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| ![]() Katholische Nonnen verklagen Bundesstaat New York wegen Zwang zur Beihilfe zum Suizidvor 1 Stunden in Prolife, keine Lesermeinung Das MAID-Gesetz verpflichtet Gesundheitsanbieter nicht nur zur direkten Mitwirkung, sondern auch zur Information über das „Recht“ auf assistierten Suizid, zur Unterstützung bei den Formalitäten und zur Weiterverweisung an andere Anbieter. Albany (kath.net/LifeNews/jg) Die Klage wurde am 17. Juli eingereicht. Die katholischen Einrichtungen werden vom Becket Fund for Religious Liberty juristisch vertreten. Die Kläger wollen verhindern, dass der „Medical Aid in Dying Act“ (MAID) am 5. August dieses Jahres in Kraft tritt. Das Gesetz sieht hohe Bußgelder, berufliche Sanktionen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen für Anbieter von Gesundheitsleistungen vor, die sich weigern, an assistiertem Suizid mitzuwirken. Die Kläger planen, in den kommenden Tagen einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu stellen, um das Inkrafttreten des Gesetzes vorerst zu verhindern. Die betroffenen Orden – die Karmeliterinnen für Alte und Kranke (Carmelite Sisters for the Aged and Infirm), die Dominikanerinnen von Hawthorne (Dominican Sisters of Hawthorne), die Missionsschwestern des Heiligen Benedikt (Missionary Sisters of St. Benedict) und die Kleinen Schwestern der Armen (Little Sisters of the Poor) – betreiben seit Generationen Pflegeeinrichtungen für Kranke, Ältere und Sterbende in New York. Auch die Diözese Rockville Centre auf Long Island hat sich an der Klage beteiligt. Die Arbeit der katholischen Gesundheitsdienstleister hat ihre Grundlage in der Überzeugung, dass jedes Leben ein kostbares Geschenk Gottes ist. Die Schwestern bieten medizinische Versorgung, Gebet und liebevolle Begleitung bis zum natürlichen Tod an. Eine Mitwirkung bei der Verabreichung tödlicher Medikamente, die Weiterleitung von Patienten oder die Unterstützung bei der Erfüllung der Voraussetzungen für assistierten Suizid widerspricht ihrem Glaubensverständnis grundlegend. Das MAID-Gesetz verpflichtet Gesundheitsanbieter nicht nur zur direkten Mitwirkung, sondern auch zur Information über das „Recht“ auf assistierten Suizid, zur Unterstützung bei den Formalitäten und zur Weiterverweisung an andere Anbieter. Wer sich weigert, riskiert empfindliche Strafen. Die Kläger berufen sich darauf, dass Bundesrecht eine Diskriminierung von Einrichtungen mit Gewissensvorbehalten verbietet. Mutter Mary Rose Heery, OCarm., Generalpriorin der Karmeliterinnen, erklärt: „In unseren Häusern bringen wir die grenzenlose Liebe Christi zu älteren New Yorkern jeder Herkunft. Wir sorgen dafür, dass kein Bewohner allein sterben muss. Dieses Gesetz trifft ins Herz unserer Berufung.“ Mutter Marie Edward, OP, Generaloberin der Dominikanerinnen von Hawthorne, betont: „Seit über 125 Jahren dienen wir Armen, die an Krebs sterben, als wäre es Christus selbst. Unsere Berufung ist es, Trost, Gebet und liebevolle Pflege zu geben – nicht den Tod.“ Ähnlich äußern sich Schwester Justyna Owsiejko OSB von den Missionsschwestern des Heiligen Benedikt und Mutter Alice Marie Monica der Kleinen Schwestern der Armen. Auch Bischof John O. Barres von der Diözese Rockville Centre erklärt, die Kirche werde sich niemals der „Kultur des Todes“ unterwerfen. Assistierter Suizid gefährde besonders Ältere, Behinderte und psychisch Kranke. Mark Rienzi, Präsident des Becket Fund for Religious Liberty und leitender Anwalt, kritisiert: „New York zwingt Kranke und Sterbende in ihrer schwächsten Stunde, über Suizid nachzudenken – und rekrutiert die Nonnen, die sie pflegen, für diese Agenda unter Androhung von Strafen. Das ist sowohl unmoralisch als auch verfassungswidrig.“
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