Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  5. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  6. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  7. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  8. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  9. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  10. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  11. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  15. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette

Sizilien: Kein kirchliches Begräbnis für Mafiaboss

8. Juli 2012 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Auf Anordnung von Erzbischof Montenegro darf nur ein Totengebet abgehalten werden.


Rom (www.kath.net/ KAP)
In Agrigent auf Sizilien hat der örtliche Bischof einem bekannten Mafiaboss das kirchliche Begräbnis verweigert. Für die "Nummer zwei" der Cosa Nostra in der nahe Agrigent gelegenen Provinzstadt Siculiana, Giuseppe Lo Mascolo (73), dürfe auf Anordnung von Erzbischof Francesco Montenegro nur ein Totengebet abhalten werden, berichtet die römische Tageszeitung "Il Messaggero" am Donnerstag. Es sei das erste Mal in Agrigent, dass einem führenden Mitglied der Mafia ein kirchliches Begräbnis verweigert worden sei, so "Il Messaggero". Der vor drei Tagen verstorbene Lo Mascolo war in der vergangenen Woche von der italienischen Polizei festgenommen worden. Kurz darauf war er wegen Herzrhythmusstörungen in ein Krankenhaus gebracht worden.


In Agrigent hatte Papst Johannes Paul II. vor 19 Jahren, am 9. Mai 1993, in einer aufsehenerregenden Rede. die Verbrechen der Mafia angeprangert und zum Widerstand gegen das organisierte Verbrechen aufgerufen.

Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten.

Foto: © Film der Pate


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Evalyne 9. Juli 2012 
 

Das nenn ich Mut!


1
 
 girsberg74 9. Juli 2012 
 

@ goegy

Die Entscheidung des Bischofs wird sich eher nicht gegen den Toten richten, sondern gegen das Umfeld des Toten, das auf Dekoration verzichten muss.


2
 
 goegy 8. Juli 2012 
 

Ob sich die Verweigerung einer kirchlichen Bestattung als Strafe für einen Sünder eignet, bezweifle ich ebenso sehr wie die Verweigerung der Kommunion an Geschiedene und Wiederverheiratete.
Urteile über derartige Situationen steht nur einem höheren Gericht zu!


2
 
 AlbinoL 8. Juli 2012 

Beten wir dass es keine Tote gibt...

kein Bischof und kein Priester...


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Begräbnis

  1. Erzdiözese Mexiko will angemessenes Begräbnis für abgetriebene und nach der Geburt gestorbene Babys
  2. Feuer oder Erde? -Urne oder Sarg?
  3. 'Kohl konnte polarisieren, aber hatte auch die Gabe der Freundschaft'
  4. Tiere nicht auf Friedhöfen für Menschen bestatten
  5. Florenz: Teil des Friedhofs für verstorbene Ungeborene gewidmet
  6. Kardinal Marx spricht sich für Erdbestattungen aus






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Jüngerschaft in Wien und darüber hinaus
  4. ‚Wir steuern auf eine Katastrophe zu‘: Warnung vor gescheiterter Integration in Deutschland
  5. Polizei in Papst-Städtchen auf E-Bikes im Einsatz
  6. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  7. Goethes Lieblingsheiliger: Ein Meister der Freude und der Seelenschau
  8. Papst erlässt neues Verfahren zu Absetzung ostkirchlicher Patriarchen
  9. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  10. Papst Leo XIV. beruft obersten Kolumbusritter in den Vatikan
  11. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  12. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  13. USA: Rosenkranz-Teams besuchen Altersheime
  14. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  15. Papst würdigt Norwegens König Harald für "hingebungsvollen Dienst"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz