 in Prolife, keine Lesermeinung Die Staatsanwaltschaft von Florida hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht. Sie haben sich schuldig bekannt, drei Lebensschutzzentren angegriffen zu haben. Tallahassee (kath.net/LifeNews/jg) Moody brachte den Fall der vier Aktivisten im März 2023 vor Gericht, die mindestens drei Lebensschutzzentren beschädigt haben, nachdem die Entscheidung „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ bekannt geworden war, mit welcher der Oberste Gerichtshof der USA das Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ aufgehoben und Abtreibungsverbote wieder ermöglicht hat. Sie haben die Parole „Wenn Abtreibungen nicht sicher sind, seid ihr es auch nicht“ mit Sprayfarbe auf die Wände der Lebensschutzzentren gesprüht. Die Staatsanwaltschaft hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht, die zu einem zivilrechtlichen Urteil und einer permanenten Verfügung führen wird. Im Rahmen der Einigung hätten sich einige der Angeklagten schuldig bekannt, eine Straftat begangen zu haben. Die Angeklagten müssen einen Mindestabstand von 100 Fuß (ca. 30 Meter) zu Lebensschutzzentren einhalten und die Kosten für die Wiederherstellung übernehmen. Den Angeklagten, die sich schuldig bekannt haben, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, da die Anklage auf Grundlage des FACE-Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) erhoben wurde. Der FACE-Act soll den Zugang zu Abtreibungskliniken aber auch Lebensschutzzentren sicherstellen. Eine der Angeklagten wird ein Bußgeld von 10.000 US-Dollar zahlen und jeweils 1.000 US-Dollar an jedes der Lebensschutzzentren.
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