Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  4. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  5. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  6. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  7. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  8. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  9. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  10. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  11. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  12. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  13. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  14. „Das Ende von Maria 2.0“
  15. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘

Brasilien: Gericht verbietet Hausunterricht

10. September 2025 in Jugend, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Internationale Menschenrechtsabkommen überlassen Eltern die Entscheidung über die Bildung ihrer Kinder, betont die Alliance Defending Freedom. Sie sieht im Urteil des Gerichts einen Rückschlag gegen die Elternrechte in Brasilien.


Santa Catarina (kath.net/jg)
Das oberste Gericht des Bundesstaates Santa Catarina (Brasilien) hat Regiane Cichelero untersagt, ihren Sohn zu Hause zu unterrichten. Dieser müsse in einer staatlich anerkannten Schule eingeschrieben sein, urteilte das Gericht. Es bestätigte auch die Geldstrafen, die Gerichte niedrigerer Instanz gegen Cichelero verhängt haben und sich auf insgesamt 20.000 US-Dollar belaufen. Cichelero will das Urteil beim Obersten Gerichtshof Brasiliens anfechten.

Die Entscheidung des Gerichts sei ein „enttäuschender Rückschlag gegen die Elternrechte in Brasilien“, sagt Julio Pohl von der Alliance Defending Freedom (ADF). Er hat die Rechtsvertretung von Cichelero koordiniert. Die Menschenrechte würden den Eltern das Recht über die Ausbildung der Kinder überlassen, betont die ADF.


Cichelero hat den Hausunterricht für ihren Sohn im Jahr 2020 während der Covid-19-Pandemie begonnen. Als die Schulen wieder öffneten, entschied sie sich, ihren Sohn weiterhin zu Hause zu unterrichten. Sie ist davon überzeugt, dass ihr Sohn auf diese Weise einen qualitativ hochwertigen Unterricht erhält, der mit den religiösen Werten der Familie übereinstimmt.

Die lokalen Behörden haben Geldstrafen gegen sie verhängt und gedroht, ihr das Sorgerecht für ihren Sohn zu entziehen, berichtet ADF.

In Brasilien werden nach Angaben der ADF mehr als 70.000 Kinder zu Hause unterrichtet. Internationale Menschenrechtsabkommen schützen das Recht der Eltern, über die Art des Unterrichts für ihre Kinder zu entscheiden. Artikel 26(3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“ Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch UN-Sozialpakt genannt),den Brasilien ratifiziert hat, legt in Artikel 13 fest, „die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen zu wählen, die den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen, sowie die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.“

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Schule

  1. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  2. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  3. YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
  4. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  5. Berliner Studie: 41 Prozent der islamischen Neuntklässler geben religiösen Regeln Vorzug
  6. Öffentliche Wiener Mittelschulen: Jeder zweite Schüler ist Moslem
  7. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt

Brasilien

  1. Influencerin bezeichnet Trans-Politiker als Mann: zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt
  2. Brasilien: Eltern zu Haftstrafe verurteilt, weil sie ihre Töchter zu Hause unterrichteten
  3. Brasilien: 26-jähriger Seminarist stirbt – hinterlässt beeindruckendes geistliches Testament
  4. Mahnende Worte von Rios Kardinal Tempesta nach blutiger Polizeiaktion
  5. Einfluss auf Präsidentenwahl? Die ‚Twitter-Akten Brasilien’
  6. Umfrage zeigt: Brasilianer mehrheitlich gegen Abtreibung
  7. "Vielleicht wird Lula da Silva ausländische Missionare ausweisen"







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  3. Papst: Sexueller Missbrauch in erster Linie ein menschliches Problem
  4. Europas Zukunft im Licht des Evangeliums
  5. Europa kann nur aus seinem Gedächtnis Zukunft gewinnen
  6. Grenzen überwinden, ohne die Wahrheit zu verlieren
  7. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  8. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  9. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  10. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  11. Papst Leo XIV. trifft Missbrauchsbetroffene in Lourdes
  12. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  13. Den Willen Gottes für den Menschen bedenken und tun
  14. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  15. Der Heilige und das Tier

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz