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Gericht: HateAid Geschäftsführerinnen dürfen als ‚linkswoke Faschistende‘ bezeichnet werden

2. April 2026 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Bei den Äußerungen handle es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, sondern um Meinungsäußerungen, befand das Landgericht Hamburg.


Hamburg (kath.net/jg)
Das Landgericht Hamburg hat in zwei Verfahren entschieden, dass scharfe Kritik an der Organisation HateAid und ihren Geschäftsführerinnen als zulässige Meinungsäußerung erlaubt ist. Konkret dürfen die Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon als „linkswoke Faschistende“ und „Linksextremistinnen“ bezeichnet werden. Zudem ist es erlaubt, HateAid als „Vorfeldorganisation der Grünen“ zu nennen. Dies berichtet die Nachrichtenseite NiUS.de, welche an einem Verfahren beteiligt war.


HateAid hatte gegen entsprechende Äußerungen in Artikeln geklagt und einstweilige Verfügungen beantragt. Das Gericht wies die Anträge jedoch zurück. Die Bezeichnungen seien keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, sondern Meinungsäußerungen, die einen inhaltlichen Bezug zur Tätigkeit der Organisation und ihrer Vertreterinnen hätten. Als Anknüpfungstatsachen nannte das Gericht unter anderem das öffentliche Engagement von HateAid gegen digitale Gewalt sowie die Einreisesperren des US-Außenministeriums gegen die Geschäftsführerinnen.

Ein weiterer Beschluss betrifft einen Artikel von NiUS.de zur „grünen Spenden-Affäre“, in dem HateAid als Teil eines Netzwerks dargestellt wurde, in dem Aktivisten und Parteien Gelder austauschen. Auch hier scheiterte HateAid mit dem Versuch, die Berichterstattung zu unterbinden.

Die Entscheidungen werden als bemerkenswert eingestuft, da HateAid selbst als so genannter „Trusted Flagger“ auftritt und Plattformen zur Löschung kritischer Inhalte auffordert – vor Gericht jedoch mit ihren eigenen Unterlassungsklagen unterlag. HateAid positioniert sich öffentlich als Helferin gegen Hass im Netz, steht jedoch seit längerem in der Kritik, Teil eines linken Aktivisten-Netzwerks zu sein.

 


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Lesermeinungen

 gospas_kind 8. April 2026 
 

Nach dem Absenden meines Kommentars habe ich den Begriff "Aktivitätendierenden:innen" einfach mal bei Google eingegeben. Im Internet gibt es einen Treffer, den Kommentar hier.

Die KI stellt einen Bezug zu Indoor-Aktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere zu Kindern und Jugendlichen her. Ob sie überfordert ist oder hinter diesem Buchstabenspiel tatsächlich mehr erkennt, bleibt unklar.


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 gospas_kind 8. April 2026 
 

Sie verwundern mich (mal wieder

@"versusdeum"

Wer oder was sollen denn "Aktivitätendierenden:innen" sein? Wenn ich mich richtig erinnere, positionieren Sie sich in der Regel gegen die gegenderte Kommunikation (bei der man in der Regel allerdings schon noch verstehen kann, was wohl gemeint sein soll).

Mit obiger Buchstabenakrobatik tun Sie der deutschen Sprache wirklich Gewalt an, auch wenn Sie vermutlich wieder Ironie reingepackt haben. Finde ich ebenso unschön wie manche Wortgebilde, die einem in den Medien begegnen.


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 Johannes14,6 3. April 2026 
 

"Hass und Hetze" sind Containerbegriffe

bewußt rechtlich vage, um darunter alles zu versammeln, was der links-woken Mainstream - Meinung nicht genehm ist.
Sogenannte "N" GOs sind eigentlich GOs, denn sie erledigen, üppig mit Steuergeld finanziert, und im staatlichen Auftrag, was der Staat nicht darf: Verfolgung unbescholtener Bürger, die ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Art 5, wahrnehmen.

"Gleichwohl bildet die systematische, massenhafte, computergestützte, umfassende und vor allem eigeninitiative Suche nach Straftaten durch Behörden oder deren Beauftragte einen völligen Bruch mit liberalen und rechtsstaatlichen Traditionen, in deren Rahmen Polizei und Staatsanwaltschaft erst bei Vorliegen eines Anfangsverdachts gegenüber einer bestimmten Person überhaupt tätig werden dürfen, niemals jedoch von sich aus aktiv nach Verdachtsmomenten gegen bislang völlig unbescholtene Bürger suchen."

www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/kampfbegriff-herrschaftstechnik/ Hass und Hetze


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 Versusdeum 2. April 2026 
 

Und Björn Höcke darf per Berichtsbeschluss als "Naz i" bezeichnet werden.

Wäre er allein deswegen auch tatsächlich "nachweislich" ein Nazi, wie man uns in selbsternannten Qualitätsmedien immer wieder suggeriert hat, wären diese Aktivitätendierenden:innen im Umkehrschluss ebenfalls nachweislich Linksextremisten. Dann aber dürften keine Steuergelder mehr an sie fließen und sie erst Recht nicht mehr als „Trusted Flagger“ arbeiten. A propos: Was machen eigentlich die 551 Fragen der CDU zu den Near Governmental Oganizations ("N"GOs)?


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 Versusdeum 2. April 2026 
 

@girsberg74

Bei den "alten Medien" würde ich Welt.de empfehlen, allein schon wegen der vorbildlichsten Kommentarfunktion, die mir bekannt ist (u.a. nach beliebtesten Leserkommentaren sortierbar, fast bei jedem Artikel aktiv und offenbar sehr gut moderiert). Leider aber vieles hinter der Bezahlschranke, oft auch hochbrisante Artikel (etwa damals zu den von den Impfstoffherstellern verweigerten Studien für die - deswegen nie erfolgte - endgültige Zulassung oder das Interview mit der Omikron-Entdeckerin, die mehrere europäische Regierungen zwingen wollten, Omikron tatsachenwidrig nicht mehr als mild verlaufend zu beschreiben)


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 girsberg74 2. April 2026 
 

NIUS ist in aller Regel gut informieret und zuverlässig.


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