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| ![]() Warum ein früherer Killer auf Entlassung verzichtet29. August 2011 in Chronik, 1 Lesermeinung Ein New Yorker Serienkiller der 70er-Jahre hat im Gefängnis eine tiefe Bekehrung erfahren und sein Leben geändert New York (kath.net) Ein Mann, der in den 1970er-Jahren als Serienkiller in New York überführt wurde, hat die Vergebung Jesu Christi erfahren und will daher nicht mehr um bedingte frühzeitige Haftentlassung ansuchen. Das meldet Fox News. David Berkowitz (58) tötete 1976-77 sechs Menschen und verletzte sieben. Er wird auch Son of Sam genannt, da an einem seiner Mordschauplätze einmal diese Notiz hinterlassen wurde: Ich bin ein Monster. Ich bin der Sohn von Sam. 1977 wurde er auf Lebenszeit inhaftiert. Im kommenden Mai hätte er die Gelegenheit, um frühzeitige Entlassung auf Bewährung anzusuchen. Er gilt heute als vorbildlicher Häftling. In einem zweiseitigen Brief an Fox-News erklärt er, warum er kein Interesse mehr an Entlassung auf Bewährung hat: Wenn Sie das verstehen könnten ich bin schon ein freier Mann. Ich sage das nicht im Scherz. Ich bin es wirklich. Jesus Christus hat mir schon vergeben und verziehen, und ich glaube das. Er bereue seine Taten zutiefst und sei unendlich dankbar für die Vergebung Gottes, eine Vergebung, die ihm die Gesellschaft nicht geben werde, schreibt er in seinem Brief. Er habe das Beste aus seiner Haft gemacht. Er ist jetzt als Mobility guide für blinde Mithäftlinge tätig und hilft in der Gefängnis-Kapelle aus. Er liest jeden Tag in der Bibel, teilt seine Bekehrungsgeschichte gerne den Menschen draußen mit und schreibt in seinem Monatsmagazin www.Ariseandshine.org. Der Brief von David Berkowitz im Original Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuVergebung
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