Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  2. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  3. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  4. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  5. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  6. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  7. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  8. Wann enden die perspektivlosen Strukturdebatten?
  9. These: Die Wahrheit steht über der nachdrücklichen Forderung nach Einheit
  10. Der Weihnachtsglaube - Sand oder Fels
  11. Griechisch-orthodoxe Bischöfe üben scharfe Kritik an EU-Plänen zu Abtreibungsfonds
  12. BILD-Chefin Marion Horn fordert jetzt: Daniel Günther muss das zurücknehmen oder zurücktreten
  13. Papst Leo XIV. bestärkt Bischof Voderholzer auf dem Weg der Neuevangelisierung
  14. Venezuela schließt sein Foltergefängnis, viele politische Gefangene sind auf dem freien Fuß!
  15. Iran: Mindestens 12.000 Tote bei Protesten gegen das Regime

Brasilien: Gericht verbietet Hausunterricht

10. September 2025 in Jugend, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Internationale Menschenrechtsabkommen überlassen Eltern die Entscheidung über die Bildung ihrer Kinder, betont die Alliance Defending Freedom. Sie sieht im Urteil des Gerichts einen Rückschlag gegen die Elternrechte in Brasilien.


Santa Catarina (kath.net/jg)
Das oberste Gericht des Bundesstaates Santa Catarina (Brasilien) hat Regiane Cichelero untersagt, ihren Sohn zu Hause zu unterrichten. Dieser müsse in einer staatlich anerkannten Schule eingeschrieben sein, urteilte das Gericht. Es bestätigte auch die Geldstrafen, die Gerichte niedrigerer Instanz gegen Cichelero verhängt haben und sich auf insgesamt 20.000 US-Dollar belaufen. Cichelero will das Urteil beim Obersten Gerichtshof Brasiliens anfechten.

Die Entscheidung des Gerichts sei ein „enttäuschender Rückschlag gegen die Elternrechte in Brasilien“, sagt Julio Pohl von der Alliance Defending Freedom (ADF). Er hat die Rechtsvertretung von Cichelero koordiniert. Die Menschenrechte würden den Eltern das Recht über die Ausbildung der Kinder überlassen, betont die ADF.


Cichelero hat den Hausunterricht für ihren Sohn im Jahr 2020 während der Covid-19-Pandemie begonnen. Als die Schulen wieder öffneten, entschied sie sich, ihren Sohn weiterhin zu Hause zu unterrichten. Sie ist davon überzeugt, dass ihr Sohn auf diese Weise einen qualitativ hochwertigen Unterricht erhält, der mit den religiösen Werten der Familie übereinstimmt.

Die lokalen Behörden haben Geldstrafen gegen sie verhängt und gedroht, ihr das Sorgerecht für ihren Sohn zu entziehen, berichtet ADF.

In Brasilien werden nach Angaben der ADF mehr als 70.000 Kinder zu Hause unterrichtet. Internationale Menschenrechtsabkommen schützen das Recht der Eltern, über die Art des Unterrichts für ihre Kinder zu entscheiden. Artikel 26(3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“ Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch UN-Sozialpakt genannt),den Brasilien ratifiziert hat, legt in Artikel 13 fest, „die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen zu wählen, die den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen, sowie die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.“

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 elmar69 11. September 2025 
 

Andere als staatliche Schulen

Der UN-Sozialpakt ist da recht deutlich: die Kinder müssen keine staatlichen Schulen besuchen, wenn sie private Schulen besuchen, die sich an die staatlichen Bildungsvorgaben halten.

Das gilt in Brasilien genauso wie in Deutschland.

Es ist auch gut so, dass es nicht in Ordnung ist, wenn Eltern meinen, ihr Kind sei mit dem Auswendiglernen des Koran bereits allumfassend gebildet und es nur zu einer Koranschule schicken.


0
 
 Versusdeum 10. September 2025 
 

Mals ganz dumm gefragt: Und was ist mit Deutschland?

Hier ist Hausunterricht generell untersagt, anders als offenbar in sehr vielen anderen Ländern. Ich habe sogar von einer Familie gehört, die (vor allem) deswegen nach Österreich gezogen ist.


0
 
 Passero 10. September 2025 
 

Satan will Gehirnwäsche

Im Beitrag heißt es:„Internationale Menschenrechtsabkommen schützen das Recht der Eltern, über die Art des Unterrichts für ihre Kinder zu entscheiden.”

Leider gibt es Staaten, die sich in ideologischer Verblendung darüber hinwegsetzen. Dazu gehören Deutschland und Brasilien.
Aus Deutschland ist bekannt, dass viele Kinder, Jugendliche und Eltern unter schulischen Zwängen leiden, die gottlosen und sittenlosen Grundsätzen entspringen.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Schule

  1. Italien verbessert Kinderschutz
  2. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  3. Katholische Grundschule mit Unisex-Toiletten
  4. Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen
  5. Anreize für Schulen in Texas, die Bibel in den Unterricht zu integrieren
  6. Wiener Schuldirektor: ‚Mädchen tragen aus Angst Kopftuch’
  7. Bulgarien verbietet LGBT-Propaganda in Schulen

Brasilien

  1. Mahnende Worte von Rios Kardinal Tempesta nach blutiger Polizeiaktion
  2. Einfluss auf Präsidentenwahl? Die ‚Twitter-Akten Brasilien’
  3. Umfrage zeigt: Brasilianer mehrheitlich gegen Abtreibung
  4. "Vielleicht wird Lula da Silva ausländische Missionare ausweisen"
  5. Brasilien: Wo der Hunger zum Himmel schreit
  6. Brasilien: Corona vergrößert Not und Hunger
  7. Brasilien: Die Obersten Richter votieren mehrheitlich für Lebensschutz






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  3. Australischer Forscher Andrew Lowenthal analysiert Zensur in Deutschland
  4. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  5. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  6. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  7. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  8. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  9. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  10. MEHR hippe Missionare in Augsburg
  11. Papst Leo XIV: Meinungsfreiheit auch im Westen beschränkt
  12. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  13. BILD-Chefin Marion Horn fordert jetzt: Daniel Günther muss das zurücknehmen oder zurücktreten
  14. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  15. 'Exportweltmeister in Moral, ansonsten Beobachter an der Seitenlinie. Beschämend'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz