![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin29. Mai 2026 in Deutschland, 31 Lesermeinungen ‚Sollte es nicht umgekehrt sein?‘, fragen sich viele, die das Video von dem Vorfall gesehen haben. Nach Bischof Wilmer empfing die Präsidentin der Synoder der Evangelischen Kirche in Deutschland die Kommunion. Würzburg (kath.net/jg) In dem Video ist zu sehen, wie Bischof Wilmer von einer Frau in Zivilkleidung, die als außerordentliche Kommunionshelferin fungierte, die Eucharistie gereicht bekommt. Die Aufnahmen stammen aus dem Eröffnungsgottesdienst des Katholikentags. Die Szene hat erneut die Debatte über die sakramentale Disziplin und die Liturgie in der Kirche in Deutschland angefacht. Zwar sieht der Codex des Kanonischen Rechts (Canon 910) außerordentliche Kommunionshelfer vor, allerdings nur, wenn ein echter pastoraler Bedarf besteht. Der Kanon legt fest, dass „der ordentliche Spender der Heiligen Kommunion der Bischof, der Priester und der Diakon“ ist. Kritiker fragen jedoch, warum ein Bischof in einer großen Feier, bei der zahlreiche Kleriker anwesend waren, die Kommunion nicht selbst austeilt oder von einem Priester bzw. Diakon empfängt, sondern sich von einer Laiin bedienen lässt. „Sollte es nicht eigentlich umgekehrt sein?“, lautet eine häufig gestellte Frage in den Kommentaren. Die Umkehrung der Rollen – ein Bischof, der die Kommunion von einer Laiin erhält – wird von vielen als Symbol für die fortschreitende „Laisierung“ der Liturgie in Teilen der deutschen Kirche gesehen. Die Instruktion Redemptionis sacramentum (2004) der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung warnte ausdrücklich vor dem Missbrauch des Einsatzes außerordentlicher Spender, wenn Priester zur Verfügung stehen, und bezeichnete es als eine „verwerfliche“ Praxis, wenn Priester, die an der Zelebration teilnehmen, sich nicht an der Austeilung der Kommunion beteiligen, und diese den Laien überlassen. Dies würde das Wesen des Priesteramtes verschleiern, heißt es in der Instruktion. Auffällig ist zudem, dass unmittelbar nach Bischof Wilmer auch Anna-Nicole Heinrich, Präsidentin der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die Kommunion empfangen hat. Dies wirft zusätzliche Fragen zur eucharistischen Gastfreundschaft gegenüber protestantischen Christen auf. Canon 844 §1 des Codex des kanonischen Rechts legt fest, dass „katholische Amtsträger die Sakramente rechtmäßig nur an katholische Gläubige spenden dürfen“, vorbehaltlich sehr konkreter Ausnahmen, die das Recht selbst vorsieht. Im Falle von Christen, die protestantischen oder evangelischen Gemeinschaften angehören, sieht Canon 844 §4 des Codex des kanonischen Rechts diese Möglichkeit nur in außergewöhnlichen Situationen vor: „Wenn Lebensgefahr besteht oder […] sie keinen Zugang zum Seelsorger ihrer Gemeinde haben und von sich aus darum bitten, sofern sie in Bezug auf diese Sakramente den katholischen Glauben bekennen und dazu bereit sind.“ Das Bild des Bischofs, der die Kommunion aus den Händen einer Laienfrau empfängt, erhält im Rahmen des von der Kirche in Deutschland initiierten Synodalen Weges eine besondere Bedeutung. Dieser Prozess hat systematisch die Ausweitung der Rolle der Laien – insbesondere der Frauen – in Funktionen gefördert, die bislang dem Klerus vorbehalten waren. Zu den umstrittensten Vorschlägen des Synodalen Weges gehören gerade der Zugang von Frauen zum Diakonat, die Normalisierung der Laienämter in der Liturgie und eine größere Offenheit gegenüber der Interkommunion mit den Protestanten.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||