Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  8. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  9. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  10. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  11. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  12. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  13. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  14. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  15. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf

Urteil gegen Pro-Abtreibungsaktivisten erwartet, die Lebensschutzzentren angegriffen haben

1. August 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Staatsanwaltschaft von Florida hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht. Sie haben sich schuldig bekannt, drei Lebensschutzzentren angegriffen zu haben.


Tallahassee (kath.net/LifeNews/jg)
Ashley Moody, Attorney General von Florida von der Republikanischen Partei, hat eine juristischen Sieg gegen vier Pro-Abtreibungsaktivisten erzielt, die Lebensschutz-Schwangerschaftszentren in Florida mutwillig beschädigt haben. Die vier gehören der Organisation „Jane’s Revenge“ an, die sich zu Angriffen auf Lebensschutzzentren, darunter auch Brandanschläge, bekannt hat.

Moody brachte den Fall der vier Aktivisten im März 2023 vor Gericht, die mindestens drei Lebensschutzzentren beschädigt haben, nachdem die Entscheidung „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ bekannt geworden war, mit welcher der Oberste Gerichtshof der USA das Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ aufgehoben und Abtreibungsverbote wieder ermöglicht hat. Sie haben die Parole „Wenn Abtreibungen nicht sicher sind, seid ihr es auch nicht“ mit Sprayfarbe auf die Wände der Lebensschutzzentren gesprüht.


Die Staatsanwaltschaft hat mit den Angeklagten eine Einigung erreicht, die zu einem zivilrechtlichen Urteil und einer permanenten Verfügung führen wird. Im Rahmen der Einigung hätten sich einige der Angeklagten schuldig bekannt, eine Straftat begangen zu haben.

Die Angeklagten müssen einen Mindestabstand von 100 Fuß (ca. 30 Meter) zu Lebensschutzzentren einhalten und die Kosten für die Wiederherstellung übernehmen. Den Angeklagten, die sich schuldig bekannt haben, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, da die Anklage auf Grundlage des FACE-Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) erhoben wurde. Der FACE-Act soll den Zugang zu Abtreibungskliniken aber auch Lebensschutzzentren sicherstellen.

Eine der Angeklagten wird ein Bußgeld von 10.000 US-Dollar zahlen und jeweils 1.000 US-Dollar an jedes der Lebensschutzzentren.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Leo XIV.: „Ihre Anwesenheit ist ein leuchtendes Zeugnis für die ungeschuldete Zuwendung Gottes“
  4. 'Schweigen angesichts des Bösen ist selbst Böses'
  5. „Die fünfsaitige Lyra der Pentarchie neu zum Klingen bringen“
  6. „Bin ich Konvertitin oder von Kindesbeinen an katholisch?“
  7. Auf Christus schauen!
  8. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  9. Tschechien: Kirchenkommission warnt vor prorussischer Desinformation
  10. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  11. Die Geburt des neuen Antisemitismus aus dem verurteilten alten Antisemitismus
  12. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  13. Papst Leo XIV. berät mit seinen Behördenleitern
  14. Primat in Synodalität – Synodalität in Communio
  15. Altabt bei Jugendfestival: Jesus als Vorbild für gelebte Liebe nehmen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz