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Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!

vor 3 Stunden in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Vatikan „bekräftigt, dass von der geltenden Ordnung nicht durch Indult abgewichen werden kann, da Vorbehaltung der Homilie für Priester oder Diakone keine bloße Disziplinarnorm darstellt, sondern im Wesen der Liturgie selbst begründet ist“


Vatikan (kath.net) „Die Reservierung der Homilie für den geweihten Amtsträger im Rahmen der Eucharistiefeier [ergibt] sich aus dem sakramtentalen und liturgischen Charakter des Aktes selbst… sowie aus der besonderen Verantwortung, die durch die Heilige Weihe für die Verkündigung des Wortes in der heiligen Liturgie übertragen wurde. Aus diesem Grund kann von der in ca. 767 § 1 festegelegten Norm keine Dispens durch Indult erteilt werden.“ Das schreibt Kardinal Arthur Roche in seiner Eigenschaft als Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer SCJ. Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Schreiben vom17.6.2026 auf ihrer Website (kopiergeschützt) veröffentlicht (siehe Link). Die Homilie bleibt gemäß diesem Schreiben weiterhin „einem Priester oder Diakon vorbehalten“. Homilien durch Laien werden „selbst unter anderer Bezeichnung“ ausgeschlossen.


kath.net dokumentiert die diesbezügliche Pressemitteilung des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 23.6.2026 in voller Länge in eigener Übersetzung:

In einem Schreiben vom 17. Juni 2026 an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ, hat das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mitgeteilt, dass dem am 30. März 2026 gestellten Antrag auf ein Indult nicht stattgegeben werden kann; dieses sollte es ermöglichen, dass unter außergewöhnlichen Umständen ein hierzu beauftragter Gläubiger anstelle der Homilie während der Eucharistiefeier predigt.

Unter Würdigung der pastoralen Anliegen, die dem Antrag zugrunde lagen, bekräftigt das Dikasterium, dass von der geltenden Ordnung nicht durch ein Indult abgewichen werden kann, da die Vorbehaltung der Homilie für Priester oder Diakone keine bloße Disziplinarnorm darstellt, sondern im Wesen der Liturgie selbst begründet ist.

Die Homilie ist fester Bestandteil des Wortgottesdienstes, untrennbar mit der Verkündigung des Evangeliums verbunden und stellt eine Ausübung des "munus docendi" (Lehramt) dar, das den geweihten Amtsträgern durch das Sakrament der Weihe übertragen ist.

Die Verkündigung des Wortes im Rahmen der liturgischen Feier ist untrennbar verbunden mit der sakramental empfangenen Sendung sowie mit der Einheit, die Wort und Sakrament in der Eucharistiefeier miteinander verknüpft.

Das Schreiben unterstreicht zudem, wie wichtig es ist, die ständige Weiterbildung der geweihten Amtsträger zu fördern, damit die Homilie ihre pastorale und geistliche Wirkkraft voll entfalten kann.

Schließlich weist das Dikasterium darauf hin, dass die geltende kirchliche Ordnung bereits zahlreiche Formen der Wortverkündigung und Predigt vorsieht, die Gläubigen – außerhalb der Homilie und außerhalb der Eucharistiefeier – übertragen werden können, und zwar im Einklang mit dem Kirchenrecht sowie dem jeweiligen Wesen dieser verschiedenen Formen der Verkündigung des Evangeliums.

 


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Lesermeinungen

 ThomasMoore vor 4 Minuten 

praktische Auswirkung?

Da bin ich der Meinung wie meine Vorredner: Es wird sich keiner daran halten, da es jede Menge Diözesanbischöfe gibt die pro Laienpredigt sind. Falls Rom doch doch Rügen schickt, so wird die Maßnahme wohl sein: Man ersetzt die Messe durch einen Wortgottesdienst - und schon ist das Problem formal gelöst.
Das kommt der Pastoralplanung sowieso entgegen:
"..Der Pastoralplan der Erzdiözese (München-Freising) für 2030 sieht für den Pfarrverband (aus 2 Pfarreien) nur noch eine halbe Priesterstelle und eine halbe Pastoralreferenten- oder Gemeindereferentenstelle vor."


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 Toretto vor 14 Minuten 
 

Papst Benedikt XVI. hob am 21. Januar 2009

die Exkommunikation der vier Bischöfe der Piusbruderschaft auf, die 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre ohne päpstliche Erlaubnis geweiht worden waren

Als Miturheber der Strafe: Joseph Ratzinger hatte 1988 als Präfekt der Glaubenskongregation selbst monatelang mit Erzbischof Lefebvre verhandelt, um das Schisma abzuwenden. Als Lefebvre die Weihen dennoch vollzog, unterzeichnete Ratzinger das offizielle vatikanische Dekret, das die automatische Exkommunikation formal feststellte. Er zweifelte die Rechtsgültigkeit dieser Strafe nie an.Aufhebung ist keine Amnestie: Dass er die Strafe 2009 aufhob, bedeutete für Benedikt XVI. ausdrücklich nicht, dass die Exkommunikation rückwirkend falsch war. Im Kirchenrecht unterscheidet man zwischen dem „Freispruch von einer unberechtigten Strafe“ und dem „Nachlass einer rechtmäßigen Strafe“ als Akt der Gnade. Benedikt vollzog Letzteres: Er erließ ihnen eine Strafe, die sie seiner Ansicht nach bis zu diesem Tag zu Recht getragen hatten.

www.bischofskonferenz.at/dl/uuoOJKJKKookmJqx4KJK/Bischofskonferenz_Presserklaerungen_Fruehjahr2009_pdf


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 discipulus vor 49 Minuten 
 

@lesa: Notstandsrecht

Wie schon mehrfach dargelegt: Ein Notstand, wie ihn das Kirchenrecht kennt, existiert offenkundig nicht. Insofern ist die Berufung der Lefebvrianer darauf gegenstandslos und die kirchenrechtlichen Strafen selbstverständlich wirksam.


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 Cosmas vor 55 Minuten 
 

Wird sich keiner dran halten, wird kein Bischof abstellen.

Gehorsam wird nur den Traditionalisten formal auferlegt!


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 lesa vor 58 Minuten 

In einer gerechten Sache ist jede Strafe ein Unrecht.

@ Silvana: "Der Kanon 1323 bestimmt:„Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls: …
aus schwerer Furcht, wenngleich nur relativ schwer, gezwungen oder aufgrund einer Not¬lage oder erheblicher Beschwernis gehandelt hat, sofern jedoch die Tat nicht in sich schlecht ist oder zum Schaden der Seelen gereicht; …
7° ohne Schuld geglaubt hat, einer der in den nn. 4 oder 5 aufgeführten Umstände liege vor.“
Daraus folgt, dass die automatische Exkommunikation 1988 nicht eintrat, denn man wird Erzbischof Lefebvre mindestens zubilligen müssen, dass er überzeugt war, in einer Notlage zu handeln."

„Nun beruft sich Lefebvre für seine Handlungsweise auf den Notstand … Notstand verhindert, dass eine Strafe eintritt, außer die … Handlung wäre in sich böse.... Beides liegt im Falle der Bischofsweihe nicht vor. Daher ist davon auszugehen, dass Lefebvre und die von ihm konsekrierten Bischöfe nicht von der Strafe der Exkommunikation betroffen sind." (Prof G. May)


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 Toretto vor 1 Stunden 
 

Laien dürfen außerhalb der Heiligen Messe predigen. Can. 766 des CIC

Damit Laien in den erlaubten gottesdienstlichen Formen (wie Wort-Gottes-Feiern oder Andachten) predigen dürfen, müssen sie persönliche, fachliche und formale Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Kriterien sind im Kirchenrecht sowie in den Richtlinien der Bischofskonferenzen festgelegt

nekonata
die Exkommunikation ist die absolute Höchststrafe der Kirche und bleibt ausschließlich den allerschwersten Verbrechen (wie der Entweihung von Hostien oder dem tätlichen Angriff auf den Papst) vorbehalten.

Die unerlaubte Laienpredigt in der Messe fällt unter keinen Umständen in diese Kategorie.


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 silvana vor 2 Stunden 
 

@nekonata

Ich denke nicht, dass man automatisch wegen jedes Ungehorsams exkommuniziert wird. Die Exkommunikation wegen Bischofsweihen, nur mal für den Fall, dass sie darauf anspielen, steht meines Wissens im Kirchenrecht und dieses ist nicht extra für FSSPX erfunden worden. - Aber nichts für ungut, das ist doch wenigstens mal eine gute Nachricht!


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 Versusdeum vor 2 Stunden 
 

Öha. Pius wirkt.

Hoffen und beten wir, dass dieser Schuss vor den Bug bei den (meisten) deutschen Bischöfen ankommt und die Wasserfontäne nicht einfach wieder zu einer zustimmenden Geste aus Rom oder einer willkommenen Erfrischung angesichts der hohen Temperaturen umgedeutet wird.


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 ottokar vor 2 Stunden 
 

Der Ungehorsam hat im deutschsprachigen Raum Jahrzehnte lange Tradition

Dieser Ungehorsam wird auch gefördert von den zuständigen Diazösanbischöfen, die zuständige Pfarrer, heute Pastoralraumvorstand,sogar vorschreiben, Laien predigen zu lassen. Also von oben verordneter Ungehorsam.Der Einwand, wir hätten zu wenig Priester, der kann nicht stechen, da die Eucharistiefeier stets von einem Priester gefeiert wird. Manchmal bleibt diesem ,die Hlg. Messe feiernden , während der „Homilie“ des Laien neben dem Altar sitzenden Priester nicht anderes übrig, als verschämt in den Boden zu schauen, wenn er den theologischen Unsinn des „predigenden“ Laien zuhören muss.
Das entschuldigt auch nicht, dass manchen Priestern eine Weiterbildung in Rhetorik und theologischem Wissen durchaus gut anstehen würde. Der Pfarrer von Ars, ein geistig durchaus einfacher Mensch, konnte mit einfachen,aber glaubhaften Worten seine Gemeinde fesseln. Das ist auch heute noch möglich, wie ich immer wieder in kleinen, sehr peripher gelegenen Pfarreien feststellen darf.


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 nekonata vor 3 Stunden 
 

exkommuniziert

„„Die Homilie bleibt gemäß diesem Schreiben weiterhin „einem Priester oder Diakon vorbehalten“. Homilien durch Laien werden „selbst unter anderer Bezeichnung“ ausgeschlossen.““

Und? Werden jetzt alle Laien die bereits gepredigt haben und predigen wegen Ungehorsam exkommuniziert?


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